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Der Orient · 1842-03-12 · Heft 11 (12.3.1842) · p. Seite 84

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Journal
Der Orient
Volume
3 (1842)
Issue
Heft 11 (12.3.1842)
Date
1842-03-12
Page
Seite 84 (sequence 7)
Language
German
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84 altmälig vollständig zu ordnen, scheint auch das religiöse oder vielmehr kirchliche Element und Bedürfniß dieses unglücklichen Volkes zu umfassen. Nachdem nämlich im Laufe des jüngst vergangenen Jahres die den Fabrikanten, Doctocen, Literaten und Künstlern schon vor Jahren gemachte Concession, ihre Wohnung auch außerhalb der Judenstadt, mit Ausnahme der beiden Jesuitengaffen, des Rings, der Zöldner- und Eisengasse, des Grabens und des Roßmarktes, nehmen zu können, dahin erweitert worden ist, .daß nunmehr die diesen höhern bürgerlichen Ständen angehörigen Familien ohne alle Ausnahme in jedem beliebigen Stadttheile wohnen dürfen, hat man es seit kurzem auch auf das reformbedürftige Rabbinerwesen abgesehen und damit wahrscheinlich nur eine umfassendere Reform der von den Juden als religiöser Körperschaft in politischer Beziehung gegenwärtig eingenommenen Stellung auszuführen begonnen. Schade nur, daß die Regierung hierbei, wie es uns vorkommt, den richtigen Weg nicht getroffen hat. Denn war es ihr, wie natürlich, darum zu thun, theils den bestehenden mangelhaften Stand derRabbinatvechältnisse genau kennen zu lernen, theils Vorschläge zu vernehmen, wodurch dieselben verbessert werden könnten und sollten, so mußte sie diesfalls wol nicht'der Denen eine Umfrage halten, denen eben die Reform und Besserung gilt, sondern bei Männern, die durch Gelehrsamkeit, Bildung, Unabhängigkeit, Unbefangenheit und durch ein tiefes Gefühl des, an den in unsere occidentalische Welt und zwar in den sterilsten Boden des menschlichen und bürgerlichen Sems verpflanzten Trümmern des Hauses Israel zu befriedigenden Bedürfnisses sich auszeichnen. Doch ist dadurch grade nichts verloren, denn die Regierung wird sicher aus den gutachtlichen Berichten, womit sie die Kreisrabbiner in der besten Meinung von der Welt beauftragte und die ihr. auch schon zugeschickt wurden, die Ueberzeugung gewinnen, daß von dieser Seite her die Heilkräfte für den innern Schaden des heilsbedürftigen Volks wol nicht zu schöpfen seien, wie sie auch wahrscheinlich grade aus dm gesammelten unbefriedigenden Vorschlägen das vorhandene, höchst dringende Zeitbedücfniß einer durchgreifenden Umgestaltung des Rabbinatinst'ttuts kennen lernen wird. Da, wo im Allgemeinen die christliche Geistlichkeit in unfern Tagen steht, stehen die Rabbiner Böhmens noch nicht. Ausgerüstet zwar mit einer Menge talmudistischer Kenntnisse, aber auch gemeistert von dem, diesen traditionellen Quellen entströmenden Geist 'einer langst verschollenen theologischen Ansicht, paffen dieselben mit ihrem engen Gesichtskreis in unsere, einer böbern Richtung huldigende Zeit nicht, und während sie ihr Gutachten darüber abzugeben beauftragt wurden) wie die zwischen ihnen und den ihrer geistigen Zuchtruthe bereits entwachsenen Gemeinden obwaltenden Mißverhältnisse gehoben werden könnten, haben sie den Standesegoismus nicht zu überwinden gewußt, und die Unzulängligkeir ihrer Kräfte, ihrer Erfahrung und ihrer Bildung zu der ihnen gewordenen Aufgabe unzweideutig dargelegt. Um indeß die Heilmittel zu finden, deren der krankhafte innere Organismus des Judenthums bedarf, um zu gesunden und eine starke Basis für die von unserer menschenfreundlichen Regierung beschlossenen Reorganisationsmaßregeln zu bieten, braucht dieselbe ihre Blicke nicht erst über die Mauern