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Der Orient · 1842-06-11 · Heft 24 (11.6.1842) · p. Seite 187

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Journal
Der Orient
Volume
3 (1842)
Issue
Heft 24 (11.6.1842)
Date
1842-06-11
Page
Seite 187 (sequence 5)
Language
German
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187 rühmt, die Intelligenz des großen Gesammtvaterlandes zu reprasentiren. Wir haben deßhalb mit größter Offenheit unsere Ueberzeugung ausgesprochen, welche auf genauer Kenntniß der Verhältnisse beruht. C. Auszug aus der körrigl. preußischen KabineLsordre über ein zu erlassendes Judengesetz, Ende December L84L. „Sende dem Sraarsministerium den Bericht des Staatsrachs vom 20. 6. sder Slaarsrach hat sich nicht einverstanden erklärt mit dem vom 2. Oktober 1839 vorgelegten Gesetzentwurf; es sind die Provinzialstande zu vernehmen. — Ermittelung der sakrischen Zustände in den einzelnen Landestheilen herbeizuschaffen) .... Bei den Berathungen hierüber ist der Gesichtspunkt überall festzuhalten, daß das jüdische Volk sich in dem geschichtlich einzigen Falle befindet, mit seiner Religion wie identisch dergestalt zusammen zu gehören, daß diese Religion das Eigenthum eben nur dieses Volks sein kann, und die Juden durch ihre Religionsverfassung allein in der nationalen Eigenthümlichkeit sich erhalten haben, deren scharfes Gepräge durch keine Schicksale hat verwischt werden können. Nur diejenigen Anordnungen in den gesellschaftlichen Zuständen der Juden werden daher naturgemäß sein und tiefere Wurzeln in dem Leben des Volks gewinnen, welche von der Anerkennung jener. religiösen und nationalen Einheit und desjenigen Sonderungstriebes der Juden in den christlichen Landern, der davon die natürliche Folge ist, ausgehen; ohne jedoch um dieser Sonderung willen einer intoleranten Auffassung und Beurtheilung irgend einen Einfluß auf jene Anordnung einzuräumen." „Das Bestreben Derjenigen, die eine Verbesserung des gesellschaftlichen Zustandes der Juden in der Richtung individueller Verschmelzung derselben in den bürgerlichen Beziehungen mit der christlichen Bevölkerung des Landes suchen, kann, als im Widerspruch mit jenem Nationaltypus stehend, für das gegenseitige Verhältnis der Christen und Juden nie fruchtbar und gedeihlich werden." „Es ist nun Meine Absicht in Beziehung auf die Anordnung des jüdischen Kultus- und Unterrichtswesens, zunächst diejenigen Vorschläge der Juden zu erwarten, zu deren Einholung der Minister der geistlichen Angelegenheiten die geeignete Einleitung zu treffen hat, und will ich nur zugleich darauf Hinweisen, daß die obrigkeitliche Einmischung in diesen Kultus, so weit das dem Staat Zustehende sie nicht fordert, als unstatthaft erscheint, und die den §. 23. Tit. 11. Th. 2. des allgemeinen Landrechts in dieser Beziehung beschränkenden Bestimmungen, da wo solche bestehen sollten, wieder aüfzuhebe'n sein werden." „Was aber die Ordnung ihrer bürgerlichen Verhältnisse und ihre'Stellung im Staate betrifft, so geht Meine Absicht dahin, daß korporative Verhältnisse unter ihnen begründet und resp. erweitert, mithin die Juden überall Ott- oder Bezirksweise in Judenschasten zusammengefaßt und diesen Korporationen das Recht gewährt werde, durch Abgeordnete zu den bürgerlichen Gemeinden in ihren Korporationsintereffen in den letztem sich vertreten zu lassen; wogegen es, eben diesem Gesichtspunkte zufolge dann unzulässig sein wird, daß Juden von Seiten der christlichen Gemeinde als Mitglieder der Kommunaistande noch ferner gewählt werden. Die Verordnung für das' Großherzogthum Posen vom 1. Juni 1833 kann größtentheils zum Anhalte dienen, wobei nur im Auge zu behalten, daß es mehr darauf ankommt, die Sache genau zu bestimmen, welche die Judenschaften im Ganzen oder auch in Vertretung der Interessen ihrer einzelnen Glieder auszuüben haben, als abgesehen von den Korporationen den Rechten der einzelnen Bürger überhaupt eine größere Ausdehnung zu geben, oder dieselben den christlichen Unterthanen, namentlich in Beziehung auf Ansiedlung- Erwerbung von Grundbesitz, Gewerbebetrieb u. s. w. gleichstellen zu wollen." „Inwiefern die durch Ordre vom 28. Aug. 1822 aufgehobene Bestimmung des ß. 8. des Edikts vom 11. März 1812 wieder herzustellen, und Juden zu akademischen Lehrämtern, namentlich in der philosophischen und medicinischen Fakultät, zum Apothekergeschäft und zum Schiedsrichteramte für solche Falle, wo beide Theile Juden sind, zuzulassen seien, will ich die gutachtliche Aeußerung. des Staätsministerii erwarten. " „In Ansehung der Militärpflichtigkeit gebe ich zu erwägen, ob dieselbe nicht, wie im Großherzogthum Posen Und Herzogthum Sachsen gegen eine Abgabe ganz aufzuheben, den freiwilligen Eintritt aber zu gestatten, und wieweit in diesem Falle neben den Anspruch auf Beförderung auch die Erwerbung von Civilversorgungsansprüchen ihnen zuzugestehen sei, wobei die Grenzlinie allerdings' eine sorgfältige Erwägung fordern wird, und es sich versteht, daß namentlich solche Anstellungsansprüche sich nie auf Aemter beziehen können, mit denen die Ausübung irgend einer obrigkeitlichen Autorität verbunden ist." Köln vom 20. Mai. Die Rheinische Zeitung, ein auf Aktien begründetes, seit dem 1. Jan. d. Jahres bestehendes, täglich (mit Ausnahme des Montags) in Köln erscheinendes politisches Blatt, das freisinnigste im westlichen Theile Preußens, welches alle liberalen Interessen gleichmäßig vertritt und keine einseitigen Kategorien gelten läßt, enthält folgenden eben so trefflich geschriebenen als gedachten Artikel: Es ist die Aufgabe der Presse, Gemeinsinn, Patriotismus, Humanität zu fördern und dagegen Allem, was sich im Staate diesen sittlichen Mächten widersetzr, freimüthig und entschieden zu opponiren. Sie darf, will sie ihrem Berufe treu bleiben, nicht von sich selbst abfallen und in den Sold der Lüge oder - der Heuchelei treten, in dieser Arbeit nicht 24 *

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