Mannheim
Compact Memory

Der Orient · 1842-03-05 · Heft 10 (5.3.1842) · p. Seite 76

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Orient
Volume
3 (1842)
Issue
Heft 10 (5.3.1842)
Date
1842-03-05
Page
Seite 76 (sequence 7)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
96% known words query
IRI
…/2360092-2360201-2360212--2373-3529140
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

76 versteht sich von selbst. Beide Parteien halten fast einen Lag um den andern Versammlungen, m welchen es oft sehr stürmisch hergeht. Jede Partei hat ihr aus fünf bis sieben Mitgliedern und einem Secretair bestehendes Comite, jede Partei sammelt Unterschriften und wirbt, bald in Reden, bald in Schriften für ihr System. In einer solchen Versammlung wurde neulich von einem der geachtetsten Comite-Mtglieder Namens S—y über das Thema, daß Be r n a y s e i n e Null und derselbe keinesweges bei der vorzunchmenden Umbildung zu berathen sei, da er doch nichts dafür thun werde, besprochen. Ueber dieses interessante Thema hielt Hr. S—y eine sehr kräftige Rede, die mit stürmischem Beifall angchört und ausgenommen würde. Die stabile Gegenpartei, die sich auch kein Iota will nehmen lassen, kann für ihr System freilich durch keine glänzenden Reden rinzunehmen suchen; dafür hat sie aber zwei andere schlagende Argumente. Erstens müsse man sich bei Ales todrschlagen lassen, denn giebt man dem Satan den Annen Finger, so nimmt er sich die ganze Hand. Zweitens brauche man sich ja nur, falls eine Reform so nöthig sei, dem — Tempel anzuschließen (und das wäre in der Lhat das gescheuteste.'), wozu wiederum eine neue Secte von Minim und Apikorßim (Mltiwn by; Und so konnte man jetzt die gesummte Judenschaft in hiesiger Stadt in Reformers und Antireformers eintheilen. Die erstern werden indessen, glaubt man allgemein, den Sieg davon tragen, da sie sehr wackere Familienväter unter sich zählen, die es einsehen und wohl begreifen, daß sie ihre Kinder keinesweges bei dem väterlichen Glauben zu erhalten im Stande sind, so nicht bei Zeiten für einen geläuterten und aus Gewüth und Geist wirkenden öffentlichen Gottesdienst und Religionsunterricht gesorgt wird. Dem Tempelvereine können sie sich nicht anschließen, weil sie für die Gottesverehrung auf dieser Stufe theils noch nicht reif sind, theils aber auch Familienverhältnisse sie davon zurückhalten. Die beabsichtigte Reform wird sie indessen nach wenigen Jahren in das höhere Heiligthum führen. Die Natur so wenig wie d-e: Religion wollen Sprünge gestalten. — Ueber die Reform; selbst, auf welche Punkte sie sich erstrecke-, welche Schranken! sie ihr setzen, in welche Grenzen sie eingeschlossen wird, künftig das Nähere. Heute nur noch die Nachricht, daß die Wahl eines Redners oder Predigers unsäglichen Schwierigkeiten unterworfen ist. Welche Stellung gegen den geistlichen Beamten und Chacham Bernays soll denn der neue Lehrer einnehmend Soll er ihm subordimrt oder coordinirt sein? Soll er etwa die zu haltende Predigt der Kritik des ersten Geistlichen'in der Gemeinde unterwerfen'? Welcher Mann von. Kenntniß und Charakter wird eine solche erniedrigende Wedingung eingehen? Soll der'neue Geistliche ganz selbstständig! dastehen? Wie oft dürste er dann mit dem alten-Geistlichen in Conflict gerathen? Auf Stern in B urg kundstad und tz i r sch in Emden wird reflectirt. Jeder dieserMänner ist der Forderung gewachsen und wird die Aufgabe, die nicht leicht ist, zu lösen verstehen. Beide sind echt theologisch und Fu Rabbinern gebildet worden; beiden fehlt es nicht an Rednergaben. Stein hat zweimal hier im Tempel mit großem Beifall gepredigt; beide führen einen streng orthodoxen Lebenswandel. Aber wie gesagt, der schwierigste Punkt bleibt, die rechte Stellung gegen Bernays aufzusinden, damit der arme Weise nicht gar zu sehr in den Hintergrund gestellt und es aller Welt kund wird, daß er überflüssig und entbehrlich sei. Das wäre zu arg und wiederfpräche der schönen, echt menschlichen, daher echt israelitischen Lehre •nnttf» mm1? |H60 DTüiD mmS d. h. „In der Bundeslade lagen die ganzen und die — zerbrochenen Tafeln!" * d. Die Judenzerigniffe in Crrminal - Sach en. Die Criminalistische Zeitung für den Preußischen Staat 'trägt in Nr. 1 und 2 dieses Jahres unter dieser Aufschrift folgende übersichtliche Darstellung zusammen, die wir unfern Lesern, insofern es sie vorzüglich betrifft, hier mittheilen: „Den neuen Jahrgang dieser Zeitung glauben wir nicht unangemessen zu eröffnen, wenn die erste Mittheilung einen Gegenstand betrifft, der zur Zeitfrage geworden ist, und bei welchem die neue Gesetzgebung mit allem Ernste wird verweilen müssen, damit die Historie in ihre Schranken verwiesen werde, und die neue Satzung mehr auf einem rationalen Gedanken und aus den bürgerlichen Verhältnissen der Gegenwart als auf geschichtlichem Grunde beruhe. In der That gehört unsere Gesetzgebung über Judenzeugniffe und Judeneide insbesondere zu den sonderbarsten Parthieen des vaterländischen Rechts. Betrachten wir zunächst unfern Civilprozeß, so stehen in demselben christliche und jüdische Parteien in Beziehung guf Beweis durch den Eid, ohne Rücksicht auf das Object des Rechtsstreites ganz gleich; weder bei de- und referirten, noch bei nothwendigen Eiden machen die Vorschriften des 10. und 22. Titels der Prozeß-Ordnung einen Religionsunterschied; nur der Ritus bei dem religiösen gerichtlichen Acte der Eidesleistung ist, wie es aus der Natur der Sache von selbst folgt, ein verschiedener. Bei Zeuge n erden jedoch tritt auch dort schon ein Unterschied hervor, indem zwar im Allgemeinen die Beweiskraft des nach Z. 88. des Anhangs allgemein zulässigen jüdischen Zeugnisses gleich dem christlichen von dessen Beeidigung abhängig gemacht ist, nach §§♦ 443. und 344. Tit. 10. jedoch die eidliche Erhärtung der Zeugenaussage nicht erforderlich ist, vielmehr die religiöse Admonitron durch den Rabbiner oder Gelehrten deren Stelle

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.