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Der Orient · 1842-06-04 · Heft 23 (4.6.1842) · p. Seite 181

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Journal
Der Orient
Volume
3 (1842)
Issue
Heft 23 (4.6.1842)
Date
1842-06-04
Page
Seite 181 (sequence 9)
Language
German
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181 Buchführung der Gemeinde jdie größte Ordnung eingeführt; worden; die Beamten wurden genau inspieirt, die Schuldenlast beseitigt, der Gottesdienst mit Feierlichkeit und Ordnung abgehalten, die Geistlichen gebührend geehrt, und ebenso strebten die milden Vereine und Synagogen-Vorstände mit stets günstigem Erfolg, nach dem Vorbild des Gemeinde-Vorstandes, eine geordnete Verwaltung einzuführen. Es herrschte Friede im Innern der Gemeinde und Achtung ward ihr gezollt von den Schwestergemeinden. War daher das Symbol falsch? Daß §. 5 und 6 mit großer Flüchtigkeit bearbeitet seien, stelle ich gänzlich in Abrede; es würde bei thätiger Teilnahme der Gemeindemitglieder an der Wahl der Obervorsteher gewiß kein erheblicher Uebelstand Vorkommen. Daß dieselbe nur in geringem Mdaße vorhanden ist, hat eben so wenig, wie der anderweitig oft gerügte Mangel der Communal-Pflichten unter Bürgern in dem Meisterwerk der preußischen Städteordnung vorhergesehen werden können, bei welcher letzteren bekanntlich später Einschärfungen und Strafandrohungen erforderlich wurden. Der Tadel des §. 60 beruht nur auf einer Sylbenstecherei, da es doch wahrlich zweckmäßiger ist, daß säumige Schuldner auf dem Wege Rechtens (d. u im besten Falle) verfolgt werden, als daß veraltete Synagogenstrafen eintreten, wodurch nur der Friede der Gemeinde gestört und aufregenden Leidenschaften Vorschub geleistet werden würde. (Conf. 2. Thl. 6. Mel §. 42—43 Allgern. L. R.). Zn den schlimmsten Fällen muß der stillschweigende Austritt aus dem Gemeinde- Verbände die Folge sein. Die Bestimmung der §§. 76 und 77, betreffend die. Funktion des ersten Beisitzers bei Eiden, ist bezüglich der hiesigen. Gemeinde neu und auch nach den angegebenen Motiven zweckmäßig. Daß sie bis jetzt hier nicht zur Ausführung kam, lag früher daran, daß sich die beiden Beisitzer theils durch Kränklichkeit, theils durch hohes Alter zur Ausübung dieser neuen, sie noch nicht verpflichtenden Funktion nicht eigneten. §. 67 ist jedem unbefangenen Leser ganz klar; im Anfänge desselben ist im Gegensatz zu dem vorhergehenden §. die lebenslängliche Anstellung der Rabbiner festgesetzt und damit die Entlassung, wie bei den übrigen Beamten, ausgeschloiftn; im Schluffe desselben ist auf. die folgenden §§., in welchen ihre durch den Gemeindevorstand nur zu beaufsichtigenden Funktionen bestimmt werden, Bezug genommen. (Conf. 2. Thl. 6. Zitd §. 171 it. folg. Allg. L. R.) ■ Wir schreiben den Statuten keine Unfehlbarkeit zu: sie sind gleich andern menschlichen Einrichtungen nicht für alle Zeiten ausreichend; aber daß sie gleich bei ihrer Abfassung eine Fehlgeburt gewesen seien, halten wir für durchaus unbegründet und in keiner Art nachgewiesen. Wie trefflich waren nicht die Einrichtungen der Chausseen vor 24.Jahren, jetzt werden sie durch die Erfindung der Eisenbahnen verdrängt, und wenn die Städteordnung eines Stein im Laufe von 30 Jahren einer Revision bedurfte, so kann eine solche wohl auch nach 15 Jahren bei den Statuten einer Privatgesellschaft eintreten, ohne den Werth derselben irgendwie herabzusetzen. M. B. F. Das