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Der Orient · 1842-07-02 · Heft 27 (2.7.1842) · p. Seite 210

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Journal
Der Orient
Volume
3 (1842)
Issue
Heft 27 (2.7.1842)
Date
1842-07-02
Page
Seite 210 (sequence 3)
Language
German
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210 bkcher? Nur streiche sie die Worte, „unparteiisches Organ" denn das ist sie nicht. Mir war dies schon lange klar, der letzte Gebetbuchstreit in Hamburg hat es aber deutlich ans Licht gestellt. Wie dies Blatt damals Hirsch gegen Geiger nicht zu Worte kommen ließ, so jetzt die Synagoge nicht gegen den Tempel. Die erschienenen Broschüren haben uns einen hellen Blick in das Getreide der Redaktion verschafft, wir wissen ohnedies aus der zuverlässigsten Quelle, daß die Redaction gut geschriebene, ruhig abgefaßte Artikel blos darum zurückgewiesen (aber nicht zurückgeschickr)hat, weil sie gegen den Tempel und das Gebetbuch sich aussprachen. Und dann spricht sie doch immer, wie wenn gar nichts vorgefallen wäre, von der Schreibefaulheit der Gegenpartei! Dabei aber ist das Verdienst wohl anzuerkennen, daß der Redacteur jeden Vorfall, jede Notiz für seine Zwecke trefflich-zubearbeiten und auszubeuten versteht. Das Zusammentreffen zweier Artikel hat uns davon einen klaren Beweis geliefert. Ein uns ganz fremder und unbekannter Streit zwischen dem ehemaligen Rabbiner in Dessau und der Gemeinde, wird zweifelsohne mit großem Geschick vom Nedatteur in einem einleitenden Artikel (Nr. 14) ins Allgemeine hinübergezogen; das ist durchaus nicht tadelnswerth, verdient im Gegentheil alles Lob und jede Anerkennung; nur liefert es den Beweis, mit welcher Umsicht und mit welchem Eifer nach jeder Gelegenheit, gehascht wird, umseine Meinung zu produciren, ohne jedoch die Aussicht zu gestatten, eine Gegenmeinung im Blatte ausgenommen zu sehen. Streiche die Redaktion von dem Titel die Worte, „ein unpartheiisches Organ" und Alles ist in der größten Ordnung; bleibt es hingegen stehen, so straft der Inhalt den Titel Lügen. Nun müssen wir den unbefangenen Leser noch auf den Umstand aufmerksam machen, daß er sich nicht irre machen lasse, wenn er von Zeit zu Zeit eine Correspondenz findet, welche die Orthodoxie in Schutz nimmt. Das ist eine eigne Taktik der umsichtigen Redaktion und findet nur dann statt, wenn dieselbe etwas dagegen in einer Anmerkung zu bemerken hat. Einer Bemerkung gegen diese Anmerkung wird dann immer die Aufnahme verweigert werden. Wie wenig die Redaktion im Stande ist, sich gegen einen Angriff aus ihre Unparteilichkeit zu verteidigen, erhellt schließlich zur Genüge aus einer höchst lächerlichen und abgeschmackten Erklär rung, die sie in Nr. 11 gegen eine sie bekämpfende Broschüre abgiebt. Nach einem bombastischen Eingang, der trotz der gehäuften Redensarten durchaus Nichts sagt, giebt der Hr. Dr. Philippson zwei probate Mittel an, welche in vorkommenden Fallen ein ruhiges Lächeln bei ihm Hervorrufen. Einmal öffnet er das Fenster feiner Studirstube und guckt nach dem blauen Himmel; ist derselbe aber mit Wolken überzogen, so klappt er das Fenster wieder zu, geht an sein Putt, von welchem die heilige Schrift nicht weicht, weil er dieselbe mit Uebersetzung, Commentar und Bildern herausgiebt, und ihm ist geholfen. O, über dm Hyperhomöopathen! Dasmog gut für ihn sein, aber das Publikum hat er von seiner Unparteilichkeit dadurch nicht überzeugt, und das Verfahren in unfern Angelegenheiten kann uns nur in unsrer Ansicht bestärken. — g_ Tübingen, S. Juni. Kirchenccith Rabbiner Dr. Maier in Stuttgart, derselbe, welcher in Nr. 14 des Literaturblattes die Beantwortung einiger Fragen aus dem israet. Eherecht gegeben hat, liefert schon durch mehrere Hefte der Sarweyschen Monatsschrift für Justiz pflege in Würt. eine ausführliche Erörterung „der Grundsätze des israel. Ehe-Rechts", welche sich von Seiten der Leser jener Monatschrift allgemein des günstigsten Urtheils zu erfreuen hat, eines Beifalls, welchen der Verfasser eben so sehr wegen der gründlichen Gelehrsamkeit verdient, die sich in jener dogmmgeschichtlichen Darstellung bewährt, als wegen der treffenden Vergleichungen, welche er jedesmal zwischen den einzelnen Lehren des israel., und den entsprechenden Lehren des gemeindeutschen sowohl wie des würtembergischen Ehe-Rechts anstellt. Besonders interessant aber ist die in dem neuesten Hefte jener Monatsschrift (Bd. VII. Abthlg. 2. Heft 1) enthaltene Fortsetzung, welche von den Ehehindernissen handelt und aus dieser Veranlassung mit der Frage sich ausführlich beschäftigt, in wiefern es einem Juden gestattet oder verboten sei, mit einem Nichtjuden eine Ehe einzugehen. Es ist dies eine wichtige Frage, nicht nur für Würtemberg, wo kürzlich erst das verwandte Thema der gemischten Ehen zwischen Christen verschiedener Confessi'on so heftige landstandische Verhandlungen hervorgerufen hat, sondern auch für ganz Deutschland, da ja in allen seinen Landern jenes Thema mehr oder weniger angeregt worden ist. Das Interesse wird dabei noch gesteigert durch die Art und Weise, wie Dr. Maier diesen an sich schon wichtigen Gegenstand behandelt: es durfte darum den Lesern des Orients, von denen doch nur Wenigen die Sarwey'sche Monatsschrift zugänglich sein mag, nicht unangenehm sein, wenn wir in Folgendem einen kurzen Auszug aus der betreffenden Stelle geben: Moses hat den Israeliten die eheliche Verbindung nur mit Angehörigen derjenigen Völkerschaften verboten, die im ü. Buch Mos. Kap. 7. 93/1—4. K. 23. V. 4 u. V. 8 — 9 genannt sind: die Eingehung der Ehe mit Angehörigen anderer Völkerschaften ist implicite schon durch das Gesetz von den Kriegsgefangenen *) gestattet. So wurde es auch gehalten bis zu der Rückkehr aus dem babylonischen Exil, von welcher Zeit an ein Umschwung in den religiösen Vorstellungen der Israeliten und dadurch auch eine Veränderung in demGe- 1) 5 Mos. K. 21. V. 10.

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