Der Orient
- Journal
- Der Orient
- Volume
- 3 (1842)
- Issue
- Heft 26 (25.6.1842)
- Date
- 1842-06-25
- Page
- Seite 205 (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
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205 sie erkennen. In der Lhat, mit Zahlen läßt sich trefflich streiten, muß man sagen. Die Statistik, welche nach der Versicherung der Staatszeirung am meisten geeignet sein soll, die praktische Politik aus der sublimen Wolken- und Donner-Region der Prinzipienfragen auf den festen Boden der lebendigen Wirklichkeit mit ihren feststehenden Begrenzungen von Recht und Pflicht zu versetzen, wird hier auf eine Weise gemißbraucht, zu welcher die Prinzipien freilich nimmermehr hergehalten haben würden. Allerdings wird auch hier, so mächtig ist die Gewalt der Wahrheit, im Allgemeinen anerkannt, daß es „nicht eine besondere Angelegenheit der Judenschaft, sondern eine allgemeine der Negierungen sei, die Entwickelung der geistigen und körperlichen Kräfte derselben in der würdigsten und gemeinnützigsten Richtung zu befördern"; allein dieser vernünftigen Einsicht wird gleich darauf die Ansicht gegenübergestellt, „daß die Juden durch ihre Religion selbst genöthigt seien, eine besondere Nationalität zu bewahren, obwol sie längst ausgchört hätten, einen selbstständigen Staat zu bilden und nur noch zerstreut unter anderen Nationen lebten," eine Ansicht, gegen welche sich die Juden mit Händen und Füßen sträuben. Nicht minder wird zugegeben, daß „die NeligionSverschiedenheit vernünftigerweise Niemand hindern solle, von seinen körperlichen und geistigen Kräften den möglichst vortheilhaften Gebrauch zu machen", und doch sollen die Juden von den höheren' Stellungen in der Gesellschaft, besonders aber vom Staatsdienste, ausgeschlossen bleiben. Da aber die Staatszeitung zugleich der Behutsamkeit gedenkt, womit der „hochverehrte Propst Teller" die Erwartungen betrachtet habe, wozu die Fortschritte der Bildung unter Christen und Juden berechtigen dürften, so wollen wir ihr das Beispiel eines Ehrenmannes entgegenhalten, der auch im vorigen Jahrhunderte, nicht behutsam, sondern fest und energisch die Rechte der Juden auf vollkommene bürgerliche Gleichstellung verfochten hat. Der Vergleich dürste weder zum Vortheile des „ehrenwerthen Propstes Teller", noch der „Staatszeitung" aussallen. Denn Dohm führte schon im Jahre 1781 Ln seiner Schrift „über die bürgerliche Verbesserung der Juden" die Ansicht durch, daß die Juden nur deshalb als Menschen und Bürger verderbt gewesen, weil man ihnen die Rechte beider versagt habe, und daß die Regierungen die Zahl ihrer guten Bürger Leicht dadurch wieder vermehren könnten, daß sie die Juden nicht mehr zwängen, schlechte zu ■ sein. Er dringt vollkommen in den Kern der Sache ein, wenn er z. B. sagt: „Freilich muß die bürgerliche Verbesserung d:r sittlichen und religiösen vor an gehen. Man muß nicht zu den Juden sagen: wir wollen Euch gleiche Vortheile der Gesellschaft bewilligen, wenn Ihr zuvörderst Euch fähig macht, dem Staate völlig so, wie Andere, zu dienen, sondern man muß mit Jenem ansangen, um Dieses zu erhalten, gerade wie es mit den Christen eben der Gang war. Freilich wäre es besser, wenn die Juden mit ihren Vorurteilen gar nicht mehr da wären, — aber da sie nun einmal da sind, können wir wol zwischen dem: sie (wenn sich so etwas in unseren Zeiten noch denken läßt) geradezu oder durch dahin zielende Einrichtungen allmälig von der Erde zu vertilgen; oder sie unaufhörlich solche schädliche Glieder der Gesellschaft bleiben zu lassen, als sie bisher waren; oder sie zu besseren Bürgern der Welt zu machen — noch wählen wollen';'". Zugleich stellt Dohm den wahrhaft staatlichen Gesichtspunkt hin, wenn er sagt: „Unseren sestgegründeten Staaten muß jeder Bürger willkommen sein, der die Gesetze beobachtet, und durch