Der Orient
- Journal
- Der Orient
- Volume
- 1842
- Issue
- 17 (23.4.1842)
- Date
- 1842-04-23
- Page
- Spalte 259-260 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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259 Talmudische Exegetik. Bon M. Schwarzaucr. 269 giösrn Form, ha ß sie, in ihrer Perfectibilitat jedes Moment der israelitisch geschichtlichen Bildungsstufen des Geistes in sich aufnehmend und unaufhörlich fortbildend, mitdem Geiste sich vergeistigen kann. Nicht was das Individuum subjectiv mit seiner ihm eigenthümlichen geistigen Fähigkeit aus dem jüdischen Zeichen des Begriffs sich exponirt, bestimmt dessen wahren Werth, sondern wozu jenes die Masse befähigt "und befähigt hat, und diese mit der Zeit forthebt. Eben diese göttliche eigenthümliche Gestalt und Form des Judenthums war es, welche seinen bewahrenden und verwahrenden Begriff die tzapaeität gab, nicht nur gleichen Schritt, zu hakten, sondern immer Jahrtausende voraus zu sein in der Idee, welche die Sonne des menschlichen Lebens ausmacht? Das Deutungsverfahren des Talmuds wird (S. 57) in Erklärungen der biblischen Vorschriften, in Umzäunungen (>0), und in (mpn) zeitliche Gestaltung und Umgestaltung eingetheilt, hinzufügend: „Wie die zwei letzten Arten der Gesetzerweiterung nicht in der Bibel enthalten sind, sondern die geeignete Ausführung der in derselben befindlichen Verordnungen möglich zu machen bezwecken, so ist auch die Erklärung ursprünglich k e i n e sw e ges alseine solche aufzufassen, die das Wort und den Satz sprachlich ins Auge faßt, sondern von der Art, daß sie die Sache, den Inhalt aufnimmt und denselben nach dev reichen Fülle der Lebensfälle, nach den verschiedenen Umständen, die sich mit dem Gesetze verknüpfen, naher bestimmt; diese nähern. Bestimmungen sind also gleichfalls ke i n es w eg s ui der Bibel enthalten, sondern sieergeben sich entweder, nach der damaligen Auffassungsweise, aus dem in ihr ausdrücklich Gesagten als Folgen, oder sie sind als weitere Ausführung nach dem erkann-, trn Sinne des Gesetzes nothwendig und anpassend." „Die Gesetzerklärung ist demnach nicht eine sprachlich-exegetische Thatigkeit, vielmehr wurde dieses vorausgesetzt, und es sollten die kurzen Gesetze im Leben erst die rechte Anwendbarkeit erhalten, durch genaue untergeordnete Bestimmungen, die) nicht ausdrücklich in der Bibel stehen , aber doch als inderen Sinnliegend betrachtet wurden.^ ff. „Bei der grossen Bedeutung, welche dieser Ausbau der biblischen Gesetze erhielt, war nun zwar, wie gesa gtr^ das Be muß t se in da b ei fei ne s w e g e s g eschwundem, daß der neue Apparat (?) durchaus in de^v Bibel nicht aufzufinden sei, und seinbehaupteter Werth entstand ihm aus der herrschenden Zlnschauungsweife/^ Als Beleg wird Mischna Chagigah % 8 angeführt. Diese im Allgemeinen richtige Ansicht des Hm. Dr. Geiger gibt aber derselbe gar bald im Verlaufe seiner UntersuchungganzUchwieder auf. Lassen wir daher ohne Unterbrechung zuvörderst denselben das Ergebniß seiner Resirltate Vorbringen, sodann wollen wir deren Begründung prüfend durchwandern, und auch unsere gewonnene Uelmzeugung von der ausgestellten Frage beweisend hinzufügen. Der Verfasser sagt nun (S^ 58) ferner: „Dennoch mußte sich allmallg der Glaube ausbilden, daß alles von 'den Schulen zu gesetzlicher Geltung Erhobene und'im Leben als gesetzlich Anerkannte auch in der Bibel enthalten sei, und die Gelehrten mußten den Wunsch hegen, in der Bibel wenigstens Andeutungen für das spätere Detail zu finden? „Erst in seinen Anfängen zeigt sich dieses Verfahren in der Mischna, im Allgemeinen verlangt sie keine Herleitung der Bestimmungen aus der Schrift, und.geht sie in eine Discusston ein, so führt sie diese mehr aus der.Sache selbst und deren Confequenzen als aus Schcistworten, aber dennoch thuc sie auch letzteres und zeigt sich dann schon scharf an den Buchstaben haltend, wo der ganze Sinn es nicht gestattet, ja sie gehet auch zuweilen darüber hinaus und preßt selbst das Wort, um aus ihm eine Bestimmung zu erzielen, die in ihm nicht liegt? ff. „Lag Lie'fts Streben nach schärferer Deutung der Schrift schon im Gange der Entwickelung, so kam auch noch die äußere Notwendigkeit hinzu,, welche eine im ' Schooße des. Judenthums selbst ausgebrochene Opposition herbei führte. Die Saducaer und Böothusäec (LDD?^ O"pNL> kämpften nämlich gegendie Gesetzerweiterung an, streng an die biblische Vorschrift sich haltend, und ihnen gegenüber mochte man wohl 'auch seine Ansichten aus der Schrift zu erweisen suchen (vergl. Makkoth 1, 6; Menachot 10, 3; Becach 3, 7; Jadajim 4, 6-8.)." So weit wäreunserm Verfasser nur wenig einzuwenden , allein S. 67 verfallt derselbe in eine logische Anakolmhie, indem er der Mischnah das noch zugegebene Bewußtfeiw einer anderweitigen Exegese neben der Gesetzbestimmung wieder abspricht: „Es kann demnach nicht davon die Rede sein,-daß die Mischnahlehrer neben ihrew Deutungen noch eine andere Bibelerklärung anerkannt hätten und wert weniger konnte ln ihnen das Gefühl eines Zwiespaltes zwischen ihrer Deutung und exe-girischen An sorderungen sich' regen (!!)"' Und von dev Gemara> heißt es endlich (S: 80) : „Somit ist esuns klar geworden, traf dke Gemurai ihre Deutungund Ableitungs- Methode als> vollkommenrichtige, Exegese b'et'rach!ket> und zwar als'die einz ige, neben welcher k eine a nd e r'e h er geh t, ge gen die ei n Wid ersp ruch e kn es e t;nw evwach^end en e x eg et i sch e-w We wi-f fc-n■#b uc ch a u s n ich t geahnt- und selbst' wenn eg dunkel sich tegte, alsbald z um Schweiget gebracht wurde. Auch' in B ez lehun'g aus die' tal mudi sche^ Aggad-ah, die überhaupt; nicht so streng von der Halachazu scheiden' ist, ff. auch da ist kein eigentliches Be muß ts-ein