Mannheim
Compact Memory

Der Orient · 1842-03-05 · Heft 10 (5.3.1842) · p. Seite 75

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Orient
Volume
3 (1842)
Issue
Heft 10 (5.3.1842)
Date
1842-03-05
Page
Seite 75 (sequence 5)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
93% known words query
IRI
…/2360092-2360201-2360212--2372-3529139
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

1 entity mentions

75 erlaubt ist, in Riga zu bleiben, wird es zur Pflicht gemacht, deutsche Kleidung zu tragen. 4) Die Bestimmung der Rechte, nach welchen die Hebräer in Riga Handel treiben dürfen, wird in der definitiven Anordnung über den Rigaer Handel im Allgemeinen festgesetzt werden." (L. A. Z.) VolksthüiMche Aufsätze und PeurLHeilungen. Israelitisch - Hamburgische Zustande. Die Tempclangelegenheit hatte sich vonSeitcn der Behörde einer ehrenvollen Entscheidung zu erfreuen. Die Vater unsrer Stadt heißen weist und sind weist. In einem wahrhaft väterlichen Tone sprach sich ein hochedler Rath über den Nebentitel des Gebetbuches aus, der bei der zweiten Auflage neu hinzugekommen und der die nächste Veranlassung des Interdiccs gewesen wäre, und macht es der Direction des Tempelvereins zur Pflicht, bei einer — — dritten Auflage vorsichtiger zu sein, um keine ähnlichen Vorfälle zu provociren; sie könne auch die im Tempel erlassene Bekanntmachung gegen das Verfahren des geistlichen Beamten nicht billigen, da demselben als dem ersten Geistlichen der Gemeinde Achtung gebühre u. si w. — In einem wenn auch humanen, doch sehr ernsten Tone wird dem Vorstande der deutschisraelitischen Gemeinde seine — „unfreundliche Stellung zum Tempelverein" verwiesen; ein hochedler Rach könne die an die Synagogen angeschlagene Warnung (n>n)D), so wie sie laute, keinesweges billigen, um so weniger, da die Prediger d esTe m pelver ei ns mit zu denBerfass e r n des G e b e t b u ch e s g e h ö r e n u n d j e n e s I nterdict dieselben sehr verletzen mußte. Ein hochedler Rath könne es den Vorstehern keinesweges zugeben, daß ihnen über den Inhalt dieser Warnung kein Urtheil zustehe. So wie das Vorsteher-Collegium im I. 1819 die Bekanntmachung des Rabbinats-Collegii sofort wieder abnehmen lassen : so stand auch jetzt den Vorstehern diefe Besugniß, das Recht und die Pflicht vorheriger Prüfung zu. Diese Besugniß und die Pflicht der Ueberwachung durch den gesummten Vorstand bei so wichtigen, den Frieden aller Gemeindemitglieder betreffenden Publicationm, liegen in den Bedingungen, unter welchen ein hochedler Rath im 1821 die Anstellung eines ersten geistlichen Beamten genehmigt habe.— Den Vorstehern.werde daher aufgetragen, sofort dafür zu sorgen, daß jene an den Synagogen angeschlagene Warnung nunmehr wieder entfernt werde, u. s. w." Die Sorge, daß jener Anschlag „sofort" von den Pforren der Synagogen entfernt werde, mußte dem Vorstande in derLhat viel Sorge gemacht haben; denn trotz der pünktlichen Folgsamkeit, die derselbe sonst wohl gegen die Anordnung der Behörde zu beobachten pflegt, wurde doch diesmal mit der Abnahme der verhangnißvollen Warnung sehr gezögert. Sein oder Nichtsein war oft die große Frage, die in den Sessionen des Vorstandes aufgeworfen, erörtert und erst nach vielen Deliberationen- und Debatten beantwortet wurde. Endlich mußte die njhlD Platz machen einer mniN1, die da wörtlich lautet: „Aus dem im verwichenen Jahre hier erschienenen Buche, betittelt „Gebete der Israeliten" ist bbznrb “HOtf nmn mrrai nfen"* Die Direction des neuen Lempelvereins hat es nicht der Mühe werth gehalten, gegen diese Warnung bei der Behörde einzukommen und zu protestiren; sie gönnt es dem Vorstande sammt ihrem geistlichen Beamten an diesem Duodez-Interd i c t sich zu laben und — da namhafte und gelehrte Rabbiner die Legalität dieses Gebetbuches beurkundet haben — sich bloß zu st llen. Jetzt geht die Redaction des Gebetbuches damit um, die sämmtlichen Gutachten, mit einer Einleitung versehen, in einem besondern Buche, als Denkmal erscheinen zu lassen, eine Schrift, die in liturgischer Beziehung von großem Nutzen sein dürste und zugleich eine genaue Characteristik unserer nach Licht und Wahrheit strebenden Zeit abzugeben im Stande ist. — Die Angelegenheit selbst wäre nunmehr beseitigt, aber wie ists mit ihren Folgen? Hätte man nicht erwarten sollen, daß die orthodoxe Parthei sich nun um so schroffer zeigen und die alte Synagoge trotz ihres entstellten und carrikirten Wesens desto fester umklammern und ihren Lehrer und Füherr, ihren Chacham, als das >'ou plus ultra, als einen Ausbund aller Gelehrsamkeit und Frömmigkeit betrachten und verehren wird? Nichts von diesem Allen! eine ganz entgegengesetzte Erscheinung giebt sich kund. Der bessere und gebildetere Theil der orthodoxen Gemeinde besteht jetzt darauf --den Syna gogen- Gottesdi enst zu reformiren. Es sollen Choräle eingeführt, für Anstand und Ordnung gesorgt und — und — ein guter Predig er (man weiß noch nicht, unter welchem Titel) — angestellt werden. — Daß sich eine bedeutende, obgleich nur qualitativ e Opposition dagegen erhebt und bereits gebildet hat, 10 *

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.