seinen Fleuß den Reichthum des Staates vermehrt; sie dürfen nicht wie die zuerst durch Gewalt errichteten Herrschaften roher Nationen, barbarisch und furchtsam zugleich, die Fremden verbannen oder unterdrücken» Keiner ist bei ihnen des Rechtes des Bürgers unwürdig als der Verbrecher, und derjenige, der ungesellige Vergehungen sich erlaubt halt oder die Verfolgung anrnth. Die verschiedensten Grundsätze über die Glückseligkeit jenes Lebens hindern die Einheit der Gesinnungen über die Pflichten dieses gegen den Staat und die Ausübung derselben nicht. Der Genuß der Freiheit in Absicht jener mir eigenen Einsichten folgen zu dürfen, macht dem Bürger den Staat, der ihn gestattet, noch lieber und zugleich alle Pfeile der Schwärmerei stumpf. Bei der größten Mannigfaltigkeit der religiösen Gesellschaft ist von den Vorurtheilen jeder für den Staat am wenigsten zu besorgen; und es wird den geheiligten Lehren immer am schwersten gelingen, ihren Verehrern ausschließliche Grundsätze einzuflößen, wenn der Staat sie alle mit gleich unparteiischer Liebe umfaßt, wenn sie der Vortheile der bürgerlichen Gesellschaft ganz genießen können, ohne den Glauben ihrer Väter verleugnen zu dürfen." Dohm kämpft für die vollkommene Emanzipation der Juden, er will, daß man ihnen den Genuß aller bürgerlichen und politischen Rechte einräume. „Sie sind fähig," sagt er, „die Pflichten aller andern Bürger zu erfüllen, und dürfen also aus gleich unparteiische Liebe und Vorsorge des Staates gerechten Anspruch machen. Keine, beschimpfende Unterscheidung müßte ferner geduldet, kein Weg des Erwerbs ihnen gesperrt, keine andern als die gemeinen Auflagen von ihnen gefordert werden. Wenn den Juden kein Weg des Erwerbes mehr verschlossen ist, so wird billig ihnen allein auch keiner vor allen übrigen mehr verstattet werden können." Dohm trägt auf Wegräumung aller Beschränkungen für sie an; er nimmt das Recht und die Verpflichtung zum Kriegsdienste für sie in Anspruch; ja er fordert sogar Zulassung zu öffentlichen Remtern. „Allerdings," sagt er, „würde man billig den Juden, wenn sie alle Rechte der Bürger genießen sollen, auch nicht verwehren können, sich um die Ehre, dem Staate zu dienen, zu bewerben, und falls ihre Ansprüche durch Fähigkeiten unterstützte würden, auch zu denselben zuzulaffen." Ferner sagt er: „Sie werden, wenn man ihnen vollkommenen Genuß der Rechte der Menschheit bewilligt, von den übrigen Bürgern des Staates nicht mehr getrennt sein, als eine Stadt oder Gemeine, welche nach besondern Statuten lebt." (Also keine Korporationen.') Hiernach werden wir wol die „Staats zeitung" einstweilen beim 18tcn Jahrhunderte in die Schule schicken können. K. Z. Posen, 10. Juni. Die Juden unserer Provinz sind je nach ihren verschiedenen religiösen Ansichten erfreut oder erschreckt, durch ein Circular-Rescript unserer Regierung an sämmtliche Landrä'the, worin über die beabsichtigte Organisation der jüdischen Kirchenangelegenheiten folgende Stelle sich findet: „Wenn schon nach der Anordnung vom 1. Juni 1833 den jüdischen Gemeinden nicht ausschließlich in Bezug auf ihre Vcrmögensangelegenheiten die Rechte der Korporationen beigelegt sind, worüber auch des Königs Majestät bereits anderweit sich ausgesprochen haben, so ist doch im §. i der gedachten Verordnung als Grundansicht hingestellt und damit namentlich entschieden angedeutct, daß die innern religiösen Verhältnisse der Juden ganzaußer dem Bereich der Leitung des Staars und der corporativen Organisation liegen. Es liegt jedoch bei der im Eingänge bezcichneten allgemeinen Tendenz, welche die Gesetzgebung zu vwfolgen hat, im wesentlichen Interesse des Staates, dafür zu sorgen, daß den Juden die Möglichkeit eines geordneten, den Zweck religiöser Erbauung entsprechenden Cultus und einer gehörigen Beaufsichtigung desielben und der Cultusbeamtm gege-