Der Orient
- Journal
- Der Orient
- Volume
- 3 (1842)
- Issue
- Heft 17 (23.4.1842)
- Date
- 1842-04-23
- Page
- Seite 136 (sequence 15)
- Language
- German
- Belongs to
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136 suche: sie mit geistigen Waffen die Widersacher in ihre Schran- : ken zu weisen und die Jugend als frische und noch bessere Kämpfer für die große Sache der Gewissensfreiheit heranzubilden. — Ist nun eine solche Tendenz unserer Mitwelt gewiß eine sehr würdige und ehrenvolle und, nach Vieler Meinung, auch die allein richtige — was wir nicht weiter hier zu untersuchen haben — so ist sie doch darin von der der Alten verschieden, daß ihr gar zu oft die eigentliche religiöse Weihe fehlt, die noch etwas ganz anderes als der verwünschenswerthe religiöse Fanatismus ist.— Der alte Israelis lernte seine Religion und lebte in der Religion; — derneuere will seine Religion lehren und darüber räsonnireir — Daraus ergiebr sich denn auch die Art der Bestrebungen der jüdischen Glaubensgenossenschaft in den Zeiten der Vergangenheit und in denen der Gegenwart. Obrigkeit und Vorstand in der heutigen jüdischen Gemeinde sorgen für Schulanstalten, diese als Anstalten betrachtend, woraus der Staat gute Würger und nützliche Unterthanen ziehen will und soll, richten ihr Augenmerk nicht allein mehr — oft zum größten Bedauern, gar nicht, — auf das positive -Religiöse, sondern auch auf andere Kenntnisse und Wissenschaften und eine allgemeine Weltbildung. In der früheren Zeit aber, wo. nur im" Innern der Gemeinde unsere Glaubensgenossen Licht sahen, wo sie nur Trost und Erhebung und Ersatz für so viele Leiden in der Außenwelt innerhalb ihres Kreises fanden, war die Religions-!ehre das einzig und allein zum Erlernen Notwendige, Nützliche und Mögliche. Dafür allein sehen wir auch die Vorgesehen nur thätig, dafür sehen wir die. Eltern bei ihren Kindern nur streben. — Dieser Unterschied zwischen der Vergangenheit und Gegenwart in Hinsicht der Schule tritt bei weirem nicht so kraß bei den portugiesisch-spanisch-jüdischen Gemeinden hervor, wo sich von jeher für weltliche Wissenschaft und Kenntnis; vieler Sinn und großer Eifer fand, welches aber auch in den Umständen lag. — Nach diesem kleinen Excurs kehren wir zu unseren Gegenstand zurück und werden nun Folgendes richtiger würdigen können. — § 2. Der Vorstand s o r g t f ü r Errichtung und Erhaltung der Schule. Wenn es den Israeliten des Mittelalters nur ganz selten erlaub: war, ihre Norabeln als solche in sta ats värgerlich er Hinsicht anerkannt und ihrem Stande gemäß geehrt zu sehen, so strebten sie desto mehr innerhalb der Gemeinde, diesen ihren Häuptern Hochachtung und Ehrerbietung zu beweisen, - und rhaten es aus religiöser Pflicht. Die Ehrfurcht gegen den Geistlichen in der Gemeinde, der öfters zugleich Richter war, überstieg alle Vorstellung, obgleich die Gemeinde selbst ihn zu ihrem Seelsorger sich erwählte. — Wenn nun auch diese Herrschaft über die Geister und das Gewissen der Gemeindemitglieder von zu zelotischen Rabbinern vielleicht einmal gemißdraucht wurde — was aber doch, zur Ehre des Judenthums sei es gesagt, nur selten vorkam und auch als gesetzwidrig angesehen wurde, — so hatte, doch das Gesetz durch ein solches Verhältniß zwischen Geistlichen und der Gemeinde der Pietät ein weites Feld eröffnet, wodurch das geistige Band, um Gemeinde und deren Oberhaupt einmal geschlungen, erstarkte, und auf der einen Seite wahre väterliche Fürsorge Und menschenfreundliches Streben, und auf der andern kindliches Zutrauen und innige Hingebung gebar. — Was