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Der Orient · 1842-02-19 · Heft 8 (19.2.1842) · p. Seite 58

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Journal
Der Orient
Volume
3 (1842)
Issue
Heft 8 (19.2.1842)
Date
1842-02-19
Page
Seite 58 (sequence 3)
Language
German
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Haupt-Synagogen Londons, ungeachtet, daß andere, vielleicht 40 bis 50, was Dienst und Leitung anbelangt, von Londoner Ofsicialen abhängig waren, und sonach ihre Untergeordentheit damit anerkanntem 2) Die Sefardim-Congregation hat Capitalien zu Speckalzwecken angelegt, welche jedoch füglich'den Gründern und Studierenden eines Bethmedrasch-Collegii dienen könnten, und zwar in genauer Uebereinstimmung mit dem buchstäblichen Geiste des Vermächtnisses. In dem passend gelegenen Saale dieses Bethmedrasch ist eine große werthvolle Bibliothek, und man ist gemißt daß diese Congregation noch andere Gegenstände und Reversalien besitzt, so unserm Bildungs-Projekt dienen können. Die Bethmedrasch der deutschen Kirchengemeinde (Congregation) besitzt ebenfalls Capitalren und erbliche Gegenstände, die gleich nützlich wären. 4) Viele Synagogen haben diesen beiden Etablissements Anerbietungen gemacht, und dies sogar in ihrer jetzigen Form. 5) Diese beiden Medraschim haben Besitzungen, so daß ein Gebäude könnte dienen als Lehranstalt den Erwachsenen, und Personen, die nicht unmittelbar zum Collegio gehören, und ein anders zur Verpflegung und Ausbildung einiger Auserwählten sowohlals zur allgemeinen Bildung einer größeren Zahl. 6) Die Anzeige mehrer achtbaren Bewohner in Nachbarschaft der Synagoge, daß ihre Söhne gegen ein 'liberales HonorarZöglinge der. Anstalt werden sollen, womit die Besoldung der Lehrer, rc. gedeckt würde. 7) Der Wunsch einiger hiesigen und auswärtigen Familien, ihren Söhnen eine Universitäts- Bildung verschaffen zu können, insofern es im Verein mit wahrer israelitischer Gelehrsamkeit geschehen kann. 8) mit dem siebenten Element vereinbar.) Der einflußreichen Orrs unterhaltene Wunsch wegen einer Zweig-Synagoge am West- Ende Londons, verbunden mit einem kleinen Collegio, welche zur Londner Universität in derselben Beziehung stehe, wie gegenwärtig das Cowberd College in Torrington Square, das für kaum mehr als zwölf Studenten einer Confession ist, welche sammtlich ihre Laien-Bildung an der Universität empfangen. Ein solches. Etablissement, unter der Aufsicht theologischer Professoren, ist bekanntlich weniger kostspielig für den Einzelnen, als in Kostschulen, oder für Privatunterricht gezahlt wird. Die nächste Betrachtung wäre nun die Anschaffung von Geldmitteln für Extra-Fälle. Bei einiger Prüfung findet man, daß diese verschiedenen wünschenswerten, von einander abhängigen Pläne mehr geeignet sind, in einigen Fällen mehr eine Quelle der Einnahme, als der Ausgabe zu werden. Ein. Ausschußmitglied hat eine billige Abschätzung der jährlichen Beiträge von allen Congregationen unter englischer Herrschaft, entworfen, und zwar mit Rücksicht aus ihre Zahl und Einkünfte. Ein mäßiger Beitrag, sagt er, würde 1400 Pfd. Sterling per. ann. ergeben, und Lydern siealle mehr oder weniger von einem geistlichen Oberhaupt in London abhängen, so kann leicht Nacheiferung (Concurrenz) die Folge sein , und der Maaßstab der Unterstützung, hängt demnach von der Art ab, in welcher der Aufruf geschieht. Eine Special-Versamm- Ärwg in jeder Congregation in Anwesenheit einer Deputation des Centralausschusses würde überall mit Enthusiasmus begrüßt werden. Man erwäge noch die Privatunterstützungen; denn gab es je eine Sache von Interesse für die Iuden- Verwandten, oder Menschenfreunde, so ist es diese heilige im Entwürfe begriffene. Lausende werden gewendet an Werke der Religion und des Wohlwollens; und doch, was führt näher zum Zwecke als Fürsorge um geeignete Werkzeuge zu deren Ausheilung und /Erhaltung? Hunderte spendet man an Hospitäler und fremde Schulen, ist der Unsrigen Recht darauf geringer? Es wird glaubhaft versichert,' ein frommer Mann habe kürzlich sich erboten, gegen gewisse Bedingungen eine, unserm Plan entsprechende Synagoge und Collegium mit einer fürstlichen Summe zu beschenken. Wer wird nun den Ruhm haben, unserm heiligen Werke den rechten Impuls zu geben? und wozu wird die Wiedergeburt der brittischen Juden führen? Wir wollen diese bitten, denen voranzugehen, welchen nachzufolgen, sie alle stolz sein müssen. Das Obige ist ein Entwurf nach unserm eignen Plane von einer Erziehungs- und Bildungs-Anstalt und wir sparen die Details auf spätere Zeit. Eine förmliche Beantragung von Mitgliedern des Erziehungs-Vereins (daß die Erziehung der ihm anvertrauten Zöglinge ein Nebenzweig werden solle) ist dem provisorischen Comite überwiesen, welches den besten Plan eines neuen Cottegii ermitteln wird. Dasselbe hielt seine erste Zusammenkunft am Montag und bestimmte aus seiner Mitte zwei Untersuchungs-Comitö's. Der vorstehende Plan wird wahrscheinlich nicht verwirklicht, wofern diejenigen, die gleich den Beschützern des Unternehmens denken, nicht zu beweisen vermögen, daß auch das öffentliche Gefühl dem Plane günstig sei. Deutschland. Berlin, 29. Jan. Durch ein Rescript des Ministeriums der.geistlichen, Unterrichts- und Medieinal-Angelegenheiten vom 18. Jul. 1840 ist für die Medicinalpersonen eine neue Eidesformel normirt, in welcher alles Überflüssige, namentlich daß der Kranke nicht mit dem Sostrum übersetzt werde u. dgl. m., gestrichen worden, und dafür die bis dahin fehlende Angelobung der.Treue gegen den König eingeschaltet ist. Gegenwärtig wird nun die Formel für die jüdischen Medicinalpersonen publieirt, in welcher die belästigenden Worte: „Ich schwöre, nicht in meinem Sinne, sondern im Sinne Derer, die mich schwören lassen", wegfallen, und welche also lautet: „Ich schwöre bei Adonai, dem Gott Israel's, einen leiblichen Eid zu Gott dem Allmächtigen und Allwissenden (sollte das nicht ein Styl- oder Formfehler sein?), daß, nachdem ich als (Arzt, Wundarzt re.) in den königl. Landen approbirt worden, Sr. Königl. Maj. von Preußen, meinem allergnädrgsten Herrn, ich unterthänig, treu und gehorsam sein und alle mir vermöge meines Berufs, obliegenden Pflichten nach den darüber bestehenden oder noch ergehenden Verordnungen, auch sonst nach meinem besten Wissen und Gewissen, genau erfüllen will. Dies schwöre ich, so wahr mir Gott helfe,,, und wenn ich meinen Eid übertrete, so mögen mich, dermir geschehenen Warnung gemäß, alle nach göttlichen und menschlichen Gesetzen über solche Untreue und Entheiligung des

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