Der Orient
- Journal
- Der Orient
- Volume
- 3 (1842)
- Issue
- Heft 27 (2.7.1842)
- Date
- 1842-07-02
- Page
- Seite 211 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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211 setze hinsichtlich der Ehen mit Nicht-Jsraelitm stattftmd. Esra und Nehemia haben nicht nur dieselben verboten, sondern es auch dahin zu bringen gewußt, daß alle nicht jüdischen Frauen, welche die Israeliten in großer Anzahl im Auslande geheurathet hatten, sammt ihren Kindern verstoßen wurden2). Nun wurde das Verbot der Ehe mit einer nicht israel. Person ein allgemeines, welches auch der Talmud sanktiomrte dadurch, daß er Verschiedenheit der Religion für ein absolutes Ehehindecmß erklärte s). „Es besteht also kein eigentliches religiöses Verbot, welches die Ehe mit einer nicht israel. Person untersagte, wohl aber ein kirchliches. Die Frage, ob ein Jude oder eine Jüdin vermöge ihrer Religionsgrundsatze eine Ehe mit einer christlichen Person eingehen dürfe, beantwortet sich daher dahin, daß derjenige, welcher sich noch an die Satzungen des-Talmuds gebunden glaubt, eine eheliche Verbindung mit einem Genossen einer andern Religion mit gutem Gewissen nicht schließen kann; derjenige aber, welcher die Autorität des Talmuds nicht anerkannt, kann so wenig Bedenken tragen, eine Ehe der Art einzugehen, als er einen Gewissensskrupel hat, an einem christlichen Tische zu speisen." Ein solches Verbot der Ehen zwischen Christen und Juden bestehen zu lassen, hierfür ist auch dem Staate kein Grund vorhanden: es lassen sich im Gegentheil für die Aushebung eines solchen Verbots mehrere Gründe geltend machen. Der Staat darf nämlich nur dasjenige verbieten, was direkt oder indirekt seinen Zwecken widerstrebt; man kann sich aber durchaus bei Ehen zwischen Juden und Christen Nichts denken,, was das Interesse des Staates gefährde. Noch dringender wird die Aufhebung des Verbots solcher Ehen durch die Rücksichten der Humanität geboten, da es eine allgemeine Erfahrung ist, daß durch Nichts mehr die gehässigen Vorurtheile, welche die Genossen verschiedener Confessi'onen gegenseitig hegen, verschwinden, als durch Familienverbindungen, die zwischen , ihnen geschlossen werden. Der einzige Grund, welcher die Regierung abhalten dürfte, ein solches Verbot aufzuheben, könnte vielleicht der sein, um nicht durch Schwierigkeiten, welche in der Regel die Einsegnung von ge- . mischten Ehen verursacht, sich neue Verlegenheiten zu schaffen; allein dem ist auch ohne Einführung der Civilrrauung, die so sehr dem Genius des .deutschen Volkes zu widerstreben scheint, (eicht zu begegnen. „Die Re- > gierung dürfte nur die Beschränkung aufheben, welcher zufolge die Trauung nur durch den zuständigen Geistlichen vollzogen werden darf, und den Verlobten gestatten, ihre Ehe von. jedem Geistlichen des Landes einsegnen zu lassen, der sich dazu versteht, — und alle Hindernisse sind beseitigt, indem es gegenwärtig unter allen 2) Esra K. 9. V. 10 in Nehemia K. 13. V. 23 u. ff. 3) Iebamot fol. 45. Kiduschin fol. 68. Mcu'nwn. hilchot ischot 4, 15; Eben Harzer 44, 8. Confessiomn Geistliche gibt, die freisinnig genug denken, m Segen der Kirche auch über eine gemischte Ehe auszusprechen." — Stolp, 16. Juni. Zeitgemäße Rückerinnecungen aus Preußens neuester Geschichte. 1806 nach der unglücklichen Schlacht bei Jena und Auerstadt, flüchtete unser hochscligec König hier durch Stolp, die hochselige Königin mit ihren Kindern durch Märkisch Fciedland. Sie kam aus dem Markt dort an und verlangte Vorspann. Die Bürger vermochten diese nicht zu geben, sie hatten ihre guten. Pferde in den Wäldern versteckt vor dem Feinde, und die Zurückgebliebenen waren zu schlecht. Die Königin weinte — denn der Feind war nur drei Meilen entfernt, da machte Joseph Moses Stargard Anstalt und Marquart und Mehrere spannten ihre besten Pferde vor und retteten die Königin mit ihren Kindern. Als sie am Orte der Beförderung waren, .dankte ihnen die Hochselige, sagend: Kindecl Gott wird mir helfen und dann soll es Euch gedacht werden! Unter den König!. Kindern war auch die Prinzessin jetzt regierende Kaiserin von Rußland. So waren es damals Israeliten, welche einst Mutter und Kinder, der größten Gefahr ausgesetzt vom Feinde geplündert zu werden, gerettet haben und deutlich bewiesen, daß sie in König und Königin ihre theuecsten und edelsten Schatze verehrten, für welche alles zu opfern Pflicht sei. Die Geschichte schweigt hierüber und spricht kein Wort davon; aber ein sehr ehrlicher Staatsbürger aus M. Fciedland, der bereits sein Zeitliches verlassen hat, versicherte mir die Wahrheit desselben, und es werden noch in M. Friedland Manche am Leben sein, die es wiffen. — Möchte dieses einen Stein in die Wagschale legen, unS zu begünstigen und uns nicht als Stiefkinder des Landes zu betrachten. — Es sei damit nicht gesagt, als hatten die übrigen Unterthnnen nicht auch ihr Möglichstes gethan; allein auch die Israeliten standen trotz ihrer damaligen bürgerlichen Zurücksetzung nirgends zurück, wo es die Rettung des theuecsten Vaterlandes und des edlen Königshauses galt. 1807 als der hochselige König in Königsberg in Preußen war, mangelte Geld, um den Sold der Armee zu bezahlen. Hardenberg schrieb an die Kaufmannschaft daselbst und trug um eine Anleihe an; diese baten sich drei Tage Bedenkzeit aus; um nicht in Verlegenheit zu kommen, schrieb Hardenberg auch an die Aeltesten der Judenschaft und trug um diese Anleihe an, sie erwiedecten sogleich, dieses bereitwillig zu thun. Waren sie nicht der Gefahr ausgesetzt, das ganze Land könnte verloren gehen und ihre Anleihe dazu? Sie thaten es doch! Nach drei 'Tagen erwiedecte die Kaufmannschaft: sie hätten gern die Anleihe bewerkstelligt; sie hätten jedoch zu viel Banco- Obligativnen und könnten nicht dienen. Die ganze Armee wäre gewiß auseinander gegangen, wenn kein Sold wäre bezahlt worden. Israeliten haben auch damals i 27*