Der Orient
- Journal
- Der Orient
- Volume
- 3 (1842)
- Issue
- Heft 15 (9.4.1842)
- Date
- 1842-04-09
- Page
- Seite 114 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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114 diesen Gegenstand so allseitig zu besprechen, als es nur möglich ist, in der festen Ueberzeugung, daß dadurch einestheils viele der jüdischen Gemeinden zur klaren Eckenntniß ihrer zu fordernden Rechte kommen, anderntheils dieses auch auf die Tagespresse und somit zugleich auf die öffentliche Meinung wohlthätig influiren werde/ Außer einer Fluch von Zeitungsartikeln besitzen wir nur ein einziges Schriftchen, welches speciell nur diesen Gegenstand im Auge hat, ich meine das in Breslau so eben erschienene, welches den Titel führt: „die gegenwärtig beabsichtigte Umgestaltung der bürgerlichen Verhältnisse der Juden in Preußen"» Aber noch eine andere Schrift ist bei Besprechung dieses Gegenstandes von höchster Wichtigkeit, obgleich es die rechtlichen Zustände der Juden in Preußen im Allgemeinen beleuchtet. Ich meine das Schriftchen von dem Rechtskandidaten Isidor Kaim, welches unter dem Titel: „Ein Wort über die rechtlchen Zustände der Juden im Preußischen Staate" in Leipzig (bei Phil. Reclam jün.) . erschienen ist. Andere Schriften, welche diesem Gegenstände gewidmet sind, wie z. B. die oben erwähnte Jmmediat- Eingabe u. dgl. die den erwähnten sich nicht nur würdig anceihen, sondern sogar an die Spitze gestellt werden dürften, müssen schon deßhalb von aller Besprechung ausgeschlossen werden, weil sie entweder nur als Manuscript gedruckt sind oder nur als Manuscript circuliren. Ueber den Ton der Breslauer Schrift, spricht sich der Verfasser in seinem Vorworte selbst aus, und wir haben diese Angabe, würdig dem größten jüdischen Kenner der Sprache Latiums, in Wahrheit so gefunden. „Wahrheit und Maaß" heißt es da-' selbst, „haben meine Feder geleitet: ich habe jene offen und unverzagt ausgesprochen, aber auch dieses wie es dem hohen Ernste des Gegenstandes gebührt, mit Strenge zu bewahren gestrebt. Mögen ein Gleiches alle diejenigen thun, die nach mir denselben Gegenstand erörtern werden; möge da, wo die Ehre und die moralische Geltung von zweimalhunderttausend Menschen auf dem Spiele steht, die freimüthige Rede nicht fehlen, aber frei sein von jener stechenden Form, die verletzt, wo geheilt werden soll". Aber auch der Schrift von Kaim läßt sich die Würde und der Ernst in der Form, obgleich im Ganzen in einem juristischen Pragmatismus gehalten, nicht läugnen. Es ist in zweifacher Hinsicht ein Glück, daß die im Staatsrathe sinnende Gesetzgebung uns so vorbereitet oder wenn man sagen will gerüstet — denn unsere Rüstung, unsere Waffe ist das Wort — findet; erstens werden wir vielleicht durch unser freies und offenes vom Lebensschmerz geborenes Wort manchen Schlag, der'uns bedroht, abwenden, zweitens, was noch viel wichtiger ist, werden wir die Gesetzgebung, aufgescheucht durch unsere Wachsamkeit, vielleicht vor mancher Schmach, vor manchem Schandfleck bewahren. Und hat die Gesetzgebung auch keine Scheu vor Moral, vor Thränen, und hat sie auch das' Unglück ganzer Massen nur selten beachtet, so verdienen doch die Männer, welche unseren precaren rechtlichen Zustand zur Sprache bringen, unsere ungelheilteste Achtung. Bevor ich aber den Gegenstand selbst nach Anleitung erwähnter und unerwähnter Schriften, hier in gewissen AbcheNungen bespreche, möchte ich noch zwei so eben erschienene Predigten von Dr. Geiger in Breslau berühren, welche den Titel führen: „Das Vaterland; die würdige Vorbereitung zum Pesachfeste (Breslau, Leuckart)". Der Gegenstand die-, sec Predigten ist die Stellung der jüdischen Preußen zum Staate. Es ist wahrlich die herrlichste, -schönste Errungenschaft der jüdischen Preußen, daß von der Kanzel die begeisterten Worte ertönen dürfen, wohin das Herz in seinem Drange nach Recht sich zu wenden habe, wenn auch die Gesetzgebung seit drei Jahrzehnten (1812) nur noch kleinlicher und bedauernswerthec geworden; und wenn wir von der ganzen germanischen Culnrr nichts weiter gewonnen, als das schmerzliche Bewußtsein, daß wir noch kein Vaterland besitzen, so sind wir wahrlich an Intelligenz reicher als die Geber. Und wir haben dieses uns mit Wehmuth beschleichende Bewußtsein, unbeschadet unserer heiligen, ewigen Religion, wir empfinden tief und innig, was wir seit 1800 Jahren verloren und was die Gesetzgebung in ihrer Grausamkeit nimmer heilen will. §8erlin, den 22. März. Die diesjährige öffentliche Prüfung der Zöglinge der hiesigen jüdischen Gemeinde-Knabenschule fand am 15. und 16. d. M> statt, und lieferte vielfache Beweise von der in jeder Beziehung anzuerkennenden Bestrebsamkeit des würdigen Rektors dieses Instituts, dasselbe nach Kräften aus seinem Verfall zu ziehen und zu einer guten Real -, und Bürgerschule zu erheben. Fast an allen Schülern der vier Klaffen waren die Früchte des Fleißes und der Aufmerksamkeit zu erkennen; im Schönschreiben und Rechnen, besonders aber im Hebräischen und Deutschen, befriedigten die Examinanden vollkommen alle nur zu machenden Ansprüche. Hingegen ließen die Fortschritte im Französischen, in der Zoologie und Geographie noch Vieles zu wünschen übrig, und in der Chronologie und Geschichte war die vaterländische und die jüdische zu wenig bedacht, was um so mehr zu rügen ist, als diese eigentlich den Boden bilden, in dem alle andern Disciplinen sicher Wurzel fassen. Auch, wäre zu wünschen, daß künftighin Physik und Gewerblehre Gegenstände des Unterrichts würden, und daß im Hebräischen mehr Sorgfalt auf das Uebersetzen, als auf Grammatik verwendet werde; was auch Referent thut, so ec zum öftern in Abwesenheit des Hrn. Dr. Auerbach in den oberen Klassen den hebräischen Unterricht leitet. I. Heidelberg, Februar 1842. Von unserer den Cultus und das Schulwesen mit vorzüglicher Treue überwachenden Behörde, dem Gr. Oberrathe der Israeliten, erschien in sämmtlichen Kreisanzeigeblättern des Landes eine Verordnung, wornach die in mehren Syna-