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Der Orient · 1842-06-25 · Heft 26 (25.6.1842) · p. Seite 202

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Journal
Der Orient
Volume
3 (1842)
Issue
Heft 26 (25.6.1842)
Date
1842-06-25
Page
Seite 202 (sequence 3)
Language
German
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202 es, natürlich mit allen den aus ihm resultlrenden Consequenzen, welcher die jüdischen'Preußen von der Memel bis zunu Rhein aus einer politischen Sorglosigkeit gegeweckt, und es thut dem Menschenfreunde wohl, rüstige und tüchtige Kampfer für das Recht zu sehen; denn so lange es unter und außer uns noch Männer giedt, welche ohne Scheu und Hehl der Lüge die Maske abreißen, und welche für Glaubens- und Gewissensfreiheit das scharfgeschliffene Schwerdt des Worts zu fuhren den Muth haben, so lange können wir nicht in der öffentlichen Meinung besiegt werden. Es wird dem Leser gewiß nicht unlieb sein, hiereine Uebecsicht derjenigen literarischen Erscheinungen zu erhalten, welche für unser Recht das Wort geführt haben, und damit dem Gemälde der Schatten nicht fehle, so soll auch dieser hier aufgesührt werden, wenn gleich nur als Beweis, wie das Licht über die Finsterniß den Sieg davon tragt. 1) Unterthanigste Jmmediat-Emgabe der zu Cöln wohnenden Banguiers Abraham und Simon Oppenheim. Die Nechtsverhältniffe der Juden in der Monarchie, insbesondere in den Rheiriprovinzen betreffend. Als Manusiript gedruckt. Altona 1842. 8. 2) Ein Wort über die rechtlichen Zustande der Juden im preußischen Staate. Bon Isidor Kann, Rechtscandidat. Leipzig, 1842. 8. Reclarn ftm. Z) Die gegenwärtig beabsichtigte Umgestaltung der bürgerlichen Verhältnisse der Juden in Preußen. Nach authentischen Quellen beleuchtet. MottoFacia Ioqimnlur. Breslau, 1842. 8. 4) Entwurf zu einer zeitgemäßen Verfassung der Juden in Preußen. 1. Abtheilung, Historische Einleitung. 2. Abtheilung. Gesetzentwurf. Motte): „Die Gerechtigkeit der Sache, die wir verfechten, sichert uns den Sieg". Friedrich Wilhelm III. Aufruf an das Volk v. 7. April 1815. Breslau, 1842. 8. G. PH. Aderholz. 5) Legislative Fragen betreffend die Juden im preußischen Staate. Von Dr. I, M. Jost. Berlin, 1842. 8. E. H. Schröder. 6) Oesterreichs und Preußens Gesetzgebung in Betreff der Juden. Von- Dr. und Prof. Earl. Biedermann (in Leipzig). Im Juni-Heft der deutschen Monatsschrift für Literatur und öffentliches Leben. Leipzig 1842. Beruh. Tauchnitz. 7) (Der Schatten.) Die Judenfrage in Preußen, beleuchtet v. Theodor Brand. Gegenwort auf die Schrift Nr. 3. Breslau, 1642. 8. 6. Juni. (Die bürgerlichen Verhältnisse der Juden.) Das berühmte Edikt vom 11. März 1812 erklärte die preußischen Juden für Inländer und Staatsbürger, sofern sie sich bestimmte Familiennamen beilegen würden; es verhieß ihnen „gleiche bürgerliche Rechte und Freiheiten mit den Christen"; Schul- und Gemeinde-Aemter wurden ihnen eröffnet, ihre Zulassung zu anderen öffentlichen Bedienungen und Staatsämtern wurde der Zukunft Vorbehalten. Nur noch ein einziger Schritt blieb also übrig, und die Juden waren den übrigen preußischen Staatsbürgern wirklich völlig gleichgestellt. Die erfreuliche Wirkung, dieses Ediktes zeigte sich gleich beim Beginne des Befreiungskrieges. Mir derselben Begeisterung wie alle übrigen Preußen eilten auch die Juden zu den Fahnen, kein Zweifel an der Erfüllung der ihnen gemachten Verheißungen, kein überstrenges Festhalten an ihren verwickelten Nitualgesetzen, die offenbar - wahrend des Kriegsdienstes' hundertfältig verletzt werden mußten, hielt sie zurück. Wie so viele Männer in jener Zeit Amt und Brod verließen, um zum Schwerte zu greifen, so gaben auch hunderte von Juden ihre bisherigen Beschäftigungen auf, um sich als echte Söhne des preußischen Vaterlandes zu bewahren. Hunderte führten so den kräftigsten Beweis, daß die preußischen Juden des vollen Staatsbürgerrechtes würdig waren; viele avancirten sogar zu Ossicieren. Endlich war der Friede errungen, und nun schien der Augenblick gekommen, mit so manchen andern auch die den Juden gemachten Verheißungen in Erfüllung gehen zu lassen. Aber diese Erfüllung blieb aus. Den jüdischen Ossicieren, von denen viele mit Aufopferung ihres früheren Berufes der neuen militärischen Laufbahn sich gewidmet und dadurch ein heiliges' Recht erworben hatten, dieselbe auch noch ferner verfolgen zu dürfen, wurde plötzlich die harte Alternative gestellt, entweder diese Laufbahn oder ihren alten Glauben aufzugeben. Diese Maßregel laßt sich nur dadurch erklären, daß den Christen die jahrhundertlange Ungerechtigkeit gegen die Juden bereits zur Gewohnheit geworden, daß so das Bewußtsein derselben bei ihnen verloren gegangen war. — In den gcwohnlichen Raisonnements der Christen über die Juden lag in der That eine merkwürdige Naivität. Durch stete Ausschließung von jeder andern Beschäftigung hatte man den größten Theil der ärmeren Juden gezwungen, sich durch Hausir- und Kleinhandel zu ernähren. Wie den Christen die Ungerechtigkeit, so war den Juden diese erzwungene Beschäftigung zur Gewohnheit geworden, und ein eigenthümliches Talent dafür hatte sich im Laufe der Jahrhunderte bei ihnen gebildet. Haben denn die Juden, riefen nun die Vertheidigec mittelalterlicher Intoleranz, Neigung zu irgend einem anderen Beruf als Handel und Schacher? Dieser widersinnige Vorwurf, den man den Juden mit einer Beschäftigung machte, zu der man sie gewaltsam gezwungen hatte, wird freilich jetzt immer seltener gehört, wenigstens die gebildeten Klaffen der Christen scheuen sich, ihre eigene Urteilsfähigkeit durch ein so verblendetes Urtheil in das traurigste Licht zu stellen: nichtsdestoweniger sind, jene mittelalterlichen Vorurtheile noch heute

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