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Der Orient · 1842-05-07 · Heft 19 (7.5.1842) · p. Seite 148

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Journal
Der Orient
Volume
3 (1842)
Issue
Heft 19 (7.5.1842)
Date
1842-05-07
Page
Seite 148 (sequence 7)
Language
German
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148 größten Bedeutung sind, und den eigentlichen Stand der Dinge klar und deutlich machen. Unter E. Rechte^ und Befugnisse der Vorsteher auf sämmtliche Verwaltungs-Beamte heißt es: tz. 67. „Ausnahmen hiervon , (von der Absetzung bcr Beamten durch den Beschluß der Vorsteher) sind lediglich die Rabbiner, welche als die obersten Beamten betrachtet werden, und in Betreff welcher, da ihre Funktionen auf die Gemeindeglieder unmittelbaren Einfluß Haben, folgende Bestimmungen anzuwenden sind. §. 68. Das Rabbinische Kollegium besteht aus drei Mitgliedern : dem Ober-Rabbiner als Präses, und dem ersten und zweiten Beisitzer) für die Zukunft soll es aber aus zwei Rabbinern und einem unbesoldeten Beisitzer bestehen. §. 70. die Wahl des Rabbiners und der Beisitzer soll in folgender Art geschehen: Es treten die 15 Obervorsteher und deren 10 Stellvertreter zusammen. Diese wählen, insgesammt aus der Gemeinde noch 10 Gelehrte oder Sachverständige; dann werden noch 35 durchs Loos aus denjenigen Gemeindegliedern gewählt, welche 6 Thlr. und mehr als jährlichen Beitrag leisten. Diese 70 wählen den neuen Rabbiner oder Beisitzer und die Mehrheit der Stimmen entscheidet." Ueber die Art und Weise der Absetzung eines Rabbiners spricht kein Paragraph, jedoch scheint mir aus der Bestimmung seiner Einsetzung wenigstens so viel hervoczugehen, daß das.Vorsteher-Collegium so wie diese auch nicht jene aus eigner Machtvollkommenheit bewerkstelligen kann. —s— Hamburg, 24. April. Herr Moses Haarbleicher hat es für gut befunden, in Nr. 16 der Allg. Itg. des Judenth. dem Hrn. Dr. Geiger Unbekanntschaft mit dem hiesigen Tempel vorzuwerfen. Wenn nun auch dieser Vorwurf nicht ganz ungerecht ist, so ist doch voraus zu sehen, daß die Erlangung einer nähern Bekanntschaft das gefällte Urtheil eher in pejus als in melius reformiren würde. Die Tempeldirektion hatte ja die Pflicht, diejenigen Rabbiner, von denen sie ein Gutachten forderte, mit sämmtlichen vorhandenen Aktenstücken und mit dem jetzigen Status quo bekannt zu machen. Oder sollten die Aufgeforderten sich die Materialien von den Gegnern des Tempels erbitten? Aber man wollte freilich nur ein Echo der eigenen Ansicht hören. *) Hierin jedoch hat sich der Zeitgeist, so korrumpirt er auch erscheinen mag, eben so edel als entschieden gerächt. Dieser hat sein Organ eben in den Herren Dr. Frankel und Dr. *) So ist es auffallend, warum, da doch so oft darauf gepocht wurde, das Gebetbuch sei auch von dem orthodoxen Standpunkte ein durch und. durch legales, warum nicht auch der eine oder der andere von den älcern Rabbinern, die doch den Orthodoxen gewiß am Meisten imponiren, zur Begutachtung aufgefordert wurde? Warum nicht der Oberlandesrabbiner in Braunschweig? Das Bet-bin in Berlin? Warum umgeht man so auffallend ln Breslau den ersten Rabbiner und wendet sich an den zweiten? Corr. feiger gefunden, die, obwohl divergirenden Richtungen angehöcig, sich doch wenigstens nicht lau d. h. weder warm noch kalt ausgesprochen Haben. Sind die neuen Rabbiner und Prediger, wie Hr. Dr. Salomon und .Hr. Haarbleicher wollen, Schüler und Jünger des Tempels, — seit wann ist es Mode, daß der Lehrer sich vom Schüler ehv teslimonium erbittet, welches hier höchstens ein lestimcmium malurilalis nicht aber ein teslimonium morum werden konnte. Freilich beruft sich die Tempeldirektion jetzt auf die Zustimmenden als auf Autoritäten, aber diese sind theils selbstgeschaffene, theils nicht allgemein anerkannte, daher ihr Votum gleichgültig oder überflüssig; theils. auch werden sie als Männer des Stillstandes von denselben angeklagt, deren Sache sie vertheidigt haben und demnach ihre Autorität bei den eignen Gemeinden geschwächt, indem ihnen nicht die Absicht zu ändern, sondern nur der Muth dazu abgesprochen wird. Sind dies nicht tadelnswerthe Insinuationen oder gehässige Anklagen? Ist dies nicht Undankbarkeit zu nennen? Und vollends diejenigen, welche ihre Ueberzeugung diffentirend ausgesprochen haben —- wie begegnet man ihnen? Räumte man ihnen keine Autorität ein, warum fragte man sie? Im andern Falle, warum erkennt man ihre Entscheidung nicht als werthvoll an? — Sv will auch H. Haarbleicher nun sich hören lassen und scheint die ganze jüdische Presse pachten zu wollen; wenigstens'Hr. Dr. .Philippson hat ihm bereits ein Privilegium für dieselbe gegeben, welches nur leider! nicht überall gilt. Weiß Hr. Haacbleicher nicht mehr, daß er anfangs bemerken ließ, die Artikel über den Tempelstreit seien nicht von dem gewöhnlichen Correspondenten ausgegangen? Damals war ec nicht geneigt, sich mit den Vorstehern zu brouilliren, warum jetzt? Er hat ein schönes schriftstellerisches Talent, das wird Niemand leugnen können, warum dichtet er nicht wie bei Gelegenheit der Aufstellung des Guttenbergdenkmals in Mainz (vergl. Zeit. d. Judenth. u. Morgenbl. 1839) und warum schreibt er jetzt so widrig pöbelhaft? Wie verträgt sich das mit seiner damaligen edlern Gesinnung, die er freilich noch jetzt zu haben sich rühmt, die ihm aber nach aller Unbefangenen Urtheil abhanden gekommen sein muß? — Aber H. Haacbleicher war es auch, der die.Herren Drn. Kley und Salomon noch vor zwei Jahren vielfach anfeindete und Herrn Stein nicht bloß vor Herrn Dr. Heß, sondern auch gern vor Herrn Dr. Frankfurter das prae gegönnt hatte. Und erinnert er sich nicht, wie angelegentlich und zärtlich er sich für Alles interessirte, was von Hrn. Dr. Löwe und Montesiore kam, die ihm doch jetzt in der Westfynagogenangelegenheit zuwider find? — Aber worauf ich sie besonders aufmerksam machen möchte, das ist die Unklugheit, welche die Tempetdirection sich dadurch hat zu Schulden kommen lassen, daß sie von Herrn Dr. Aub und von H. Stein Gutachten

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