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Der Orient · 1842-06-18 · Heft 25 (18.6.1842) · p. Seite 197

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Journal
Der Orient
Volume
3 (1842)
Issue
Heft 25 (18.6.1842)
Date
1842-06-18
Page
Seite 197 (sequence 9)
Language
German
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197 Anordnung für unausführbar und als noch nie vollzogen. Für unausführbar aus dem Grunde, da man die Juden sogestaltig von jedem Orte, wo Bergwerke eröffnet werden oder noch eröffnet werden können, auch auf 7 Meilen Entfernung fortjagen müßte, dessen Ausführung mit furchtbarer Mühe bewerkstelligt werden müßte. Endlich erklärten wir die obige Verordnung mit Recht darum als noch nie executirt gewesen, da von Kremnitz weg auf die Distanz einer Meile seit Jahrhunderten Juden familien wohnten und noch jetzt wohnen. Und wenn diese Anordnung ausführbar wäre und seiner Zeit auch executirt gewesen, so erlaubte der später gegebene 38. Gesitzartikel vom Jahre 1791 den Juden außer den Bergstädten die Wohnung überall, und wenn sie irgendwo beunruhigt wurden, so konnten sie vermöge dieses Gesetzes wieder dahin gelangen. Durch den 29. GesetzarLikel vom Jahr 1840, §. 6, wird jedes diesem entgegenlaufende Gesetz, Gebrauch oder'Verordnung für nichtig erklärt. Bei uns haben sie sich daher mit Bewilligung des Gesetzes niedergelassen z sie vertrauten den hohen Anordnungen, bewirkten Unternehmungen, gingen Verträge auf jahrelange Dauer ein, nach Comitatsschlüffen wählten sie sich Richter aus der Mitte ihrer Glaubensgenossen, stellten Rekruten und zählen jährlich bedeutende Steuern. Diesem zufolge beschlossen wir, der hohen Statthalterei die Vorstellung zu machen, wienach es zwar der Wahrheit gemäß sei, daß an den Ln der Verordnung erwähnten Orten Juden wohnen, daß diese aber auch vor Statuirung des 29. Gesetzartikels vom Jahr 1840 mit Wissen des Comitats, der höhern Behörden. und der Gesetzgeber dort gewohnt haben, wo übrigens weder Bergstädte noch sonstige Bergwerksinftitute sich befinden. Nachdem aber §♦ 1 des 29. Gesetzartikels vom Jahr 1840 die Juden nicht auf die Distanz von 7 Meilen von den Bergstädten beschränkt, sondern dieselben nur aus den Bergstädten und aus solchen Orten ausschließt, wo sie rücksichtlich der Bergstädte und Berginstitute im Jahr 1840 nicht wohnten, und die Ln der Verordnung bezeichneten Orte in diese Kategorie nicht gehören; ferner, da durch den §. 6 dieses Gesetzartikels jedes diesem entgegenlaufende Gesetz, Gebrauch, Anwendung oder Beschluß aufgehoben wird, so sehe das Comitat bei der soeben gegebenen Aufklärung die Nothwendigkeit der angeordneten Untersuchung nicht ein. Dies riethen wir zu Lhun, und so debattirten wir im Interesse der Zeit, der Menschheit und der Wünsche des Bürger- Lhums; wir wurden jedoch von der Mehrzahl nicht unterstützt und die mit der Verordnung anbefohlene Untersuchung wurde angeordnet." Licht- und Schattenbilder* aus der jüdischen Geschichte der Gegenwart. Das Nabbinats- und Obervorsteher- Collegium in Breslau. In einem Augenblicke, wo wir besorgt und in banger Ahnung einem neuen ungünstigen Judengefetze entgegensetzen, hat die Kunde von dem unseligen Zwiespalte bei der so intelligenten und trefflichen jüdischen Gemeinde in Breslau alle Gemüther mit Schmerz und Wehmuth erfüllt; des Kampfes Lust und Muth, welche eine rückfchreitende unsere Zukunft zu vernichten drohende Gesetzgebung in die Schranken ruft, sollten die besten Säfte und Kräfte nicht in unnützen Reibungen im Innern des Gemeinwesens aufzehren. Wohl mag der innere Kampf ein Streit der Prmcipien seyn, obgleich dem Scheine nach es sich nur um Personen handelt; wohl mag der Zwiespalt von beiden Seiten lange genährt und gepflegt worden sein, so daß keine Macht mehr die hervorbrechenden, züngelnden Flammen zu bändigen, im Stande war und ist. Aber der Schlachtruf außerhalb unserer Wälle, die Gefahr, welche unser innerstes Wesen, unsere Zukunft bedroht, sollte den inneren Kampf einstweilen verschieben, oder doch wenigstens auf eine Arena führen, welche einem Principienstreite angemessen ist. Das Obervorsteher-Collegium, seiner Stellung zur hiesigen Gemeinde würdig, hat den Anfang zur Aufsuchung einer solchen Arena gemacht; in einem freimüthigen alle Geheimnißkrämerei verbannenden „Bericht an die Mitglieder der hiesigen Jsraeliten-Gemeinde über die gegenwärtige vorliegende Nabbinats-Angelegenheit" schildert es sein langjähriges Kämpfen und Ringen mit der allen Aufschwung erdrükkenden Starrheit der religiösen Formen und mir der politischen Lethargie, welche es in Hn. Liktin personisicirt glaubt. Dieser Bericht, der mit dem Motto versehen ist: „In der gehörigen Beobachtung der Statuten liegt für jeden Befolger derseben die Sicherheit aller Rechte und Ansprüche, welche die Gemeinde, der bestehenden Verfassung gemäß, ihren Mitgliedern zu gewähren vermag (Gemeinde-Statuten §. 83)", wurde der. Redact. des Orients zu freier Verwendung, mit folgendem Schreiben begleitet, überschickt: Breslau d. 29. Mai 1842. Einer verehrlichen Redaction erlauben wir uns im Beifolgenden drei Exemplare des amtlichen Berichtes zuzusenden, den wir vor Kurzem unserer Gemeinde über die jüngsten Rabbinats-Angelegenheiten abgestattet haben. Eine vereheliche Redaction wolle diesem unfern Berichte, welcher die Angelegenheit actenmäßig in ihr wahres Licht

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