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Der Orient · 1842-05-07 · Beilage zu Nr. 19 (7.5.1842) · p. Seite 1

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Journal
Der Orient
Volume
3 (1842)
Issue
Beilage zu Nr. 19 (7.5.1842)
Date
1842-05-07
Page
Seite 1 (sequence 1)
Language
German
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Beilage zu Ne. LV -es Orients 1842. B ö h men. Prag, l8. April. Daß der deutsche Jude nicht in einer Absonderung von den vaterländischen Interessen seine Nationalität sucht, vielmehr das Land, wo er das Licht erblickte und dessen Gesetze ihm Recht und Schutz gewähren, als wahres Vaterland betrachtet, beweist die unter den Juden Preußens durch das Gerücht der Nicht-Militärverpflichtung und der Einführung von Corporationm entstandene Aufregung, die um so weniger eine erkünstelte genannt werden darf, als von allen Seiten der Monarchie, von großen und kleinen Gemeinden Vorstellungen an die Stufen des Thrones gelangten, um die Realisirung jener zwar in wohlwollender Absicht erfaßten, aber das vaterländische Gefühl der preußischen Juden tief verletzenden Idee abzuwenden. Welches nun das Resultat sein werde: die großherzige Gesinnung des erhabenen preußischen Monarchen berechtigt zu der Hoffnungderen Verwirklichung neuere Berichte auch in Aussicht stellen , diese Stimmen werden nicht ungehört zurückgewiesen und dem Staate viele an ihm mit Innigkeit hängende Unterthanen nicht entfremdet werden. Wir gewahren hier einen jener historischen Proeeffe, durch welche der in der Geschichte der Menschheit waltende Weltgeist über vergangene Jahrhunderte Aufschluß giebt und ldas vielen Generationen Dunkle endlich zum klaren Bewußtseyn bringt. .Die Streitfrage, ob „die Stellung des Juden als Fremdling im Staate" von ihm ausgehe oder ihm aufgedrungen sei, konnte lange nicht zum Abschlüsse kommen; doch was die Theorie nicht vermochte, hat die am Webstuhle der Zeit sitzende Geschichte entwirrt und in obigem Factum dargethcm, der Jude gehöre ganz dem ihm mit nur einiger Liebe entgegenkommenden Vaterlande an. Auch scheint man dieses in neuerer Zeit ganz zu fühlen; und da der judenfeindlichen Gesinnung von dieser Seite der Vorwand fehlt, so sucht sie mit dem Firniß des christlich-germanischen Staates hervorzutreten und gesteht also wenigstens ein, der Staat müsse den Juden als Fremdling betrachten. Für den Juden liegt in diesem Geständnisse der Gewinn, daß man nun mit geöffnetem Vist're den Kampfplatz betritt und nicht mehr des Juden Schlechtigkeit und Verworfenheit zum Vorwände nimmt; den Kampf selbst sürchtet er aber umsoweniger, als der fortgeschrittene Zeitgeist Christenthum von Frömmelei^ so wie Deutschthum von Deutschthümelei zu scheiden weiß und der erwachte Germanismus zur Einheit, aber nicht zur Aus-, und Abstoßung, zum isolirenden Geiste des Mittelalters und seinem Trennungs- und Kastensysteme zurückführen soll. Der Jude des Mittelalters mußte Fremdling im Staate bleiben: mit den drückendsten und herabwürdigendsten Gesetzen belastet, durch die maßloseste rechtlich ftatuirte Ehrenverletzung vom Staatsbürger-Vereine ausgeschlossen, wie sollte nicht der Wunsch nach einem gerechtern Vaterlande und einer particularen Nationalität in ihm rege sein? Daß noch im deutschen Vaterlande gut zu machen sey, dürste der Blick auf manche seiner Gauen, wo dieser mittelalterliche Geist nicht nur in Verweigerung mancher Rechte, sondern sogar in der abschreckenden und empörenden Form der Judensteuer lebt, bekunden; noch muß der Jude in manchen Staaten die deutsche Lust, die er athmet, den Schutz der Gesetze, dm er genießt, durch einen besondern Tribut erkaufen: und man fürchtet seine Fesseln schon zu sehr erleichtert zu haben! Jeder Rückschritt muß mit der gegründeten Besorgniß erfüllen, er werde nicht vereinzelt