Der Orient
- Journal
- Der Orient
- Volume
- 1842
- Issue
- 14 (2.4.1842)
- Date
- 1842-04-02
- Page
- Spalte 217-218 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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217 Beantwortung einiger Fragen aus dem israelitischen Eherech Don Dr. Maier. 218 Aufgabe sein, die betreffenden Stellen unfern Lesern vorzuführen n), um m ihrer Gegenwart zu untersuchen, ob es sich damit wirklich so verhalte, wie jene Interpreten vorgeben. — Wir beginnen mit Hiob 14, 10, wo der Held des großen D.ramn's, nachdem er die ewig sich verjüngende Natur herrlich besungen, eine Elegie auf die Vergänglichkeit des Menschen anstimmtz sie lautet: — on« .jw : ' anrp “imi ivt: rv:v «T t: ,Qip’"i01 33 ,i T . r T . - jo irra -jjj * orwn nV1 aVi „Doch stirbt der Mann, so liegt er hingestreckt, — Verschied der Mensch — wo ist er dann? — Die Wasser schwinden aus dem Meer, — Der Strom versiegt und trocknet aus: Und so legt-sich der Mensch und steht nicht wieder auf,— Bis nimmermehr der Himmel ist^ -), erwacht er nicht, — Wird er nicht munter aus dem Schlaf. " — Wir muffen gestehen, daß hier die Unsterblichkeit völ-! lig geleugnet wird: Hiob spricht's deutlich aus, daß der j Mensch durch den Tod gänzlich vernichtet wird, j Allein man wird auch uns einraumen müssen, daß die! in Rede stehende Elegie auch die Existenz des Tod-! tenreichs negirt, sonst würde man sich die Frage: \ „Verschied der Mensch — wo ist er dann"? — gar! nicht erklären können, — welche Frage! wo der Mensch j nach dem Tode ist? im Todtenreich! da treibt er in! Gesellschaft der übrigen wesenlosen Schatten sein Wesen, j — Doch hören wir unsern Helden weiter sprechen:!!’2’ESfl | ]rp ’b —?[öf{ 3-it^ ij; „O daß in den Scheül Du mich verbärg'st! Bis sich Dein Zorn gelegt". — Wie ist nun aber dies zu verstehen? ■— Erst leug-: net er die Fortdauer der menschlichen Seele nach deml Tode,' und dann spricht er wieder von einem Tod(en-! reich! -— Nur ein Mittel giebt es, aus diesem )La- - byrinth sich einen Weg zu bahnen, nämlich: man über-.' fetze durch „Grab". Nun verschwindet jeder- 11) Wir werden den Urtext mit einer, weniger das poetische Element als nur den reinen Inhalt berücksichtigenden Uebersetz.ung geben. In letzterer Beziehung haben wir nicht selten einen neuen Weg eingeschlagen , der : von d e m aller uns zu Gesicht gekommenen Versionen und Interpretationen nicht wenig abweicht; es wird nun den sachkundigen Lesern zustehen zu urtheilen, auf wessen Seite das Recht ist. — 42) Vergl. Ps. 72, 7. Wir -lassen .es-dahingestellt sein, ob hier auf die Auferstehung am Ende der Tage, wo das Universum zu Grunde gehen soll, hingedeutet werde. — Widerspruch. Hiob wünscht, Gott möge ihn sterben lassen, — damit er für die Wirkungen Seines Zornes unempfindlich bleibe, — dann aber, wenn sein Zorn sich gelegt, ihn wieder ins Leben rufen. Doch bald sieht der Unglückliche das Ungeheuere dieses Wunsches ein, und bricht daher wehmüthig in die Worte aus: — — "W td-" Da „Wenn aber stirbt der Mensch — lebt er wohl wieder auf?" — (Fortsetzung folgt.) Beantwortung einiger Fragen aus dem israelitischen Eherecht. Vom Kirchenrathe Dr. Maier. Indem ich einer Aufforderung an die Rabbiner Deutschlands im Literaturblatt des Orients vom 12. Februar d. I.. (Nr. 7 *) nachkomme und über die dort ausgestellten Fragen, ein Gutachten abgebe, muß ich im Voraus bemerken, daß nach wemem Dafürhalten, der Zweck des Einsenders, eine gerichtliche Behörde nämlich in den Stand zu setzen, in einer Ehe- Dissidiensache ein Erkenntniß zu Men, auf diesem Wege schwerlich erreicht wird. Das israelitische Eherecht kennt wenig oder gar keine allgemeinen Grundsätze, unter welche sich die' .einzelnen, im Leben vorkommenden Fälle subsumiren und auf die sie sich mit Sicherheit anwenden ließen. Seine Bestimmungen haben sich großenteils aus der Praxis gebildet, sind durch die Entscheidung einzelner Fragen von Seite der Rabbiner entstanden, und paffen wiederum nur auf die ganz gleichen Fälle. Die Anwendung derselben setzt daher einesteils gründliches Quellenstudium, anderntheils aber die genaue Kenntniß der species facti des zu entscheidenden Falles voraus. Da nun diese der Aufforderung nicht hinzugefügt wurden, so möchte schwerlich ein über allgemeine Fragen gestelltes Gutachten umfassend genug sein, daß für den im Auge haben- .den Fall davon Gebrauch gemacht werden könnte. Uebrigens hat die Sache, abgesehen von ihrem praktischen Zwecke, auch .ein wissenschaftliches Interesse, und in dieser Rücksicht wollte ich mich -derselben um so weniger entziehen, als mich das israelitische Eherecht schon seit längerer Zeit beschäftigt. Die drei Fragen, über welche ein Gutachten verlangt wird, sind folgende: , 1) Welche Ursachen und Gründe müssen es sein, welche nach jüdischem Rechte der Frau gestatten, auf Scheidung von-, ihrem Manne anzutragen? *) Die Anfrage daselbst wurde inserirt von dem Bankier Adolph Schiern Dresden, dessen Frau ihn in .Stich gelassen. Die ün der Anfrage versprochene Honorirung des Gutachtens hat der Hr. Bankier Sch re aus doppelten Gründen zurückgenommen: erstens.weil er nicht voraussieht, daß er dadurch seine Frau wiedergewinnen könnte, zweitens, wie er mir bemerkte, er sein Geld lieber seinen Bankiergeschäftm als.auf seine Frau verwenden wolle. Da ich noch .so eben erfahren, daß Hr. Dr. Frankel schon ein Gutachten zu Gunsten der Frau abgegeben, so werde ich es bei diesem mitgetheilten Gutachten bewenden lassen; und ich Litte Herrn. Adolph Schie, im Falle einer Wiedervereinigung mit seiner Gemahlin dieses Gutachten hier als Hochzeitsgeschenk anzunehmen. Red.