Der Orient
- Journal
- Der Orient
- Volume
- 3 (1842)
- Issue
- Heft 17 (23.4.1842)
- Date
- 1842-04-23
- Page
- Seite 135 (sequence 13)
- Language
- German
- Belongs to
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135 mit einer fast unübertrefflichen Geschicklichkeit die Veranlassung des Hamburger Tempelstreites, wobei er mit vollkommenem Rechte seine Verwunderung über denselben kund giebt und den Urheber desselben, Herrn Isaak Bernays einen Herostraten nennt, von dem es in der That erwünscht wäre, daß er zu den Männern gehörte, von denen Verfasser so schön sagt, „daß sie fast alle seit jener Zeit '(1819—20) heimgegangen sind in die Wohnungen des wahrhaft ewigen Friedens, wo sie sicherlich selbst lächeln müßten über den argen Streit, den sie angeregt"- weit sodann jeder edeldenkende Israelit überhoben wäre eine Mitleidsthräne zu vergießen über das Mißgeschick einer der bedeutendsten Gemeinden Deutschlands, die ihre religiösen, sittlichen und geistigen Interessen in die Hände eines Chachams gelegt, der dieses Prädikat wohl nur aus dem einzigen Grunde verdient, weil, wie Hr. Dr. Geiger bemerkt, die Schrift sagt: Auch der schweigende Thor werde für einen Chacham gehalten«. Nachdem nun Hr. Dr. Geiger /einen Lesern das OHeetum litis kurz und in scharfen Zügen vor Augen geführt, dabei aber auch die Rechtsanwälte nahmhaft gemacht, welche für dasselbe öffentlich mit der unüberwindlichen Macht des göttlichen Wortes und des Gesetzes in die Schranken getreten find, beschreibt er bis Seite 13. Hrn. Bernays's Ansichten über das Judenthum, wie er solche im Jahre 1821 in seinem biblischen Orient — wovon wir der Redaktion dieses Blattes ein Exemplar übergeben haben, in welchem Hr. Bernays mit eigener Hand und Unterschrift sich zum Verfasser desselben bekennt — aufgestellt, und sucht vergeblich alle Scharfe der Dialektik auszubieten, eine Beziehung zu finden zwischen jenen indisch-mythologischen Ansichten und der neulich erlassenen Bannbulle. Dieser stellt er ganz taktmäßig sein in der allgem. Zeit, des Iudenthums bereits abgedrucktes Gutachten entgegen, und geht dann bis Seite 37 aus die historische Fortentwickelung und Umgestaltung des jüdischen Gebets und Gottesdienstes ein, bis er endlich anlangend an das Tempelinstituc, dieses in seinem Prinzipe untersucht, das Gebetbuch nach verschiedenen Seiten hin kritisirt und nicht übereinstimmend sich erklärend mit dem Geiste und der Anordnung desselben, endlich daraus zurückkommt, daß für unsere Zeit es die Aufgabe des Tempels wäre, einen ganz veränderten und neuen Gottesdienst und eine neue Gebetordnung zu schassen, um dadurch die immer wachsende Fortbildung des Judenthums zu befördern und dem Talmudismus und der hergebrachten jüdischen Anschauung jeden Haltpunkt zu entziehen. Abgesehen nun von dem literarischen Werthe dieser Schrift und von ihrer Beziehung zu den Streitschriften des Tempels ist sie, wenn auch nicht in ihrer Anlage, doch nach ihrem Geiste ganz verfehlt. Denn die erste Frage, die sich dem Leser aufdringt, ist, was will und soll diese Schrift bezwecken? Soll sie das Gebetbuch des Tempels gegen die Bannflüche Bernays vertheidigcn? Nun so ist wieder darauf zurückzukommen, was waren die Gründe des Bernayfchen Interdikts? Doch keine andern, als: das Gebetbuch enthalte nicht die Glaubenssätze vom ntlDi rwö, Hr. Dr. Auerbachhat ihn darüber öffentlich Lügen gestraft und er erträgt noch jetzt ruhig den Schimpf. — Wollte Hr. Dr. Geiger die Inkonsequenzen des Gebetbuches Nachweisen, wie es Dr. Frankel in seinem Gutachten gethan, so scheint mir das eine Spielerei. Denn aus talmudischem Standpunkte hätte es gar nichts genützt, wenn die Redaktion noch so konsequent verfahren wäre, weil nach demselben man durchaus täglich 'D'lb r&nn recitiren muß, um der Seligkeit sicher zu sein, man durchaus rterfc n’AV.'l "JD1D ftin muß, um seines Pflichtgebetes sich zu entledigenja selbst im täglichen Gebete, welches im Gebetbuche doch ganz fehlt, und wogegen Bernays und Ettlinger, wie die consequenten deutschen Rabbiner nichts einzuwenden haben, durste nicht einmal VTPK fehlen, weil auch für dieses hochwichtige Gebetstück, dem der logische Appendix bttyw O"» beigegeben ist, ein talmudischer Grund in dem bekannten UNtt Db)yb sich beibringen läßt. (Fortsetzung folgt.) Hefte« das Verhältnis des Lehrers «. der Schule in den früheren jüdischen Gemeinden nach dem raftftinifchen Rechte «nd dem älter« Herkommen. (Fortsetzung.) III. Kapitel. Verpflichtung der Obrigkeit, der Eltern und der Schüler gegen den Lehrer. §. 1. Unterschied zwisch en dem Streben der damaligen und dem der jetzigen israelitischen Gemeinden. Wir.dürfen es zur Ehre der alteren jüd. Glaubensgenoffenschast, ohne dabei anderen Glaubensgenossen zu nahe zu treten, frei behaupten, daß sie zur Ehre Gottes und zur Erhaltung seines heiligen Wortes der Wahrheit mit bereitwilligem Herzen Gut und Blut opferte und fortwährend noch heutiges Tages in dieser Hinsicht Lehrerin der jetzt lebenden Generation seyn kann, welche doch manchmal noch gar zu lau und leider! — gestehen wir nur unfern Fehler — gar zu oft als indifferent erscheint. Wir wollen hiermit nicht unsere jetztlebende Glaubensgenossenschaft anklagen, denn auch sie manifestirt sich wieder als die treue Gottesdienerin, die nicht dem goldenen Götzen huldigen will; aber — das hat das ALterthum voraus — sie ist es nicht immer aus so reiner Hingebung an die Religion, nicht so aus reiner Rücksicht für die Religion selbst, als vielmehr von der Nothwendigkeit der allgemeinen Culturverbreitung gezwungen, mit anderen Glaubensgenossen gleichen Schritt zu halten. Ist sie von diesem Gesichtspunkte aus für Glauben und Glaubensgenossen thätig, oder wird sie zum Kampfe gegen Spott und Hohn ausgereizt, das Eigenthum, den väterlichen Glauben zu vertheidigen, dann weiset sie jede Gleichgültigkeit gegen Heiliges von sich,