Der Orient
- Journal
- Der Orient
- Volume
- 1842
- Issue
- 7 (12.2.1842)
- Date
- 1842-02-12
- Page
- Spalte 101-102 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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101 Die Unsterblichkeit der Seele bei den alten Hebräern. Von Isidor Kämpf. 102 tien, ihre Kräfte nicht zu überschätzen, und lieber zurück zu bleiben (Deut. 20, 2—10). Uebrigens wird außer dem für die sichere Existenz der Nation und ihre Constitution unumgänglich nothwendigen Kriege mit den Kanaanitern kein weiterer Offensiv-Krieg begünstigt, denn Israel soll ein gottgeweihtes, friedliches, und kein eroberungssüchtiges Volk sein (Num. 6, 26). Damit aber nicht ein glücklicher Feldherr seine Stellung mißbrauche und unter dem Mantel der Religion seine etwaigen ehrgeizigen Pläne auszuführen suche, ist es diesem zur Pflicht gemacht, seine Motive zu einem Kriege erst dem Hohenpriester vorzutragen, um sie von demselben gehörig controliren zu lassen (Num. 27, 21). Das Erste, was der Nation nach der Einnahme Kanaan's zu thun obliegt, ist, eine durch ihre Lage und sonstige Verhältnisse dem erforderlichen Zwecke entsprechende Stadt zum Sitz des Cultus zu erwählen, wohin alles Männliche an den drei Hauptfesten des Jahres zu wallfahrten hat (Exod. 34, 23). Der Zweck dieser Wallfahrten ist weder in einem Hippodromos noch in einem Stadium um den Preis sich zu bewerben, sondern wie ihn die Verfassung selbst mit klaren Worten angiebt: 'n-nN iühn (Deut. 14, 23). — Wie weit das Eigenthumscecht der Nation an dem eroberten Land sich erstreckt, zeigt uns folgendes Gesetz: „Grundstücke dürfen nicht auf ewig verkauft werden, denn das Land ist Mein; ihr aber seid nur Fremde und Geduldete auf Meinem Boden" (Lev. 25, 23). Gott ist demnach der Lehnsherr, und die Einwohner sind seine Vasallen. Dessen ungeachtet wird die Nation in Betreff ihrer Erwerbsthatigkeic zunächst auf die Agricultur hingewiesen, damit sie nicht, wie ihre phönizischen Nachbarn, sich dem Handel ergebe, und dadurch mit dem heidnischen Auslande in Verbindung tretet Um das Land vor muffigen Capitalisten zu bewahren, wird das Ausleihen auf Zinsen gänzlich untersagt (Lev. 25, 37). Die Hohenpnester-Würde ist zugleich die erste Staats-Würde; doch ist es der Nation gestattet, unter erforderlichen Umständen einen verdienstvollen Mann aus ihrer Mitte mit der Königswürde zu bekleiden. Indessen darf dieser Titular-König keine Eingriffe in die Constitution sich erlauben; vielmehr ist es die erste Bedingung seiner Thronbesteigung, die Charta magna der Nation eigenhändig zu unterschreiben: „irDttO rpil.i '"di. rnmn wd-hn p nra, irt^DD indd. by (Deut. 9) Dieses Princip scheint auch dem Gesetze des Feierjahres zu Grunde zu liegen, dem zufolge je im siebenten Jahre, vom Einzug m Kanaan an gerechnet, die Aecker nicht bestellt werden dürfen (Lev. 25, 2—7). Die Fruchtbarkeit des Bodens könnte leicht eine Getreideausfuhr und somit einen Verkehr mit dem Auslande veranlassen; müssen aber die Felder alle sieben. Jahr einmal brach liegen, so dürfte es bedenklich sein/ den Getreidevorrath ins Ausland zu führen. 17/ 18). Ihm steht weder das Recht zu, ein Kriegesheer zu halten, noch große Reichthümer aufzuhäufen, wie er überhaupt in allen irdischen Freuden sich möglichst beschranken muß (Billern. 16 —18). Er steht, gleich jedem andern Feldherrn, unter priesterlicher Controle, und es liegt ihm, wie jedem andern der Nation ob, des Gesetzes des Herrn sich zu befleißigen, „damit er lerne den Ewigen seinen Gott fürchten, um alle Worte dieser Lehre und diese Gesetze zu beobachten, und aus daß sein Herz sich nicht erhebe über seine Brüder, und er nicht abweiche von dem Gebote zur Rechten oder zur Linken" (ihiäern. 19 u. 20). Nur wenn er diesen Erwartungen vollkommen entspricht, wird ihm die Erblichkeit der Königswürde in seiner Familie verliehen io, — Wohin wir also in der mosaischen Verfassung auch blicken mögen, überall gewahren wir die Religion als alleinige Herrscherin, der alles Andere dienen muß: Kriegsruhm, gewinnbringender Verkehr mit dem Auslande, Glanz einer Monarchie, und was sonst die politische Größe einer Nation bedingt — alles wird ihr zum Opfer gebracht. Und diese Religion — ist eine ihren Bekenner in allen irdischen Freuden bis aufs äußerste beschränkende: setzt er sich zur Tafel — schneidet sie ihm die Biffen vor (Exod. 22, 30; 23, 19; Lev. 7, 23—28; ibicL 11, 1—24); will er am Sabbat lustwandeln — mißt sie ihm die Schritte ab (Exod. 46, 29); beliebt es ihm, sich ein Gewand zu machen — bezeichnet sie ihm den Stoff (Deut. 22, 11); selbst die unschuldige Hoffnung, (die Griechen und Römer zu welthistorischen Thaten angespornt), durch eine Statue verewigt zu werden, vereitelt sie ihm, — denn sie verbietet alle Statuen (Exod. 20, 4); mit einem Wort, ihr ewiger Wahlspruch ist: Entbehren! — Es fragt sich nun: „wel- 10) Alle diese Vorschriften haben in der Folge ihre Anwendung gefunden. Au der Zeit des Propheten Samuel schienen die kriegerischen Verhältnisse Israels ein Königthum zu erfordern — da wählte man zum König den tapfern Saul; als dieser bber mit einem constitutionellen Thron sich nicht begnügen wollte, wurde ihm die Erblichkeit der Königswürde in seiner Familie verweigert. Hierauf wurde der Helden- und Dichterfürst David zum König von Israel gesalbt, der seine Stellung der mosaischen Constitution gegenüber besser verstand, und sich daher die Erblichkeit der Krone in seiner Familie erwarb. Politisirende Pedanten suchen Samuels Verfahren gegen Saul als hierarchische Anmaßung zu verdächtigen; dies wäre ihnen zu verzeihen, wenn sie in ihrem Urtheil über derartige Fälle consequent verführen. — Das Verfahren Samuels ist um so weniger zu tadeln, als es rein konstitutionell war. Man macht viel Aufhebens von jenen Griechen, die einem persischen Monarchen ein Compliment verweigerten; unseres ' Erachtens verdient es mehr Bewunderung, wenn ein schwacher Greis es wagt, einen gekrönten Felcherrn, der siegestrunken Eingriffe in bte Verfassung sich erlaubt, mit Festigkeit' in die Schranken zurück zu weisen. — 7