Der Orient
- Journal
- Der Orient
- Volume
- 3 (1842)
- Issue
- Heft 23 (4.6.1842)
- Date
- 1842-06-04
- Page
- Seite 178 (sequence 3)
- Language
- German
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178 rechnen dürfen/ so wäre es wenigstens erwünscht, daß das alte Gesetz, das, wie es jetzt besteht, nur Rechte, aber nicht Recht gewahrt, wenigstens zu einem lebendigen Staatsgesetze erhoben würde. Ueber „Beschränkungen" haben sonst die Juden der alten Provinzen, also auch die berliner Juden nicht zu klagen gehabt und geklagt, mit Ausnahme eben der Zulassung zum Staatsdiemste. Die Einführung von Corporationen und die Entziehung des Rechtes der Militärpflicht haben sie nie gewünscht, auch wäre dies für sie um so weniger eine Verbesserung, als es mit dem Princip des von ihnen so sehr geliebten Gesetzes von 1812 im geraden Widerspruch steht. Will man ihnen indessen aus einer streng gerechten Consequenz, da sie in einem christlichen Staat nun einmal nicht alle Rechte haben können, auch nicht die Erfüllung aller Pflichten zumuthen, so befreie man sie von irgend einer bloßen Staatslast - z. B. der Gewerbesteuer, wobei sie zugleich, da sie doch von ihrer wissenschaftlichen Intelligenz nicht überall den rechten Gebrauch machen dürfen, einen um so freiem Spielraum für die industrielle gewinnen möchten, aber man entziehe ihnen nicht ein Recht, mit dessen Besitz der Deutsche schon in uralter Zeit den Begriff der Ehrenhaftigkeit verknüpft hat. (L. A. Z.) Hgmürtvg- 18. Mai. Mitten unter Flammen und Fliehenden, von Verwüstung und Verzweiflung rings umgeben, nichts als Trauer und Todte schauend — wer könnte da wohl nur seines Jchs oder selbst seiner ganzen Genossenschaft allein gedenken? An jenen unglückseligen Tagen, in jenen grauenhaften Rächten, da jedes Herz in Hamburg stürmischer und ängstlicher pochte denn je zuvor, beleuchtete die Glulh nur sammt und sonders ihrer Ohnmacht bewußte Menschen. Allerdings gewann die Nächstenliebe einen unermeßlich weiten Spielraum für ihr Wirken, aber auch der Eigennutz, die Habsucht, der Wahn und eine ganze Legion rasender Leidenschaften und Frevel schienen entzügelt, von der Kette losgelasien zu sein. Wir waren dreimal 24 Stunden (vom 5 — 8. Mai) ein Volk von Brüdern, aber nur in so weit, als wir es immer sind oder sein könnten. Manches Herz mag gelautert worden sein in der Noth, aber vielleicht auch nur für so lange Zeit, wie diese wahrt. Das Bocurtheil kann sich, wie Herr Hypochonder, nie zur freien Höhe ausschwingen — es würde an Gottes frischer Luft sterben — eS weilt in uiedern Regionen und wird immer wieder aus den Kellern, in die es sich geflüchtet, ans Tageslicht kommen. Es wäre also rhöricht, wenn Hamburgs Juden, die in jenen Schreckenstagen sich mannhaft und bieder, fühlend und freigebig bewährt haben und die zum größten Theile von der Fcuersbrunst verschont blieben, welche hauptsächlich die Altstadt (die den Juden bisher unzugänglichen Reviere Hamburgs, in denen mit Ausnahme des der Neustadt zugewandten Grenzbezirkes sie nur einzeln und zerstreut wohnten) einäscherte und verwüstete — es wäre, sage ich, thöricht, wenn die hiesigen Juden bei der bevorstehenden Reorganisation des hamburgischen Gemeinwesens nicht auch ihre Rechte und ihre mit Hamburgs Wohl und Wehe fortan mehr denn je verknüpften Interessen wahrnehmen und ein ihrem Willen und ihren Mitteln zur Aufrechthaltung des Handels und Credits entsprechendes Maaß von Rechten in Anspruch nehmen sollten; es wäre thöricht, müssig die Hände in den Schooß zu legen und sich ruhig wieder in die alten Bande schmieden, in das alte Joch spannen zu lassen : aber in diesem Augenblicke muß, mit Hintansetzung aller individuellen Wünsche und Hoffnungen, nur Ein Gefühl alle Juden Hamburgs und unseres Bedünkens auch die des übrigen Deutschlands, deren Sympathie sich hier an einer echt deutschen, wahrhaft patriotischen, erhaben menschlichen Sache erproben kann, beseelen, das Gefühl des einträchtigen Zusammenwirkens zu Hamburgs Wiedererhebung. Mögen wir nicht nutzlos verhallen und verklingen lassen jene in den letzten Tagen so oft vernommene Parallelisation Hamburgs mit Jerusalem und Zion, möge sie uns stets gegenwärtig bleiben jene oft geschehene. Vergleichung Hammonia's mit einer Königin, die jetzt von ihrem Throne gestürzt, durch treuen Beistand aller derer, die sie gefördert und erhoben hatte, in schönerer Glorie denselben wieder einnehmen wird. Ist erst der Grundstein zum neuen Baue gelegt, dann laßt uns auch rüstig kämpfen gegen alle, die uns wieder Lust und Licht mißgönnen, uns in abgesonderte Quartiere einpferchen, unsere freie Bewegung einengen, unsere Kräfte ungenützt vermodern sehen möchten. Nicht erschleichen wollen wir das Recht — denn ein erschlichenes Recht ist eine conlracliclio in adjectounb hört trotz aller edlen Züge, die wir vielleicht als redende Zeugen unserer Gesinnung vorführen könnten, nicht auf es zu sein, ja es wird sogar ein Werkzeug zur Verdächtigung unserer moralischsten und auf den uneigennützigsten Motiven entsprungenen Handlungen; — auch nicht erbetteln sollen wir das Recht — denn ein erbetteltes Recht birgt, auch verjährt, den Keim einer Demüthigung und Verletzung des Selbstgefühls in sich, mit der wir unserer Zukknft und unseren Enkeln gegenüber unser Gewissen nicht belasten sollten; — endlich dürfen wir auch das Recht nicht ertrotzen, selbst wenn uns die Mittel dazu zu Gebote ständen — denn ein ertrotztes Recht verliert den Namen und Charakter des Rechtes und wird, zur Gewaltthat oder laßt zum mindesten einen Stachel in den Herzen derer zurück, die wir gewinnen und versöhnen, mit denen wir uns, wenn man so sagen darf, freundschaftlich auseinandersetzen wollen und sollen. Aber ringen sollen wir mit der Macht des Vorurtheils, kämpfen mit der Hyder des Religionshasses und sorgsam wachen, daß uns das Erworbene nicht geschmälert werde, und aus der von uns