Der Orient
- Journal
- Der Orient
- Volume
- 3 (1842)
- Issue
- Heft 14 (2.4.1842)
- Date
- 1842-04-02
- Page
- Seite 110 (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
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110 Magdeburg für sich und im Aufträge von achtzig Gemeinden, ferner von sämmtlichen oberschlesischen Gemeinden,, von den jüdischen Consistorien zu Trier und Crefeld, von den Gemeinden zu Koblenz, Köln, Düsseldorf, Kleve und andern Ortschaften der Rheingegend, und alle diese Petitionen, wie verschieden an Umfang, innerm Gehalt und religöser Färbung sie auch sind, und wie wenig ihnen irgend ein vorangegangenes Einverständnis; zum Grunde liegt, kommen doch allesammt in dem Wunsche überein) daß die Juden nicht als eine politisch gesonderte Unterthanenklasse mit besondern Rechten und Pflichten begabt, sondern als Bürger des Staats in Rechten und Pflichten ihren christlichen Mitbrüdern gleichgestellt werden. VolkSthümliche Aufsätze Rcurtheitungen. Ueber die Heranbildung der israelitischen Jugend. Aus Moisling (bei Lübeck). (Schluß.) Aber wenn die Schule beendigt ist, so ist die Sorge für die Ausbildung der Zugend noch nicht beendigt. Nun soll ein bestimmter Beruf ergriffen und erlernt werden und da treten oft erst die größten Schwierigkeiten ein, wie überall so namentlich für die israelitische Jugend. Zn der That giebt es nicht leicht etwas Bemitleidenswertheres, als die Lage, in der sich der jüdische Knabe, der in der Schule zu den besten Erwartungen berechtigte, unmittelbar nach seinem Austritt aus der Anstalt befindet. Darum mag es wohl denen, die selbst den heißen Wunsch und den Berus haben, dem Uebelstande abzuhelftn, nicht verargt werden, wenn, sie die Hülfe von Menschenfreunden anrufen, um Auswege zu finden, wie wenigstens jüdische Knaben, denen es vergönnt war, einen regelmäßigen Schulunterricht zu genießen, vor dem Erwerbzweige des Schachers künftig bewahrt werden mögen, denn sie entwickeln alle Kräfte und Talente, die sie zu etwas Tüchtigerem geschickt machen. Die fast ausschließliche Beschäftigung der Juden mit dem Handel — mit Recht ein Grundübel in ihrer bürgerlichen Stellung genannt — ist keineswegs aus den innern Reizen des Handels, sondern theils aus den Gesetzen in Bezug auf die Zulassung der Zuden zu Handwerken, theils aus den vielfachen, in den verschiedenen Staaten verschiedenen Beschränkungen entsprungen. Je mehr die neuere Zeit die Söhne Eines Vaterlandes, welche nur der Glaube trennt, durch das Prinzip der Gleichheit verbunden hat, desto mehr sehen wir die Juden das enge Gebiet des Handels verlassen und die übrigen Felder menschlicher Khätigkeit immer gleichmäßiger cultiviren. Daher ist es bestimmt ein hohes und würdiges Streben, auf der einen Seite die Beschränkungen und Hindernisse, welche den Juden bei Erlernung von Handwerken im Wege stehen, wegzuräumen, aus der andern aber den viele Jahrhunderte hindurch in den Juden niedergedrückten Sinn für Gewerbfleiß zu erwecken und zu befördern, soll nicht die drückendste Armuth immer weiter um sich greifen, soll nicht die eiserne Noth die übrigen und unmoralischen Abarten des Handels erhalten oder gar vermehren, soll nicht ferner den Feinden der Gewissenhaftigkeit und wahren Religiosität die so oft wiederholte Anschuldigung, daß die Juden zur Erlernung von Handwerker: untauglich seien, als Waffe in Händen bleiben, sollen endlich Neid und Feindschaft die natürlichen Begleiter jener unverhättnißmäßigen Concurrenz, durch verhältnißmäßige Verbreitung der Thätigkeit der Juden über die mannigfaltigen Gewerbe zum Preise der Moralität auf immer verschwinden und dem Staate eine Anzahl guter, nützlicher Mitglieder gewonnen werden. Schon in vielen Städten — namentlich Hamburg, München, Frankfurt a. M., Darmstadt, Mainz, Fürth u. a. m. — haben edle Menschenfreunde, um den angegebenen Uebelständen zu begegnen, Vereine zur Beförderung der Handwerke unter den Juden gebildet, welche nach Ausweisung der Berichte, vom besten Erfolge gekrönt werden und sich nicht : bloß einer immer regern Theilnahme der Privaten, sondern auch mannigfacher ausgezeichneten Unterstützung und Aufmunterung von Sekten der resp. ^Regierungen zu erfreuen Haben. In Lübeck würde den Juden bis aus die neueste Zerr durch die Zunftgesetze unmöglich gemacht, Handwerke zu erlernen; diese Gesetze nämlich forderten, daß alle Lehrburschen der christlichen Kirche angehören müßten. Da nun aber durch die preiswürdige Gerechtigkeit Eines hohen Senats am 18. S ep t. 1839 decretirt ward, es seien alle jüdischen Knaben, wenn sie bei einem Amtsmeister Aufnahme finden könnten, als Lehrbursche in das Amt aufzunehmen, so besteht dies Hinderniß allerdings nicht mehr! Der Schulvorstand hat sich seitdem alle Mühe gegeben, es dahin zu bringen, daß die gegebene Erlaubniß wirklich benutzt würde, und daß wenigstens die Juden im Allgemeinen der« Erlernung von Handwerken nicht abgeneigt sind, geht wohl daraus hervor, daß seit etwa 14 Jahren schon 9 Moisling er Knaben sich der Erlernung verschiedener Geschäfte gewidmet haben; vier nämlich arbeiten in einer hiesigen Ta back ssabrik, einer iss zu einem Korbmacher, einer zu einem Schneider, einer zu einem Klempner in die Lehre gegeben; ferner noch einer von einem Musikus in Güstrow, einer von einem Maler in