Hauptresultat dieser Polemik ist, daß die Gemeinde-Mitglieder wenigstens die Statuten lesen und, wie ich schon früher berichtet, die Ueberzeugung gewinnen wird, daß der Borstand, durch den Abfttzungsbrief an Hm. Tiktin, zuerst die Statuten übertreten. — s —. - Berlin, 23. Mai. Die heutige preußische Staats- . zeitung giebt in einem sehr großen und ausführlichen Artikel eine „Uebersicht der Anzahl und Dertheilung der Juden im preußischen Staate nach einer Vergleichung der Zahlungen zu Ende der Jahre 1840 und 1822" und knüpft daran so manche deachtenswerthe Bemerkungen, welche auch in den engern jüdischen Kreisen bekannt zu werden verdienen. Zwar gaben Sie schon im Orient 1840 von Nr. 8 bis Nr. 10 einen ganz speciellen Artikel über diesen Gegenstand, nach den Erfahrungen bis 1837, und zwar nach dem trefflichen Werke des Dr. I. G. Hoffmann, Directors des statistischen Bureaus; allein die Berichtigungen, welche der so eben erschienene Bericht enthalt, vorzüglich aber die sinnreichen daran geknüpften Bemerkungen in demselben, machen dessen Mitsheilung nicht überflüssig. Er lautet: Die allgemeine Preußische Staatszeitung enthielt in ihren Nummern 229 und 230 vom 19. und 20. August 1838 unter den damals neuesten Nachrichten über die Bevölkerung des Preußischen Staats auch eine Uebersicht der Anzahl und Verkeilung der Jubenschaft auf den Grund der zu Ende des Jahres 1837 vollzogenen Zählung mit Vergleichungen des Ergebnisses früherer Zählungen, namentlich des Jahres 1822. Seitdem sind' beinahe vier Jahre verflossen, und es ist inzwischen eine neue Zählung am Ende des Jahres 1840 vollzogen worden, welche die Folgerungen fast durchgängig bestätigt, die die Vergleichung der Iahlenverhältniffe für den fünfzehnjährigen Zeitraum v. 1822 bis 1837 ergab. Auch sind die Zahlen, welche dieser Aufsatz enthält, wesentlich in die Schrift ausgenommen worden, welche unter dem Mel: „die Bevölkerung des Preußischen Staats" im Jahre 1839 im Vertage der Nicolaischen Buchhandlung erschien; sie befinden sich daselbst Seite 81 bis 92. Es würde hiernach ganz überflüssig und ungehörig seyn, auf diesen Gegenstand in der Staats-Zeitung wieder zurückzukommen, wenn nicht vorausgesetzt werden müßte, daß cs den Emdrücken, welche Zeitungsblätter hinterlaffen, wie diesen Blättern selbst ergeht. Sehr wenige Leser denken daran, dieselben aufzubewahren, das Tagesgespräch findet bald neaen Stoff, und nach wenig Wochen bleiben nur dunkle Erinnerungen selbst von dem zurück, was in erster Neuheit mit Lheilnahme gelesen wurde. Aufschriften, wie die vorerwähnte, behalten nur für einen kleinen Kreis von Gelehrten und Geschäftsmännern einen bleibenden Werth; der bei weitem größte Theil der Zeitungsleser erfährt deren Dasein nur durch bald wieder vergessene Anzeigen und Weurtheilungen. Wenn es indessen uoch einer Verstärkung der Gründe für eine wiederholte Behandlung dieses Gegenstandes in Zeitungsblättern bedürfte; so würde dieselbe leicht in den Urtheilen zu finden sein, welche jetzt einen beträchtlichen Theil der Tagesgespräche bilden, und nur zu klar beweisen, wie sehr jene frühere Nachrichten in Vergessenheit gerathen sind. Hierzu kommt, daß jetztstaat des fünfzehnjährigen Zeitraumes ein achtzehnjähriger mit gleicher Iuverläßigkeit betrachtet, und auch manche daran geknüfte Bemerkung dem Zeitbedürfnisse gemäßer aufgestellt werden kann. (Fortsetzung folgt.)

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