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Der Orient · 1842-06-04 · Heft 23 (4.6.1842) · p. Seite 177

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Journal
Der Orient
Volume
3 (1842)
Issue
Heft 23 (4.6.1842)
Date
1842-06-04
Page
Seite 177 (sequence 1)
Language
German
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Dritter Jahrgang. Berichte, Studien und Kritiken für Das Abonnement für ein Jahr ist 5 Thlr. Man abonnirt bei allen löbl. Postämtern und allen solid. Buchhandlungen auf ein Jahr. Mische Geschichte und Literatur Herausgegeven von Dr. Julius Fürst. Von dieser Zeitschrift erscheinen wöchentlich, das Literaturblatt mitgerechnet, zwei Bogen, und zwar an jedem Samstag regelmäßig. M 23. Leipzig, den 4. Iunius 1843. Deutsch!and. Berlin: Der Erlaß des Minister von Nochow an die Berliner Juden-Aeltesten. Hamburg: Reflexionen zur Ermuthigung. Frankfurter's und Salomon's Predigten. Breslau: Rede und Gegenrede über die Statuten der Gemeinde. — Volksthü m l'i ch e Aufsatze un d B e urth e i l u n g en. Aus den „Studien der innern Politik von Oppenheim". Fortsetzung. — Personalchronik und Miscellen — LB. d. Or. Deutschland. Berlin, 19. Mai. Der Erlaß des Ministers von Rochow an die berliner Juden ältesten hat die Zweifel über die künftige Stellung der Juden vermehrt. Ihre Absonderung in Korporationen^ gegen welche sie in Eingaben, Flugschriften und Zeitungsartikeln so feierlich protestieren, ist nicht ausgegeben, und wenn allerdings auch dieses Institut in guter Absicht (?) und wohlwollender Gesinnung (?) projettirl ist, so erscheint es doch immer als eine Anomalie, irgend einer Klasse der Staatsbürger einen Gnadenatt angedeihen lassen zu wollen, den diese selbst als eine Kränkung oder Zurücksetzung ansieht. Die Juden haben in diesem Sinne wenigstens immer als das letzte Ziel ihres Slrebens ausgesprochen, mit und gleich den andern Unterthanen Deutsche und Preußen zu sein, als welche sie auch keine andern „besonderer Interessen^ als nur religiöse haben könnten und wollten. Zur Beschützung der religiösen' Interessen sei jedoch nur eine mit administrativer Machtvollkommenheit angethane geistliche Oberbehörde mit einigen provinziellen Unterbehöcden allein denkbar, wahrend die zünftige Verfassung (was auch die fcühern Verhältnisse der Juden beweisen dürften) der Wahrnehmung der religiösen Interessen eher hindernd in den Weg trete. Ebenso verhalt es sich mit der Aufhebung der Pflicht, wenn auch nicht der Berechtigung zum Militärdienste; denn eben auf der Pflicht des Militärdienstes beruht die Ehre unserer Nationalität, das Recht dieser Verpflichtung, die ehrenvolle Berufung zur Vaterlandsvercheidigung ist es, die den Inländer zum Inländer macht, während die bloße Berechtigung in der Regel auch wohl dem Ausländer nicht abgesprochen werden dürfte. Wenn den Juden auf diese Weise das Pcincip der sie betreffenden Gesetzentwürfe bekannt gemacht wird, so können die ihnen verheißenen Verbesserungen sie natürlich nur in ängstliche Spannung versetzen. Den Juden, die das Gesetz von 1812 mit Jubel begrüßten, kann natürlich nichts Anders als Verbesserung erscheinen, was nicht Ausdehnung und Erweiterung dieses Gesetzes ist, das heißt also die Zulassung zu Staatsämtern und die Einsetzung einer kirchlichen Oberbehörde. Erstere scheint jedoch in unbestimmte Ferne durch das jüngste Ministerialcescript gerückt zu sein, indem wohl, wenn man das Lehrfach abrechnet, keine Beamtung ohne „obrigkeitliche Gewalt über Christen" gut denkbar ist, da diese Gewalt doch auch beispielsweise dem Botenmeister und Nachtwächter unläugbar zukommt. Freilich ist das Gesetz von 1812 selbst wol schon ein Leichnam geworden, indem die ihm zu Grunde liegende Idee, daß die Juden Inländer und Staatsbürger sein sollen, gleich wieder glorreichen Beendigung des Freiheitskrieges vernichtet worden ist. Den Juden der alten Provinzen ist das halbe Land Ausland, die Juden der neuen und wiedererworbenen Provinzen können immer nur eine Provinz, manchmal aber auch kaum einen Regierungsbezirk als Inland ansehen. Wenn nun also die Juden auf Zulassung in den Staatsdienst, das ist, die einzig mögliche Erweiterung des Gesetzes von 1812 (wozu allenfalls noch die Abschaffung der Judeneide gerechnet werden kann) nicht 23

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