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Der Orient · 1842-04-02 · Heft 14 (2.4.1842) · p. Seite 109

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Orient
Volume
3 (1842)
Issue
Heft 14 (2.4.1842)
Date
1842-04-02
Page
Seite 109 (sequence 9)
Language
German
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109 schlages ist mlt drei Cotumnen von Namen berühmter, aus dem Judenchurn hervorgegangener Coryphaen der Kunst und-Wissenschaft ungefüllt. Oben steht : Literäerne Navue. Fra Aaret 1200. Dann folgt der bunte, vielfach verunstaltete Mischmasch von Namen. Obenan steht: Jehuda Alkanisi (Alcharist?), dann finden sich in der ersten Columne: Jehuda Halevi, Leo de Modena, Levi ben Gecson, Elia del Mendigo (Medigo?), Isaak Abravanel, Rhemtob (?), Schichtai rc. z in der zweiten: Jakob Roman (Romann?), Ezechiel Landan (Landau?), Salomon Marmorn, Franko Mendez, Efraim Luzzatw, Herz Wessely, Büschenthal, Michael Beer, Joel Lowe, Isaak Euchel, Elia Wilna, Becher, Pappenheimer (Pappenheim?), Markus Herz u. A.; in der dritten und letzten: Heydenheim, David Friedlander, Mejer (Meier) Hirsch, Haindorf, Heß (welcher?), Peter Beer, Homberg, Ereizenach, Gunsbury (Günzburg?) Salomo Eohen, Jost, Johlson, Jeitteles, Geiger, Pleßner, Salomon, Saalschütz, Efraim Unger, Wolfsohn, Steinheim, Riester, Zunz, Mich. Beer (zweimal?), Chocin, Caro (welcher?), Carmoly, Cohen (welcher?), Goldsmid (welcher?), Leon Halevy, 5^>cymann 5^)urwiz, d'Jsraelierne (die beiden Israeli in England), Luzzatto, Josef Peel, Rapaport, Reggio, Salvador, A. Wolff (in Kopenhagen). Den Schluß machen Meyerbeer, Heinrich Heine, Löwe und — Demoiselle Rachel., — An allen vier Enden stehen die Namen der Facher, in denen sich Juden ausgezeichnet haben. — Auf S. 81 der Schrift findet sich eine Notiz über jetzige berühmte Mosaiken und gewesene Juden in Dänemark. Darunter werden genannt:. bet Arzt Trier, der treffliche Chirurg Professor Jakobson, dev Medailleur Jakobson, der Theologe Manheimer (in Wien), der Dichter Henr. Herz, der Journalist (Publicist und Professor) Nathan David, der Advokat- Delbanco, Professor Henrichsen (aus Schwerin, Prof, der klaff. Lit. an der Akademie zu Soron), der Statistiker Nathanfon (Herausgeber, der ministeriellen Berlingschen Zeitung), der Deputirte Stenfeldt, der ausgezeichnete Botaniker Wallich (in Kalkutta) und der Chemiker Neukirch (jetzt krank in Schleswig verweilend). — Was die Sache selbst betrisst, so werden Sie im Hamb. Corresp. (vom verflossenen Sonnabende) gelesen haben, das die theologische Fakultät in Christiania und das Höchste- Gericht die Weisung erhalten haben, ihr Gutachten darüber abzugeben, ob und in wie fern der §. 112 des Grundgesetzes der Aufhebung des (die Juden ausschließenden) §. 2. entgegenstehe. — Für die kürzlich zum zweiten Male seit Jahresfrist, von einer zerstörenden Feuersbrunst heimgesuchte norwegische Stadt Drontheim ist in Altona eine Collekte veranstaltet worden, zu der besonders hiesige jüdische Kaufleute beträchtliche Summen beigestcuert haben. Nächstens erhalten Sie einen Bericht über die religiösen und politischen Zustande der jüdischen Gemeinde hier. Berlin, 17. Marz. Wie doch überall die Extreme sich berühren! Vor wenigen Tagen erst hatte die Kunde von der allerhöchst erlassenen Cabinetsordre über eine korporative Judenverfassung die Furcht vor der baldigst zu erwartenden Veröffentlichung des betreffenden Gesetzes aufs höchste gesteigert; und in diesem Augenblicke sind in Folge unverbürgter