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Der Orient · 1842-05-07 · Beilage zu Nr. 19 (7.5.1842) · p. Seite 2

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Journal
Der Orient
Volume
3 (1842)
Issue
Beilage zu Nr. 19 (7.5.1842)
Date
1842-05-07
Page
Seite 2 (sequence 2)
Language
German
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2 Zudem war auch die Direction aus Männern, die diese Gesellschaft. selbst wählte, zusammengesetzt; der k.Schwevpunkt konnte daher natürlich nur auf die Seite Jener, die nicht zu dieser Gesellschaft gehörten, aus die Mittellosen und minder Begüterten, fallen^ Dies Hatz sich auch durch? die 34jährige Periode, dieses Pachtes bis auf den heutigen Lag bewährt: bis in die unterste Klaffe des Volks, bis in die Hütte der tiefsten Armuth wurde dieser Druck gefühlt; der, blickt man auf die Quelle zurück, nicht von dieser Gesellschaft, sondern vom Staat ausging; der Staat, dem die Pachtgesellschaft jene ungeheure Summe jährlich entrichten mußte, zwang die Pächter zu den härtesten Maßregeln. Die Steuer wird nämlich auf directe und indirecte Weise erhoben. Letzteres,, da von'allen Fleischarten, welche der -Jude genießen darf, vor dem Abschlachten des Thieres eine gewisse Summe zu entrichten ist,, so daß in Prag auchder ärmste Jude für das Pfund Fleisch 2 Kr. Silber an JuLensteuer zu entrichten hat. Bedenkt -man. nun, daß Accise, Stadtsteuer rc. ohnedies schon auf. diesen Lebensmitteln lasten, so ergibt sich, daß der Jude von einem! und demselben Victuale dem Staate drei Mal Steuer leistet. Doch wir gehen zu der directen Steuer über,, die in. ein solches Gewebe von Erpressungen und Demmciationen ausläust,, von. Widersprüchen,. Meineiden und Verletzung des Göttlichem und. Heiligsten, zeugt, daß der Blick nur mit dem tiefsten Widerwillen dabei verweilen kann, und auch der dem Juden am meisten Abgeneigtegestehen muß, sein Schicksalsei ein unverdientes und bemitleidenswerthes!. Die directe Steuer wird, von dem Vermögen, in dessen Besitze zu sein sich das- Individuum bekennt, entrichtet. , Bekanntlich reducirte Oesterreich im Jahr ILlldas emittirte Papiergeld (Baneozettel) auf dem fünften Th eil des Nominalwerth es, und es wurde neues Papiergeld unter den Namen. „Wiener Währung" ausgegeben.. Auch diese Wiener Währung siel bedeutend im Werth und ist jetzt auf 40 Proc. redncirt. Von dem Vermögen in. Wiener Währung muß 10 Procent Conventionsmünze entrichtet werden, sodaß, wenn Jemand ein Vermögen von 1000 Fl. W. W.. (400 Ft. C.-M.) angiebt, er 100 Fl. Silber, d.. i. 220 Fl. W. W„ also 55 Proc. an Judensteuer geben muß! Ist eine solche Steuerleistung denkbar? Solider Jude von je 100 Fl. seines Vermögens 25 Fl. entrichren (und es lasten noch überdies andere, allen Unterthanengemeinschaftliche. Steuern auf ihm), so muß in der kürzesten Zeit sein Vermögen ganz absorbirt und er der tiefsten Armuth preisgegeben sein. Denn in der. Angabe des Vermögens soll nicht das baare, zum Handel verwendbare Geld nur, sondern auch „Grundstücke, Häuser, Außenstände, sichere oder zweistlhaste Federungen, Pretiosen oder was es immer sei, nach Abschlag den Passiven" (wir geben wörtlich wieder.,, was auf jedem solchen Besteurungsbogen. zu lesen ist): eingeschlossm sein: also auch von diesen nicht fruchtbringenden Gütern sollen 25 Proc..als Judensteuer entrichtet-: werden!. Soll dieses System nicht an seiner offenbaren Un Haltlosigkeit: scheitern, so kann nur die Annahme gelte,:, man rechne darauf, die Vermögensangabe sei illusorisch,, und es werde. Niemand den wahren Bestand-seiner Habe darlegen. Aber wie ist hiermit die Erklärung, die jede solche. Vermögenseingabe begleiten muß, „man unterziehe sich hi-erwegen dem. öffentlichen großen Bann und. der Eonfiscirung des verheimlichten Vermögens", in Einklang zu bringen? Wir schweigen-von dem Widerspruche des „öffentlichen großen Bannes" mit den Staatsgesetzen, die Bann und Excommunication der Juden aufs strengste