aber die Gemeinde am Meisten in ihrem Rabbiner schätzte, war seine Gelehrsamkeit und seine Frömmigkeit. Nach Maaßgabe dieser beiden Eigenschaften genoß jedes Individuum in der Gemeinde ebenfalls in einem gewissen Grad die Achtung und die Ehrfurcht feiner Glaubensgenossen. Je mehr eine Commune ausgezeichnete Talmudgelehrte in ihrer Mitte zählte — man denke nur an Prag, Krakau, Amsterdam, Altona u. s. w. — desto höher stand ihr Ansehen im Auslande, und die Gemeinden thaten viel, sich' einen solchen Ruhm — und doch Alles um des Gesetzes willen, — zu verschaffen und sich solchen zu erhalten. Natürlich sammelten sich leicht um Rabbiner von einigem Ruf lernbegierige Jünglinge, aber ehe die Jugend so weit kam, um auf der (Academie) beim Rabbiner Vorlesung über den Talmud zu hören, wurden sie vorbereitet auf Iugendschulen, gegen welche Anstalten und deren Lehrer der Vorstand und die Eltern in jüdischen Gemeinden heilige Pflichten zu erfüllen hatten. Zuvörderst die Herstellung solcher Schuten. „Jugendlehrer, heißt es, müssen in jeder Stadt angestellt werden. — Bewohner einer Stadt, die keinen Lehrer anstellen, legt man in den Bann, bis sie dieser Pflicht genügen. Wollen sie sich durchaus dazu nicht verstehen, so zerstör: man die Stadt; denn die Welt besteht nur durch den Mundeshauch der Kinder in der Lehrschule [b. h. die Welt kann ohne fortschreitende Bbdüng der jüngeren Generation nie fortbestehen^"74). Es traf sich vielleicht auch, daß kleine Communm nicht im Stande waren, eine Schulanstalt zu erhalten; dann trugen mehrere Gemeinden zur Erhaltung Einer bei; wie überhaupt im Grundgesetz nicht gerade von „Stadt" die Rede ist, sondern eigentlich von Bezirk, Kreis gesprochen wird 75). Mit dem „in den Bann legen" konnte es wohl im Mittelalter Ernst gemeint gewesen'sein, obgleich uns in der Synagoge kein Beispiel eines Interdicts oder einer Exeommunieation einer ganzen Gemeinde bekannt ist. Die polizeiliche Bestrafung für die Nichtbegründung einer Schule in. einer Commune konnte von Juden im Mittelalter gewiß nie executirt werden. — Es waren nun auch in einer Gemeinde zuweiten mehrere Schulen, worunter man aber nichts weniger als geordnete Institute mit mehreren Lehrern sich denken darf, sondern nur mehrere einzelne Schulen mit.einem HauptLehrer und einem Gehilfen etwa, die für das verschiedene Alter und die Fortschritte der Schüler eingerichtet waren; dann aber mußte für den sichern Schulgang der Kinder von der Obrigkeit gesorgt werden. „Man führt den Schüler von einem Lehrer zum andern, der Mehreres leistet für Schrift und Exegese, aber dann nur, wenn beide Lehrer in derselben Stadt sich befinden und kein Wasser die beiden Schulen trennt. Aber von einer Stadr zur anderen, vom diesseitigen Ufer des Flusses zum jenseitigen, obgleich in derselben Stadt, läßt man das Kind nicht zur Schule gehen; es müßte denn beide Ufer eine sichere Brücke verbinden"^). War die Schule also ein pflichtmäßiges Institut in jeder Gemeinde, wozu natürlich alle Geweindeglieder mit beisteuern mußten, so mußte auch gesorgt werden für die Kinder der Armen, welche keine Gemeindelasten tragen konnten, und die Reichen mußten nach Vermögen für die armen Kinder mit bezahlen, welche Ausgabe man in früherer Zeit nicht allein gern um Gottes willen machte, sondern auch dafür sorgte, daß arme Kinder Mitragstisch, Abend- und Morgenbrot und die nöthigen Kleidungsstücke hatten. (Fortsetzung folgt.) 74) Lar« Dean Cap. 215. §. 7. 75) Talm. Tr. Baba bathra p, 2\. a. 76) 3 üTe De ah Cap. 245. §. 16. Verlag von C. L. Fri tzsche. Druck von I. H. Nagel.