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Der Orient · 1842-04-02 · Heft 14 (2.4.1842) · p. Seite 107

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Journal
Der Orient
Volume
3 (1842)
Issue
Heft 14 (2.4.1842)
Date
1842-04-02
Page
Seite 107 (sequence 5)
Language
German
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107 einer Gemeinde oder ob es überhaupt erlaubt sei, Änderungen in den herkömmlichen Gebeten vorzunehmen? und beantwortet diese Frage bejahend. Ein anderer Theil beschäftigt sich außerdem mit dem vorliegenden Gebetbuche .speciell und zerfällt wieder in zwei Unterabtheilungen, von denen die eine (freilich nur eine einzelne Stimme, der Rabbiner Abr. Kohn Ln Hohenems) das Buch für trefflich und allen israel. Gemeinden empfehlenswerth hält, die andere es geradezu verwirft, wegen der darin herrschenden Inkonsequenzen, Unzulänglichkeiten, wegen Mangel an Ernst rc. Hieraus, aus diesem Tatbestände scheint sich uns nun zu ergeben, daß, ganz abgesehen von der Eclaubniß zu andern oder nicht, das Gebetbuch des Tempels wie es uns vorliegt, wohl unzulänglich ist, gleichviel aus welchen Gründen. Wir sind dieser Meinung um so mehr zugethan, als sonst gewiß die so fleißigen Anhänger des Tempels, wenn sie nur irgend etwas dagegen zu bemerken gehabt, ohne Zweifel schon längst in Broschüren sich Luft 'gemacht hätten. Das Verfehlte und das Mißlingen des Gebetbuches nimmt uns ohne dies gar nicht Wunder, war gar nicht zu umgehen bei den obwaltenden Umständen? Man sehe doch wie christliche Gemeinden verfahren, wenn sie ein neues Gesangbuch erhalten sollen. In Würtemberg ist dies in den jüngsten Tagen geschehen. Wohlweislich wurde das Gesangbuch zuerst einer Synode und dann dem Könige zur Bestätigung vorgelegt. Darauf erst schritt man zum Druck. Hätte nicht, diesem Falle ganz analog, das Hamburger Gebetbuch vor dem Drucke einer Zahl anerkannter Rabbiner und dann dem hohen Senate vorgelegt werden müssen? Einmal wäre dadurch allem Zanke und jeder Verfeindung ausgewichen gewesen, und dann würden ohne Zweifel jene großen und bedeutenden Mängel in dem Gebetbuche, das in seiner jetzigen Gestatt nicht gebilligt werden kann und unbrauchbar ist, vermieden worden sein. 93. Stralsund, März. Eine kleine Broschüre, betitelt: „Sendschreiben eines Familienvaters zunächst an seine israelitischen Brüder in Pommern. Berlin im Athenäum (Th. Scheck) 1842." und verfaßt vom Hrn. L..., einem in Ihrem geschätzten Blatte oft erwähnten Mitglieds der Stettiner Gemeinde, ward schnell und hastig von unfern jüdischen Bewohnern ergriffen, aber still und ruhig wieder hingelegt. Beides, sowohl die erste Hast, als die spätere Ruhe sind günstige Zeichen für den Hrn. L., wie für dessen kräftiges Wort. Doch diese Zeichen sind nur Meereswellen, vom Sturme hoch in die Luft getrieben, deren Vergehen wie deren Entstehen vom Augenblicke des Zufalls abhängt. Man las mit innerer Zufriedenheit, welche durch Kopfschütteln und Händebewegen sich äußerte, man sprach mit Billigung des Gelesenen, welche durch ein heftiges Ausstößen der Worte: „der Mann hat recht" sich zeigte; aber man las und man sprach, und es blieb und bleibt beim Lesen und beim Sprechen. — Doch wir wollen den Inhalt des Sendschreibens kurz besprechen, das außer dem Vorworte die in der Einleitung angegebenen drei Theile 1) Religion-(Befestigung derselben bei uns selbst durch das Gottesworr, bei den Kindern durch den Religionsunterricht), 2) Eultus (in der Synagoge, im Hause), 3) Gemeindeordnung und endlich eine Abhilfe gegen die Vernachlässigung genannter Hauptumstände des jüdischen Lebens enthalt. Im Vorworte tritt Herr L.. bescheiden, wir möchten sagen, schüchtern auf, hinzeigend aus die Gebildeten und Gebildetern in Pommern, und bemerkt, daß er, seit längerer Zeit mit dem Plane ein Sendschreiben zu veröffentlichen umgehend, seiner bewußten Schwache und Geringfügigkeit wegen schwieg in der Meinung, andere und zwar tüchtigere Männer würden im Interesse der guten Sache auf dem Forum der Oeffentlichkeit erscheinen. Wir hingegen glauben, daß Herr L.., welcher in der dreigetheilten Arbeit die drei Eigenschaften Gemeinsinn, Liebe zu seiner Provinz und Patriotismus bekundet, besonders aus Liebe zu seiner Provinz zur Veröffentlichung dieser Broschüre sich entschlossen habe, weil, wie ec selbst am Schluffe bemerkt, einige Städte der religiösen Leitung eines naheliegenden Ländchens sich anschließen wollen. Und mit Recht eifert er gegen das Anschließen an eine fremde Regierung, da ein solches nicht nur die Gemeinden Pommerns und ihre Kräfte völlig zersplitterte, sondern auch Undankbarkeit gegen Unsere Regierung, die uns zu Bürgern erhoben, und Theilnahmlostgkeit am Baterlande, das die Meisten unserer Brüder als ebenbürtige Kinder betrachtet, darthun würde. Mit noch größerem Rechte hätte er gegen dieses Anschließen auftreten können, wenn ihm wie'uns die religiösen Verhältnisse dieses winzigen Ländchens, welche unter Leitung eines nicht klassisch gebildeten Mannes nicht zum Frommen unserer Glaubensbrüder und nicht zum Heile unserer Jugend gedeihen, und eben deshalb der innern Zerwürfnisse gar viele schon in kurzer Zeit hervorgerusen haben, wenn ihm, sagen wir, die religiösen Verhältnisse dieses Ländchens bekannt gewesen wären. — In den drei Theilen, auf welche wir, den Raum Ihrer Zeitung beachtend, nicht genauer emgehen, und auf welche wir den für seine Glaubensgenossen' fühlenden Israeliten nur aufmerksam machen können, deutet Hr. L..., die am Schluffe befindliche Abhilfe an, welche in der Anstellung eines klassisch-gebildeten und talmudisch gelehrten Rabbiners besteht.—Das Papier des Buches ist gut, auch mit dem Druck waren wir zufrieden, wenn nicht einige Druckfehler sich eingefchlichen hätten, unter welchen wir ^besonders S. 19. Z. 11 v. o. „Jsmaelitische" für „Israelitischen" hervorheben. — Wir, die bürgerrechtlosen jüdischen Bewohner des sogenannten Neuvorpommerns, vom vergifteten Dolche der alten und veralteten Privilegien schwer verwundet, wir erblicken in der vom Herrn L.. vorge- 14 *

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