untersagen, und fragen, ob hier nicht ein: offenbarer Meineid (das sich dem Bann Unterziehen ist eine Eidesleistung) vorliege, da unrer obigen Umständen Niemand'sein Vermögen treu angeben kann, und die Regierung sowol als die Direction überzeugt sein muß, die Eingabe enthalte Unwahrheit und falschen Schwur! Man har auch in der That auf das Unmoralische und Entwürdigende dieser Formel von mehrern Seiten aufmerksam gemacht, und doch, wurde sie nicht geändert, weil der: Schluß etwas enthielt, das man nicht gern.aus den Händen geben wollte: „die Consiscirung des verheimlichten Vermögens." Und diese ungerechte und unglaubliche Androhung (das Vermögen muß, wie man allgemein erkennt, verheimlicht werden) beschwor jenen finstern Geist der Hölle, die Denunciation, herauf. Der Denunciant erhält einen Theil des consiscirten Vermögens und wird zu weitern Angebereien hierdurch aufgemuntert. Die Direetron.muß dem Denuncianten Gehör geben, will sie nicht Vorwürfen von höherer Seite sich aussetzen; aber die Direction soll auch zuweilen einen sehr ungerechten Weg, der von der Denunciation nicht sehr verschieden ist, einschlagen: sie bedient sich mitunter ihrer Macht, um Manchen zu einer bedeutenden Vermögensangabe zu zwingen, und ihn auf einen Steuersatz hinauszuschrauben,, unter welchem er erliegen muß. Ein Mittel giebt es, sich dieser Willkürlichkeit zu entziehen: die Androhung, zum Christenthum überzugehen. Wer schaudert nicht zurück bei dem Gedanken, zu welchem Spiele mit dem Göttlichen. Druck und Ungerechtigkeit verleiten! Auch bedienen sich nur Färb- und Gesinnungslose einer solchen Drohung: kein Mann von Charakter würdigt sich zu solcher Blasphemie, zu solcher Erniedrigung des Göttlichen herab. Noch ist ferner ein Ausweg vorhanden, die Denunciation und die Willkür abzuwehren: man entrichtet der Direction. über die zu bezahlende jährliche Steuer noch ein Absindungsquantum, und assecurirt hiermit gleichsam sein Vermögen. Aber da diese Assekuranz sich nur je auf ein Jahr erstreckt und von der Direction nach Belieben aufgekündigt werden kann, so ist sie nur ein schwaches Palliativ.. Diesem Bedrückungssysteme wird die Krone aufgesetzt durch die mit Genehmigung der Regierung getroffene Verordnung, daß jeder sich Verheirathende ein Vermögen von 300 Fl. wenn er auf dem Land, ein Vermögen von 500 Fl. wenn er 'in Prag wohnt, angeben und die hiervon zu entrichtende dreijährige Judenstmer sicherstellen muß. Nicht selten ist es daher, der Bericht enthält keine Uebertreibung, daß dem jungen Ehepaare, dessen Habe ohnedies durch die Menge der. von jedem sich verheirathenden Juden zum Behuse der obrigkeitlichen Bewilligung herbeizuschaffenden Zeugnisse geschmolzen ist, schon bei seinem Eintritt in die Ehe Armuth und Elend entgegenstarren und dem Erwachen am ersten Morgem der. Anblick des tiefen Mangels begegnet: die Judensteuer hat ihr Letztes aufgezehrt; und dies, weil sie Juden sind, und dies , weil sie, dem Gesetze der Keuschheit und der Sittsamkeit gehorchend, die Ehe durch priesterliche Einsegnung dem unsittlichen Beisammenleben und der Ausgelassenheit vorzogen. Wir treten nun noch an. das Sterbelager des böhmischen Juden, hin, um auch hier diese Steuer als ein grausiges Phantom, das die letzte Stunde, ihm trübt, wahrzunehmen. Wie^ soll er über sein Vermögen bestimmen, wie über seinen Nachlaß verfügen, darf doch sein wirklicher Vermögensbestand nicht gekannt werden, damit nicht die gesetzliche Judensteuer., über den Nachlaß wie ein Raubthier Herstürze: und ihn verzehre? Da muß zu Fictionen Zuflucht.genommen werden: das Vermögen wird ohne, gerichtlichen Schutz, ohne Urkunden Andern anvertraut;, und der Sterbende scheidet mit dem. folternden Gedanken., ob nicht dieses. Vertrauen zum Nachtheile seiner Erben werde gemisbraucht werden. Dieses harte Loos der böhmischen. Juden zu mildern soll nun der Vorsatz der Staatsregiecung sein.. Die-

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