Prags hinauszurichten, sondern darf nur im Innern desselben, also in ihrer nächsten Nähe, die durch ihre gerade das kirchlich-politische Gebiet befruchtenden literarischen Arbeiten rühmlichst bekannten Männer, wie z. V. einen Dr. Wessely, aufsuchen und mit der Bearbeitung der ihre humauen Absichten fördernden Vorschläge betrauen. Denn gehört zur Lösung einer solchen Aufgabe eine gründliche philosophische Durchbildung des dazu erforderlichen wissenschaftlichen Materials, oder eine bewährte historisch-kritische Gesetzeskunde, oder Begeisterung für die religiöse und moralische Vervollkommnung seiner Nation, oder Kenntniß der Bedürfnisse der Zeit überhaupt und der geistigen Zustande des Judenthums insbesondere, oder endlich die Ueberzeugung, daß nicht eine Entfernung, sondern Annäherung an die durch das Christemhum veredelte häusliche, gesellschaftliche und kirchliche Sitte, dem Volk aufzuhelfen vermöge : so sind diese Kräfte alle in dem Manne vorhanden, den wir uns erlaubten hier um so anstandsloser zu nennen, je fester unser Vertrauen zu dem Ernste der Regierung ist, an den Tausenden bestrebsamer Juden das Unrecht wieder gut zu machen, was Jahrhunderte hindurch an ihren Vätern begangen worden ist, was die Gegenwart zum Theil auch an ihnen noch begeht. Wir hoffen von diesem bei aller seiner Gelehrsamkeit anspruchlosen Manne überdies, daß ec bei Bearbeitung der in Frage stehenden Materie die Klippen sicherlich vermeiden werde, in die eine zu ängstliche Rücksichtnahme auf das in unsere Staats- und Unterthanenvechältnisse nicht mehr passende Gesetz der Väter und Propheten führen muß, wie dies gegenwärtig bei Regulirung der jüdischen Gemeindeordnung in Preußen geschehen zu wollen scheint. Denn es darf dieselbe schlechterdings keine Bevorzugung oder Ausnahme auf den Grund irgend eines religiösen Grundsatzes oder Gesetzes und keine Abweichung von den allgemeinen Obliegenheiten und Pflichten christlicher Untecthanen gestatten, es darf unter dem Vorwände irgend eines prophetischen Ausspruchs keine Ausnahme von der Militärpflicht, vom Eide u. bergt, stattsinden, weil dies eine bürgerliche Bevorzugung wäre, auf die der jüdische Unterthan eben so wenig einen Anspruch hat als der christliche. Die freie Ausübung der Religion involvirt nicht die Geltendmachung jedes noch so unpassenden, den gegenwärtigen socialen Verhältnissen feindselig entgegenstehenden, auf Kosten der Mitbürger einer andern Confession dispensirenden Grundsatzes; was in den Institutionen einer religiösen Gemeinschaft nicht zum Ganzen des StaatsocganiSmus paßt, muß ausgeschieden werden, wie bequem es auch sonst sein mag- oder man muß auf gleiche bürgerliche Berechtigung verzichten und bei starrem Festhalten an unhaltbaren in einer andern Zeit, in andern Verhältnissen und Begriffsformen wurzelnden Maximen über die Früchte desselben, eine fortdauernde religiöse Intoleranz nämlich, sich nicht beklagen. So sehr wir die Humanität der preußischen Regierung in der Behandlung der katholischen und jüdischen Kicchenangelegenheiten auch zu rühmen uns gedrungen fühlen, jo dürste man unsers Brdünkens doch zu weit gegangen sein und übersehen haben, wie gar Manches, was sie in Ansehung jener aus den Grund irgend eines pabstlichen Decrets oder eines Canons, in Ansehung dieser aber-in Folge irgend einer prophetischen Bestimmung, vor dem übrigen Theil ihres Volkes an Befugnissen und Rechten einraumte, nichts als Prärogativen seien, geeignet, die Kluft zwischen den verschiedenen Religronsparteien durch Nahrung des Neides, der Eifersucht und der Intoleranz zu erhalten, wo nicht zu erweitern. Referent glaubt zu-

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