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Der Orient · 1842-04-09 · Heft 15 (9.4.1842) · p. Seite 113

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Journal
Der Orient
Volume
3 (1842)
Issue
Heft 15 (9.4.1842)
Date
1842-04-09
Page
Seite 113 (sequence 1)
Language
German
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Dritter er rient. Jahrgang. Berichte, Studien und Kritiken Das Abonnement für ein Jahr ist 6 Lhlr. Man abonnirt bei allen löbl. Postämtern und allen solid. Buchhandlungen auf ein Lahr. für jüdische Geschichte und Literatur. Herausgegeben von Nr. Julius Fürst. Von dieser Zeitschrift erscheinen wöchentlich/ das Literaturblatt mitgerechnet, zwei Bogen, und zwar an jedem Samstag regelmäßig. 1842 Leipzig, den 9. April Deutschland. (Preußische Grenze: Befürchtungen wegen des neuen Ludengesetzes in Preußen. Einige Schriften m dieser Angelegenheit besprochen. Berlin: Oeffentliche Prüfung der jüd. Gemeinde-Schule daselbst. H e i d e lb e rg: Einführung der Choralgesange beim Gottesdienst. U nter franke n r Sammlung für die Abgebrannten zu Smyrna. Schwerin: Ueber Dr. Holdheim's Votum in der Gebetbuchsache. Berlin: Neue Judenverfassung. Breslau: Dr. Henschels Vortrag über die verschiedenen Ansichten von Entstehung der Krankheiten. Ha m b u rg: Lugendverein und andere Correspondenzen. — VolksthümlicheAufsätze und Beurtheilungen: Die Ludenzeugnisse in Criminalsachen. — LV. d. Or. Deutschland. Preußische Grenze, 24. Marz. Eine düstere Stimmung ergreift uns preußische Unterthanen jüdischen Glaubens, wie den einsamen Wanderer beim Herannahen eines schauerlichen Wetters; unsere bürgerliche Zukunft, und natürlich mit ihr auch unsere geistige, da beide innig Zusammenhängen, droht ein krachender Donnerkeil zu vernichten, doch nein, es ist nicht ein Keil, entsendet vom olympischen gewaltigen Zeus, sondern ein gewöhnlicher Knüppel, und gewiß von keinen Göttern, geschwungen. Doch wir wollen ohne Bild sprechen. Man beabsichtigt bei uns wie vor 30 Jahren (11. Marz 1812), also wie vor einem Menschenalter, eine Umgestaltung unserer bürgerlichen Verhältnisse, oder so zu sagen, ein neues Judenedikt, dessen dunkele, fernere Kunde uns schon mit Bangigkeit und Kummer erfüllt. Doch der fragliche Gegenstand ist, wie Se. Majestät der König von Preußen in einer Cabinetsordre vom 22. Marz 1841 angegeben J), vom Staats- 1).Den 5. Januar 1841 richteten Abraham und Simon Oppenheim in Cöln eine Jmmediat-Eingabe an Se. Maj. den König von Preußen im Namen sämwtlicher jüdischen Gemeinden der Rheinprovinzen, welche Eingabe die Rechtsverhältnisse der Juden in der Monarchie Insbesondere in den Rheinprovinzen betraf. Auf diese an Umfang, Form und Gehalt ausgezeichrathe in Berathung genommen worden und an die Weisheit desselben haben wir unsere Klagen und unsere Bitten und Vorstellungen zu richten. Freilich haben die jüdischen Gemeinden Preußens die Wichtigkeit der Berathung des Staatsraths erkannt und großentheils mit Bittschriften sich an den König gewendet, aber halte ich es für eine heilige Pflicht der jüdischen Journalistik, nete Jmmediat-Eingabe, ausgearbeitet von dem größten Kenner unserer Rechtsverhältnisse, erfolgte die hier stehende Cabinetsordre: Ich habe Ihre Eingabe v. 5. Januar d. I. und die dieselbe begleitende Schrift über die Verhältnisse .der Juden im Preußischen Staate empfangen und Mich mit dem Inhalt derselben bekannt gemacht. Da gerade der fragliche Gegenstand in Berathung des Staatsraths genommen ist, . so enthalte Ich Mich für jetzt jeder Beurteilung desselben und werde die Einträge des Staatsraths erwarten. Berlin, den 22. März 1841. Friedrich Wilhelm. An den Banquier Oppenheim 15 in Cöln.

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