bleiben, und in seiner Consequenz verfolgt, wenn nämlich der Begriff des christlichen Staates die Gültigkeit der Rechte Andersglaubender negirt, muß er -zum Mittelalter zurückführen; so wie im Gegentheile jedes „Vorwärts", und sey es noch so gering, das Princip, den Juden stets inniger in den Staatsverband aufzunehmen, an den Tag legt. Dieses, wenn auch allmälige, Vorwärts aus Oesterreich zu berichten ist um so. erfreulicher, da es als ein Zeichen des in neuerer Zeit in diesem Staate waltenden Geistes angesehen werden darf, der auch nach andern Richtungen hin Licht verbreiten wird. Es wurde in diesen Blättern von der im vorigen Jahre erfolgten Modisicirung einiger Punkte des Judenpatents vom Jahre 1792 berichtet; und schon ist das böhmische Landesgubernium von neuem beauftragt worden, den Entwurf zu einer neuen Judenordnung, durch welche manches Drückende jenes Patents gemildert werden soll, allerhöchsten Orts zur Beschlußnahme vorzulegen. Hiermit soll auch die Aufhebung der noch geltenden Judensteuer in Verbindung stehen: eine Milderung, die schon von dem verstorbenen Kaiser Franz kurz vor seinem Hintritt ausgesprochen wurde, deren Ausführung aber an finanziellen Rücksichten scheiterte. Die Aufhebung dieser Steuer soll nun dem Vernehmen nach nicht fern seyn, und man ist zweifelhaft, ob mehr den Juden zur Befreiung von diesem schmählichen Tribut oder der österreichischen Regierung zur Ausmerzung dieser die Würde der Staatsverwaltung so Lief verletzenden Erpressung Glück zu wünschen sei. Die Judensteuer in Böhmen giebt ein ungefähres Bild von den Schrecknissen und Bedrükkungen vergangener Zeiten, zeigt, wie jeder Msgriff in stets größern Schwingungen sich zum tiefsten Unrechte gestaltet und mit den grellsten Widersprüchen und empörender Verlezzung der heiligsten Gefühle endigt. Diese Judensteuer datirt aus den ersten Negierungsjahren der Kaiserin Maria Theresia; es wurde nämlich für die Wohlfahrt Böhmens.für ersprießlich gehalten, die Juden sammt und sonders aus dem Lande zu treiben; die Juden boten eine jährliche Steuer an, und man glaubte nun das Wohl des Landes trotz der Anwesenheit der Juden geborgen; der Aufenthalt wurde ihnen wieder gestattet. Wir gehen über die ungemeine Ironie, diese Steuer sei ein freiwilliges Anerbieten, weg und wenden uns zu der Natur dieses abgepreßten Leibzolles und dessen Einhebung. Diese Steuer wurde nach dem Vermögen, das Jedermann genau angeben mußte (daher sie den Namen Fassion erhielt), entrichtet; und es war in den ersten Jahren ihrer Entstehung nicht ungewöhnlich, Familienväter in ihren Wohnungen zu überfallen, ihre Bücher zu durchlesen, ein Inventar ihres Vermögens auszunehmen, diese Familienväter endlich in Synagogen zu schleppen und sie dort einen Eid über ihr Vermögen ablegen.zu lassen; und es erneuerten sich solche Eingriffe in die bürgerliche Ruhe und die individuelle Freiheit mit jedem Tage. Diesen unsäglichen Quälereien zu entgehen, trat im Jahr 1808 eine Gesellschaft böhmischer Juden zusammen, um diese Steuer in Pacht zu nehmen. Die Regierung verlangte 220,000 Fl. jährlich; die Gesellschaft ging darauf ein; und diese bedeutende Summe muß von 8000 (?) jüdischen Familien, so viel hat deren Böhmen, nebst den gewöhnlichen bedeutenden Steuern entrichtet werden. Blickt man auf diese Pachtgesellschaft im Allgemeinen hm, so wird unwillkührlich an die Generalpächter unter den französischen Ludwigen erinnert. Zwar muß dieser Gesellschaft zum Lobe nachgesagt werden, daß es bei ihr nicht auf Geldgewinn, sondern nur auf eigne Sicherung vor jenen Beeinträchtigungen und Erpressungen abgesehen war; doch wie schwer ist bei solcher Gelegenheit das richtige Maß zu halten und nicht mit zu vieler Selbstschonung gegen Andere ungerecht zu seirU

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