Gerüchte wiederum die Hoffnungen auf eine völlige Beseitigung der beabsichtigten Corporationsverfaffung allgemein verbreitet. Wie früher die Befürchtung, so möchte unsers Dafürhaltens jetzt die Hoffnung allzu sehr der Wirklichkeit vorangeeilt sein. Nachstehendes dürfte unsere Meinung rechtfertigen und zugleich zur richtigen Einsicht in die wahre Sachlage dienen. Au- Ende des vorigen Jahres gelangte an das Staatsministerium eine königl. Cabinetsordre, welche, unter Rücksendung eines vom Staatsrathe verworfenen Gesetzentwurfes über die bürgerlichen Verhältnisse der Juden, die Ausarbeitung eines neuen nach politisch isolirenden Grundsätzen und mit besonderer Hinweisung auf die Verfassung der Juden in der Provinz Posen anordnete. Die Ausarbeitung eines solchen Gesetzentwurfes hat unter den gegenwärtig bestehenden Rechtsverhältnissen der preußischen Juden sehr große Schwierigkeiten. Der überwiegend größte Theil der Letztem ist seit einem Menschenalter und darüber politisch dem Staatsganzen einverleibt: die Juden der sogenannten alten Provinzen durch das Edict vom 11. März 1812; die der Ntzeinprovinzen und des ehemaligen Königreichs Westfalen durch die französische Gesetzgebung, welche seit dem Jahre 1815 zu wiederholten Malen, zuletzt durch die Cabinetsordre vom 8. Aug. 1830 in ihrer Integrität in Betreff der Juden bestätigt worden ist. Wie nun ohne Verletzung der bestehenden Rechtsverhältnisse und ohne freiwilliges Aufgeben dieser Rechte von Seiten der Juden ein Gesetzentwurf auf politisch isolirender Grundlage ausgearbeitet werden soll, das ist natürlich Gegenstand der vielseitigsten und ernstesten Erwägung; und es zeugte darum von völliger Unkenntniß sowol der Schwierigkeit des Gegenstandes als des hierbei zu beobachtenden amtlichen Geschüstsganges, wenn schon im nächsten Monate nach Erlassung der Cabinetsordre von einem bereits vorhandenen Gesetzentwurf oder gar von einem baldigst zu erlaffenden Gesetze die Rede war, da hierzu viele Monate, vielleicht Jahre nöthig sein dürsten (der..letzte Gesetzentwurf hat volle zwei Jahre den Berathungm des Staatsrathes Vorgelegen). Und eben so ist die Zuversichtlichkeit, mit welcher jetzt die gänzliche Beseitigung der beabsichtigten Verfassung öffentlich verkündet wird, in hohem Grade befremdlich, da es nicht in der Macht des Staatsministeriums liegt, einen allerhöchst ihm gewordenen Auftrag ohne Gegenbefehl zu beseitigen, ein solcher Gegenbefehl aber/ so viel uns bekannt, bis zu diesem Augenblicke nicht erlaffen worden ist. Nur hoffen lässt es sich, daß in Folge der einstimmigen Ablehnung einer solchen politisch isolirenden Verfaffung von Seiten Juden dieselbe ihnen nicht gegen ihren Willen wird aufgedrungen werden. Die Einstimmigkeit dieser Ablehnung ist übrigens ein erfreulicher Beweis, wie vollsta'ni big gegenwärtig die Juden unbeschadet ihrer religiösen Grundsätze sich als Deutsche, als Preußen betrachten und betrachtet wissen wollen, und es wird ihnen das freiwillige und entschiedene Docmnentiren dieser echt deutschen Gesinnung bei den Bestimmungen eines neuen Gesetzentwurfes sicherlich zu gute kommen. Fast keine einzige nur einigermaßen bedeutende jüdische Gemeinde ist mit einer in diesem Sinn abgefaßtcn Petition an den König oder an das Staatsministerium zurückgeblieben. Es sind, bis jetzt Petitionen und Denkschriften eingcgangm zunächst von den drei Hauptgemeinden zu Berlin, Königsberg und Breslaus nächstdcm von der Gemeinde zu

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