Der Orient
- Journal
- Der Orient
- Volume
- 1842
- Issue
- 17 (23.4.1842)
- Date
- 1842-04-23
- Page
- Spalte 265-266 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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266 265 Lalmudische Exegetik. Von M. Schwarzauer. hört nicht auf unsere Stimme, also nicht, wenn sie taub sind." Wir wiederholen es, daß Hr. Dr. G. hiermit bei weitem mehr seine Ansicht widerlegt und' uns die besten Beweise liefert für die unumstößliche Wahrheit: Es ist dem Talmud gar nicht um Erklärung der Bibel zu thun — weil sie eben vorausgesetzt wird — sondern das schon langst vorhandene Zeichen des religiösen Lebens und das neu einzüführende, weil sie ihre eignen' Handlungen für das religiöse Leben ihrer Zeit als. maßgeblichen Willen der Vorsehung betrachteten (Dt.-17). 8 -'11), in der Bibel nachzuweisen; indem matt-vor'aüssetzte )^d'aßein von, Gott 'selbst dictirtes, oder vom heiligenMeiste-inftirirtes, für alle Zeiten gegebenes BU-ch> 'üuch die für alle kommenden Zeiten entstehenden neuen Gesetze in sich involviren müsse. Dabei waren die talmudischen Gesetzbestimmungen bindend, bis andere und gleiche Autoritäten austraten, ohne darum se den biblischen Nachweis als den absoluten Sinn der Bibel zu geben, oder ihn gar für infallibe! zu erklären. / Dieses hilft uns Hr. Dr. G. zum Theil mit der Mischna 4. beweisen. Zunächst müssen wir zu bedenken geben, daß der, selbst von seinen Jüngern so arg verfolgte und als die personisicirte Bornirtheit dargestellte Talmud, die Aufgabe des neunzehnten Jahrhunderts : d i e Todesstrafe abzuschaffen, bereits vor einem Jahr tauf end gelöst und ins Leb e n e in g e fäh.rt hat. Geradezu ausgesprochen konnte und durfte dieses freilich nicht werden, weil doch die Bibel nun einmal bei vielen Fällen die- Todesstrafe bestimmt. (Tractat Makoth 7 a) „Ein Sanhedrin, welches Eine Hinrichtung in der Woche vollstreckte, heißt ein' verderbliches.' R. Elieser der Sohn Asarjah sagt (es verdiene diesen Namen schon) wenn es alle siebzig Jahre ein Todesurtheil gebe. R. Tarfon und R. Akiba sagen: waren wir bei dem Sanhedrin gewesen, so würde ewig Niemand hin ge richtet'worden sein." Darauf erklärt .die Gemara: „Wie hätten sie dieses angefangen? R. Jochanan und R. Aleser sagen beide: (Man hatte die Zeugen, gefragt) habt ihr gesehen, daß der Erschlagene irgend eine Verletzung (in seinem/Organismus) hatte oder vollkommen gesund war? Da sagte R. Asche, und wenn auch letzteres zugegeben, vielleicht hatte er irgend eine Verletzung auf der Stelle, wohin der Todesschlag ihm getroffen?" (wobei eine'Untersuchung nicht.möglich.) Wir finden nun hier in der angeführten Mischna ebenfalls das Bestreben, die Todesstrafe beim widerspenstigen Sohne fattisch unmöglich zu machen, und die Mischna will dieses -— wie heute n och jeder wackere V e rtheidiger ein es Verbrechers —- dadurch erreichen, indem sie sich im weitesten Sinne an den Buchstaben halt. Wir könnten aus der neuesten Legislatur und ihrer gehandhabten Interpretation' ein Dieses noch weit übertreffenderes Halten an Buchstäblichkeit Nachweisen. Aber nicht im Entferntesten kann diese Erklärung einen Schatten auf' das Bewußtsein einer vernünftigen Bibel-'Exegese der Mischna. werfen. Denn hier'ist nicht etwa die Erklärung des Verses 19. Zwecks sondern die Unmöglichmachung der Todesstrafe, und um es mit der biblischen Vorschrift übereinstimmend zu machen, bestrebt man sich aufs Genaueste, sich an den Buchstaben zu halten. So sagt die'Gemara (ib. 7 a.) „Welche Ansicht folgt die Berajtha: einen widerspenstigen Sohn, -eine vom Glauben abgefattene Sradt, ein mit dem Aussatz behaftetes Haus (zum Behuf der gesetzlich bestimmten Vecurtheilung) gab es nie und wird es nie geben; überaus welchem Grunde stehen sie denn in der Bibel verzeichnet? "W '^pr zur Lehre und um für diese Lohn zu empfangen." Es wird diese Stelle — auf welche wir weiter noch' einmal zurückkommen werden — unsere obige Behauptung hinlänglich beweisen, ohne noch eine weitläufige Erklärung beifügen zu müssen. In Makkot 2, 4 wird berichtet „daß die drei Asylstadte in Peräa so lange keine Kraft des Asyls.hatten, bis auch die drei im eigentlichen Palästina installier waren; tzenn es heißt (4 M. 35, 13): sechs Asylstädte sollen sein, daraus folgt, daß nur, wenn alle sechs bestimmt sind, sie dann zusammen erst die Befähigung zum Asyle erhalten." Hieraus will Herr Dr. Geiger ebenfalls beweisen: wie die Mischna solche Texterklärungen als absolut richtig betrachtet. Verstehen wir Hrn. Dr. G. recht, so ist derselbe der Ansicht, die Gesetzbestimmungen des Talmuds erhalten erst durch ihre Beweise aus der mm ihre legislative Kraft. Was aber keineswegs der Fall ist. Es hatten zumeist jene Gesetzbestimmungen/ schon lange ihre praktische Gültigkeit, bevor noch ihre biblische Abstammung nachgewiesen wurde. — So ist auch hier von einer Gesetzbestimmung gar nicht die Rede, sondern das Factum der gleichzeitigen Jnstallirung der Asylstädte lag im Gedächtnisse der Mischnaiten und daß dieses im Sinne der Bibel geschehen, wird hier nachgewiesen. Es ist demnach nur das Bestreben, das längst verflossene religiöse Leben als im Geiste der mm geschehen nachzuweisen. Auch hier hat kein, andrer Zweck vorgeschwebt als: WTT\ '■rot? topv Dasselbe Bestreben, dieselbe exegetische Tendenz waltet in den von unserm geehrten Verfasser angeführten Stellen (Ma'ascher scheni 5, 10—14), wo nur agadisch gelehrt wird, welche Gesetzverhältmsse man sich unter dem am Abende des letzten Festtags (des Hüttenfestes) gesprochenen Bekenntnis gedacht. -— Gesetzbestimmungen werden hierbei gar nicht gefolgert. —' Aus diesen angezogenen Mischnot zieht nun Herr Dr. G. als bewiesen den Schluß: „daß die Mischna im. vollen Glauben sei , ihre Erklärungen seien vollkommen in der Bibel enthalten', ihre Deutungen drücken den wahren Sinn der biblischen Stellen aus ff." Und-