Der Orient
- Journal
- Der Orient
- Volume
- 3 (1842)
- Issue
- Heft 15 (9.4.1842)
- Date
- 1842-04-09
- Page
- Seite 116 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 94% known words query
- IRI
…/2360092-2360201-2360217--2418-3529230- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
116 Lum zu Gunsten der Synagoge abgegeben. Freilich kann m religiöser Beziehung der Zustand einer Gemeinde unter solcher Hittlichen Leitung nicht sehr erfreulich seyn, zumal der principilche Wankelmuth das sogenannte Pfaffenthuum, d. h. den geistlichen Stolz, den klerikalischen widerwärtigen Hochmuth, nicht ausschtießt, der gern die ihm anvertcaute Gemeinde in einer gewissen Unmündigkeit erhalten mochte und wenn es in seiner Macht stände, sngar ein Sperrsystem in Bezug aus religiöse Aufklärung einzuführen nicht verschmähen würde. Aber zum Glücke ist in ganz Deutschland die Mündigkeit der Gemeinden den Rabbinern schon über den Kopf gewachsen und wie man die Oeffentlichkeit und das öffentliche Urtheil scheuet, werden Sie wohl bei dem Votum selbst erfahren haben. Berlin, vom 12. März. Wie wir aus sicherer Quelle vernehmen, ist der hiesigen jüdischen Gemeinde die Anzeige gemacht worden, daß dem Staatsrathe ein neues Gesetz'über ihre Angelegenheiten vorgelegt werden solle, und zwar sollen in demselben wenigstens der An- und Absicht desjenigen nach, der den Vorschlag gemacht hat, wesentliche Erweiterungen der Rechte derjIuden enthalten sein. Und das ist wahrlich die Conditio sine qua non. Soll aber einem Individuum oder einer Corporation ein Recht zugetheilt werden, so muß es ihm auch freigestellt sein, ob er von diesem Recht Gebrauch machen will oder nicht. Sollen z. B. die Juden, wie es, um nur dies eine anzuführen, in dem obigen Vorschläge festgesetzt sein soll, vom Militairdienste befreit werden, weil dieser Stand unvereinbar mit ihrer Religion sei—obgleich er sich bis jetzt sehr gut damit vereinigen ließ —so muffen sie wenigstens, sobald das Recht sich nicht in eine Zurücksetzung und Verachtungsverwandeln soll, auf ausdrückliches Verlangen von ihrer Seite dennoch in denselben eintreten können, und daß solche' Falle nicht selten Vorkommen werden, das haben die Jahre 1813 — 1815 hinlänglich bewiesen, wo unter Denen, die freiwillig auf dm Feldern von Leipzig der Befreiung des Vaterlandes das Leben opferten, mehr als Einer jüdischer Religion war» Aber eine solche Zurücksetzung kann nicht in der Absicht des Gesetzgebers'liegen, sondern daraus, daß der Gemeinde die qu. Anzeige gemacht worden, kann diese sehen, daß man vor der Berathung über den Gegenstand auch ihre Meinung einholen will. Möge sie daher in Eintracht und Einigkeit verbunden, entweder durch eine Deputation ihrer achtbarsten und würdigsten Mitglieder, chie fähig sind, dem Könige gegenüber die ihnen anvertrauten Interessen zu wahren oder durch eine schriftliche Eingabe dem Könige frei und offen, wie er es wünscht, ihre Ansicht vortragen. - Breslau, vom 7. März. In der Versammlung des wissenschaftlichen Vereins hielt Hr. Professor Dr. Herrschet einen Vortrag über den religiösen Ursprung der Medi.cin und die Ansichten d er älteren Völker'vo n ' Krankheit und Heilung. Zunächst wurde die biblische Ansicht des alrtestamentlichen Volkes, bei dem der Mensch unter die absolut gebietende Macht des Geistes und Gesetzes gestellt , erscheint, und die Krankheit als eine sittliche Verschuldung und Bestrafung aufgefaßt wird, den Ansichten des gesammten Heidenthums entgegengestellt, worin der Mensch unter der Macht der Natur steht, und die Krankheit überhaupt als eine Bezauberung gedacht wird. Im Gebiete der Naturreliglon wurde der finstere Naturfetischismus unterschieden von dem sterndienerischen