Der Orient
- Journal
- Der Orient
- Volume
- 1842
- Issue
- 25 (18.6.1842)
- Date
- 1842-06-18
- Page
- Spalte 389-390 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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389 Lalmudische Exegetik. Von M. SchMrzauer. 39« hierbei ein Jrrthum möglich ist; nicht aber, wenn es ein in der Schrift ausdrücklich verzeichnetes Gesetz betrifft, — weil bei diesem für einen Gerichtshof ein Jrrthum nicht möglich — so wird ein selch falsches Urtheil nicht als ein Lruthümr liches, sondern als ein freventliches angesehen. *Ode mdd jmoD n -pio ppmw -an mn ddn üö toS'? nrb DW. „Warum wird gelehrt wenn das irrthümliche Urtheil ein Gesetz betrifft, welches auch die Sadducaer für solches halten, waren sie nicht schuldig ein Opfer zu bringen? weil sie (die Lehrer) hatten studiren sollen und haben es nicht gethan." DH ppTD „sie sind Frevler" Nin pip 13 TTD1 „unb ein Frevler ist nicht Opferpflichtiger (Horajot 4 a u. b). — Da ist aber keine Spur von dem Geigerschen angeblichen Grunde „daß man das durch Deutung hergeleitete so recht für das eigentliche Gesetz gehalten," im Gegentheil tritt hier mit recht klarem Bewußtsein hervor: wie ein Jrrthum nur bei den Deutungen möglich sei, nicht aber bei der jedem Kinde verständlichen heiligen Schrift. Weil jenes für schwankend und unsicher, diese für entschieden und unzweifelhaft gehalten wurde. Wir wollen es nicht verheimlichen, daß diese Beweisart des Hrn. Dr. G., als Rabbiners, unsere Indignation erregt hat. Unbegreiflich ist es uns, wie von dieser klaren Scheidung der Deutungen von dem natürlichen Wortsinn der Schrift Hr. G. noch S. 74 sagen kann, es fei „das Bewußtsein der Verschiedenheit solcher Herleitungen von dem natürlichen Schviftsüme, wie es sich uns ausdrangt, ihnen nicht innerlich klar gewesen, vielmehr blos durch äußerliche Tatsachen auch blos äußerlich ihnen entgegengetreten;" aber wie in aller Welt konnten sie dieses Bewußtsein ostensibler zu erkennen geben, als wenn sie eine (nttfyD1? rcbn) Thatsache darauf gründen?! — Man wird aber nun noch mehr staunen, einige Zeilen spater von unserm Verfasser zu lesen: „Wir haben so eben-gesehen," (wo?) „daß die GeMarn ihre Deutungen als durchaus zum Schriftverstandnisse nochwendig, hält" ff. Es hat ja aber Hr. G. selbst citirt ('ip h'l tfin 31 '2)!? Es braucht ja ein Gerichtshof nicht einmal ein Opfer zu bringen, wenn er aus Schrift-Mißverstand ein falsches Urtheil fallt, weil dies ein Frevel und kein Jrrthum sei! Weil die Schrift eben gar keiner Erklärung bedarf! Wie kann denn Hr.Dr. G. sagen „es sei ihnen kein Bewußtsein zuzmraum darüber, daß ihrer Methode eine andere zur Seite gehe oder gar, gegenüberstehe? Oder, „daß die Gemara ihre' Deutungen zum Schriftverstandnisse für nochwendig gehalten?" In der That sind uns die oftmaligen Widersprüche des Hrn. Verf. unerklärlich. S. 75 giebt derselbe wieder zu, veranlaßt durch den oft vorkommenden Grundsatz: vro N3P Nipsn p$d rrnnn bi „in der ganzen Schrift verliert die Bibelstelle niemals ihren einfachen Sinn," wie sich bei den Talmudisten eim dunkle Ahnung nicht verkennen läßt, daß ein Wortsinn, der der Deutung gegenüber stehe, oder neben ihr hergehe, aber dies sei eben weiter Nicht als eine „dunkle Ahnung" die ihnen in den nun folgenden Blattern auch wieder abgesprochen wird. — Schabat 63 a heißt es: Rcck Kahana sagte: „ich war bereits achtzehn Jahre alt und hatte schon den ganzen Talmud studirt und hatte noch nicht gewußt, daß eine Bibelstelle ihren einfachen Sinn nicht verliert, bis ich es nun erfahren!" Dieses offene Gestandniß eines früher«, weniger gründlichen Studiums nennt Hr. G. „naiv" und dient ihm nur zum Beweis „wie durch und durch getrübt das exegetische Bewußtsein der damaligen Zeit erscheint." — Wir fragen aber, tote rum soll denn dieses Selbstgeständniß — abgesehen wodurch diese irrthümliche Einseitigkeit entstanden — nicht als untrügliches Zeugniß gelten., daß der einfache Wortsinn des Bibeltextes niemals aufgegeben worden sei? Warum sind die nachfolgenden Worte so unbeachtet geblieben? I3cr6 -nro tswt' 103^1 Lwp wd. „Welche Lehre will uns R. K. hiermit geben? daß man zuerst wissen und dann begreifen soll!" Den Talmud- Concipienten war demnach dies Gestandniß mehr arls Naivität, es war ihnen ein methodisch didaktischer Grundsatz, weil ihnen sonst, ihrem klaren und lebhaften Bewußtsein des geltenden und anerkannten Wortsinnes der Bibel gegenüber, das Gestandniß des R. K. ganz unerklärlich sein mußte. Wir wagen zu vermachen, daß das unbegründete und demnach irrige Resultat dieser Skizze dadurch entstanden sei, weil es unterblieb, sich vor Allem auf den wahren historischen Standpunkt zu versetzen, von welchem aus das talmudische Deutungsverfahren einzig und allein beurtheilt werden muß. Von jenem Standpunkte nämlich, wie die Träger der mündlichen Lehre die religiös positive Entstehung der heil. Schriften betrachtet und gelehrt haben. Wir glauben, daß eine wissenschaftliche Kritik dieses Moment nicht hätte übersehen dürfen. Denn der talmudische Glaube von der positiven Göttlichkeit der h. Schriften,; ist so verschieden von dem Glauben des Hrn. Dr. G. wie Tag und Nacht, wie Himmel und Erde, wie Ja und Nein. Dem Talmud sind die Lehrer der h. Schrift, von Moses bis Malachi, Gottesgesandte und ihre Worte unmittelbaren göttlichen Ursprungs; Hr. Dr. G. glaubt dieses vielleicht in and er e r Wo rtbedeutung auch. — Halten wir nun jenen Standpunkt, wie wir ihn in Nr. 18 d. B. ad 1 — 8 ausgesprochen, fest, so wkrd . man wahrlich weit entfernt sein, mit Hrn. G. die Talmudisten für so bornirt zu erklären, daß sie den natür-; lichen Schriftst'nn nicht verstanden hatten. Jene Dm-! tungen, behufs der Gesetzbegründung, waren ihnen — t e? ' bens zweck, und nicht daran denkend, sie als (ihnen 25 *