Der Orient
- Journal
- Der Orient
- Volume
- 3 (1842)
- Issue
- Heft 25 (18.6.1842)
- Date
- 1842-06-18
- Page
- Seite 199 (sequence 13)
- Language
- German
- Belongs to
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199 dem Osterfeste, immer von 4 zu 4 Wochen in den vorzüglichsten und geräumigsten Synagogen Vorträge abzuhalten. §♦ 73. Diese Vorträge müssen jedoch nur aus Hinweisung und Belehrung in -Religion und Moral abzwecken. §* 74. Er muß stets ein wachsames Rüge auf die Lehranstalten und auf den Unterricht in der hebräischen Sprache haben, sich von den Fortschritten der Schüler zu überzeugen suchen, die Beisitzer auffordern, ein Gleiches zu thun, und entdeckte Mängel unverzüglich dem Ausschuß des Vorsteher-Collegii zu deren Abstellung anzeigen. §-75.. Der Besuch der Kranken, besonders derjenigen, die in ihren letzten Lebensstunden Anspruch und Trost von ihm wünschen, muß ihm eine der heiligsten Pflichten sein. „Dies also sind die statutenmäßigen Amtspflichten eines ersten Rabbiners unserer Gemeinde. Es war nun unsere nächste Pflicht, zu untersuchen, ob und in wieweit diesen statutenmäßigen und als heilsam anerkannten Pflichten eines ersten Rabbiners von dem dieses Amt seit 21 Jahren vertretenden Rabbiner Herrn Tiktin getreulich nachgekommen wird. Nur mit zögernder Hand berichten wir das Resultat unserer Untersuchung. Traurig ist, was wir gefunden haben; aber nicht weniger traurig ist es für uns, das Gefundene berichten zu müssen. Wir haben in jüngster Zeit Vieles über uns ergehen lassen, und haben geschwiegen. Wir sind in öffentlichen Blättern vor ganz Deutschland als eigenmächtige, statutenverletzende, irreligiöse Vorsteher verschrieen und verketzert worden, und haben geschwiegen. Man hat in unsrer eigenen Gemeinde, in deren bisherigem Vertrauen wir unsern Stolz und den schönsten Lohn unseres mühevollen Amtes finden, man hat in unserer Gemeinde sich die ehrenrührigsten Verunglimpfungen ungescheut gegen uns erlaubt; man hat durch ungetreue Darstellungen ein Mitglied nach dem andern gegen uns aufgeregt; man hat von Haus zu Haus, in den Läden, auf den Straßen Stimmen gegen uns gesammelt, die unser Verfahren als „ parteiisch", als „ungebührlich" und wer weiß'wie sonst noch mißbilligen sollten r wir haben alle diese Unbillen über uns ergehen lassen und haben geschwiegen. Aber nicht etwa darum haben wir geschwiegen, weil wir unser Verfahren nicht rechtfertigen konnten : sondern weil wir aus wohlüberlegter, besonnener Schonung alle diejenigen Umstände nicht zur öffentlichen Kenntniß bringen wollten, welche die hinlängliche Rechtfertigung unsres Verfahrens in sich tragen; wir haben geschwiegen, so lange uns nur noch die schwächste Hoffnung geblieben war, daß die von uns gethanen Schritte die Angelegenheit wohl noch in friedliche Ordnung bringen werden, ohne daß wir Tbatsachen veröffentlichen, welche zwar uns von jedem Vorwurfe reinigen, aber doch denjenigen, den wie so gern ehrten und geehrt wissen möchten, nicht unberührt lassen. Leider hat uns jede Hoffnung getäuscht. Wir sind seit einigen Tagen am Ende unsrer Verhandlungen. Da müssen wir denn endlich unsrer verehrlichen Gemeinde über eine so hochwichtige Angelegenheit die gewünschte und ihr gebührende Kunde geben. Wenn dabei Gegenstände zur Sprache kommen, die wir niemals ans Tageslicht gefördert wünschten, so haben wir, dies nicht zu verantworten; es ist unsere Schuld nicht, daß Herr Rabbiner Tiktin und seine sogenannten Freunde uns diese öffentliche Erklärung abgenöthigt haben. Wir haben die Pflichten eines ersten Rabbiners unsrer Gemeinde, wie sie von den Statuten unzweideutig und klar festgestellt sind, angegeben. Aus einer sorgfältigen und gewissenhaften Prüfung der amtlichen Thätigkeit des Herrn Rabbiners Tiktin hat sich Folgendes ergeben: 1) Herr R. Tiktin hat, ohne alle Rücksicht auf §. 68 tu §. 78, 6. iu 6. der Statuten, die ritualen Funktionen der Ehescheidung und Chaliza niemals durch das Rabbinats-Collegium,fo nd ern, unter völliger Beseitigung der beiden übrigen Mitglieder des Rabbinats - Collegiums (nämlich von 1821 bis 1838 der beiden Nebenrabbiner Falk und Landau, später der Rabbiner Dr. Geiger und Landau) stets mit von ihm willkührlich gewählten Privat! euten v errichtet. 2) Herr R. Tiktin hat, ohne alle Rücksicht auf §. 72 der Statuten, niemals die allmonatlichen Synagogal-Vorträge gehalten. 3) HevL--R. Tiktin hat, ohne alle Rücksicht aus §. 73 der Statuten, niemals die moralische Belehrung der Gemeindemitglieder zum Inhalte seiner jährlich zweimal gehaltenen Syna g og al-Vort r ä g e g e n o m m e n. 4) Herr R. Tiktin hat, ohne alle Rücksicht auf §. 74 der Statuten, niemals den h ebräisch en Unterricht in den hiesigen jüdischen Schulen revidirt, er hat niemals nach den Fortschritten der Schüler gefragt, niemals die (Rabbinats-) Beisitzer zur Insp i ciru ng des hebräischen Unterrichtes in der Gemeinde aufgefordert, niemals dem Vorsteher-Collegium amch nur mit Einem Worte über den Anstand des jüdischen Unterrichtswesens in unsrer Gemeinde Bericht erstattet. — Seit einer langen Reihe von Jahren besteht in der hiesigen Gemeinde ein wildthätiger Verein, der zum Zweck hat, arme jüdische Kinder in einer, Talmud-Thora genannten, Schule im Talmud unterrichten zu lassen. Mitglieder des Vereins sind die frömmsten Männer unserer Gemeinde; erster Vorsteher derselben ist seit 12 Jahren Hr. R. Tiktin. Hier nun war für Denselben doch wohl die allergeeignetste Stätte für eine rabbinische Wirksamkeit nach alter Weise; hier konnte er, als eifervoller Verteidiger des Talmud, eine Pflanzfchule hegm und pflegen für das von ihm vertretene Princip. Wir haben deshalb dem Zustande dieses Instituts unsere besondere Aufmerksamkeit zugewendet, und dasselbe zu Anfänge d. I.