Sabäismus, in welchem der Cultus sich zum Ueberirdischen erhebt und die Krankheit als ein Naturverhängniß, die Heilung als zauberische Talismanik auftritt: dann die Religionen der nachsündfluthlichen Völker, in denen die Verehrung des Uebersinnlichen und des Geistes in der Natur aufdämmerte. Nach der Ansicht des Parsen- und Zendvotks, welches, fromm reflectirend, Gutes vom Bösen scheidend, aber innerlich noch unerwärmt, das Feuer anbetete, erschien die Krankheit als geistige Verunreinigung, als ein Grundböses, die Heilung als etwas religiös-diätetisches, als eine Reinigung. Ferner: das innerlich bewegliche durch die Bildsamkeit seiner Imagination ausgezeichnete, vom Pflanzengeiste beherrschte Hinduvolk, innerlich lustig und unruhig an das Wasser und die Ruhe des Schlafes sich zurücksehnend, sah die Krankheit an, als das angeerbte Urunheil der Körperlichkeit, und gelangte zu einer religiös-chirurgischen und arzeneilichen Medicin unter dem Princip der Heiligung. Endlich symbolisch-hieroglyphisch waren die Anschauungen des Aegyptervolkes, das spekulativ und vom Geiste des animalischen, beseelten Lebens ergriffen, die Natur zuerst als eine lebendige Harmonie, die Seele als wahrhaft unsterblich und die Krankheit eben so als geistige Disharmonie, wie als natürliche Uebermacht, bedingt durch materielle Ueberfüllung betrachtete, die Heilung aber, darin die Grundzüge aller früheren religiösen Principien aufnehmend, als Versöhnung des Geistes und Entleerung des Leibes begriff. Es schloß sich hieran noch die Andeutung, wie bei den Griechen die Medicin in das Gebiet der Kunst, bei den Römern in das der Wissenschaft übergegangen, in dem wahren und ewigen Tageslichte des Christenthums aber der Mensch innerlich von der Naturmacht befreit und mit ihr versöhnt, zur rechten Würdigung des Geistes und der Natur in Krankheit und Heilung fortgeschritten sei. - (Schles. Ztg.) Hamburg, den 9. Januar (Verspätet). Die Sache der Toleranz hat hier vor Kurzem wiederum einen Sieg gefeiert, der, wir hoffen es, sich je länger jewehr als ein glänzender, entscheidender und erfolgreicher Herausstellen wird. Wir reden von der Aufnahme jüdischer Mitglieder in den am 1. Januar feierlich eröffnten Verein der Hamburgischen Jugend, der sich nach dem Muster der „Bremer Union" vor wenigen Monaten constituirt hat. Der erste Vorschlag dazu ging 'in den hiesigen „Wöchentt. Nachrichten" dem Vernehmen nach von einem jüdischen Studicenden *) am hiesigen akademischen Gymnasium aus und fand allgemeinen Anklang, so wie von Seiten älterer christlicher Männer, namentlich des Herrn Rektor und Professor Wurm, der an jenem Gymnasium sungirt, lebhafte Unterstützung. Ganz im-Sinne dieses Gelehrten, der sich zu wiederholten Malen, namentlich in seinen Wintervorlesungen über Hamb. Verfassung und Verwaltung entschieden und kräftig gegen die auf den Juden lastenden bürgerlichen und socialen Ausnahmsgesetze ausgesprochen hat, trat der Iugendverein oder die Hamburger Union in's' Leben, ohne im Mindesten einen konfessionellen Unterschied zu machen. An keiner Stelle der Statuten ist auch nur die leiseste Andeutung davon zu finden. Vielmehr kann in den Iugendverein nach vorangegangener statutenmäßiger Ballotage jeder junge unverheirathete Mann unter 30 Jahren, sobald er eines unbescholtenen, guten Rufes und einer etwas selbstständigeren Stellung theilhaftig ist, ausgenommen werden. Die Union zählt jetzt 209 Mitglieder (worunter etwa 30 Juden). Unter dieser Gesammtzahl besteht die überwiegend große Majorität aus Buchhaltern und Commis in hiesigen Handlungshäusern. Es herrscht nicht nur eine strenge Sitte und Ordnung in 1) L e w e s. Er wird zu Ostern die Universität (Breslau oder Berlin) beziehen. .