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Der Orient · 1842-02-12 · 7 (12.2.1842) · p. Spalte 99-100

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Journal
Der Orient
Volume
1842
Issue
7 (12.2.1842)
Date
1842-02-12
Page
Spalte 99-100 (sequence 2)
Language
German
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99 Die Unsterblichkeit der Seele bei den alten Hebräern. Von Isidor Kämpf. 109 erst zu Göttern geworden. Berücksichtigen wir nun noch ihre Begrabmß-Ceremonien, unter denen das Todten- Gericht bekanntlich eine Hauptrolle spielte5 6 7, so wird es bei uns zur festen Gewißheit, daß sie die Unsterblichkeit der menschlichen Seele erkannt hatten 6. — Nun ward nicht nur der israelitische Gesetzgeber als egyptischer Prinz erzogen, und mithin in alle Mysterien der egyptkschen Priester eingeweiht, sondern auch das israelitische Volk selbst stand mit dem egyptischen in zu naher Berührung, als daß es dem Jdeenkreis desselben hatte fremd bleiben können. Wohnte auch der größte Theil der Israeliten in der Provinz Gosen, so befanden sich doch viele von ihnen in andern Provinzen, ja sogar in der Hauptstadt selbst (Exod. 2, 11 —13), wie hinwiederum Viele Egypter in Gosen wohnten. Dies geht besonders aus den Worten Mosis an Pharao hervor: vb) nsjwv-nN mu Exod. 8, 22.7 — Unter solchen Bewandnissen konnte es nicht fehlen, daß egyptische Ansichten allmählig in Israel eindrangen und sich ^daselbst behaupteten, wie solches die Geschichte seines vierzigjährigen Herumzuges in der 5) Nach Diodor von Sicilien wurde der als gerecht befundene Verstorbene durch ein allgemeines Lob gleichsam kanonisirt und ins ewige Leben zu den Frommen versetzt: zo nlrjd'OS £7CSVCp7]tl£t, Kttl 6VVCi7C06E{lVVV£t, Z7JV 86£<XV ZOV TSTSUvzrjKGZOQ , Ö)g ZOV aiiüVtt dLCCZQlßsiV [izllovzog ccdov fiszcc zcov svasßav, Diod. Sicul. Bibliuth. Bist, lib. i. cap. 92. 6) Herodot nennt sie sogar die ersten, welche die menschliche Seele für unsterblich erkannt hätten: ngcczot, ö's zal zovde zov loyov Alyvitzioi elgl ol sinovzsg, cog dvft’QCöTtov tyvyjj d&dvczzog egzl. Her od. lib. il. cap. 123. 7) In neuerer Zeit haben einige Quasi-Interpreten das längst verschollene Mährchen wieder aufzuwärmen versucht, daß das Motiv der Hebräer-Verfolgung von Seiten der Egypter die Verabscheuung dieser gegen jene gewesen sei. Diese Interpretation kann nur aus Ignoranz, wenn nicht aus einer andern schlimmern Quelle, hervorgegangen sein; denn man darf nur einen Blick in die Schrift werfen, um zu erfahren, daß das Motiv der ersten Verfolgung gegen Israel eben dasselbe war, was noch als Beweggrund aller Verfolgungen, die diese Nation bis auf den heutigen Tag erfahren, sich herausgestellt , nämlich — Habsucht und Neid der Verfolger. Pharao sagt zu seinem Volke: „Das Volk der Kinder Israels wird uns zu .groß und zu mächtig" (Exod. 1, 9), und fürchtet, sie möchten aus dem Lande ziehen (ib ) 10) z hätte er sie verabscheut, so würde er sie gern ziehen gelassen haben. Wie wir im Texte bereits nachgewiesen, hatte Egypten keinen Ghetto; daß aber Egypter und Israeliten sogar in einem Hause gewohnt haben, lesen wir ausdrücklich Exod. Z, 22. Daselbst heißt es: „Es wird, jede (hebräische) Frau von ihrer (egyptischen) Nachbarin und der Einwohnerin ihres Hauses" re. Ja, der Nachricht der Profan - Schriftsteller über die Bauart der alten Egypter zufolge, daß nämlich diese ihre Wohnhäuser nicht in Zimmer abgetheilt hätten, sind wir berechtigt, wo nicht gar genöthigt, anzunehmen, daß Egypter und Hebräer sogar in einem Gemach bei einander gewohnt Halen. — Wüste in mannigfacher Beziehung wirklich bestätigt. Doch abstrahiren wir von dem Verhältniß der Israeliten zu den heidnischen Egyptern, und versuchen lieber, uns über der Erstem Vorstellung von der Unsterblichkeit der menschlichen Seele aus der mosaischen Constitution selbst Aufschluß zu verschaffen. Die mosaische Verfassung hat dies mit mehren Verfassungen anderer Völker des Alterthums gemein, daß sie Staat und Religion aufs engste miteinander verbindet; sie unterscheidet sich aber von jenen darin, daß, während jene den Staat als die Hauptsache, die Religion aber nur als Trägerin des Staats betrachten, sie im Gegentheil die Religion als die Hauptsache, den Staat aber nur als Diener der Religion ansieht. Dieses Pcincip der mosaischen Verfassung leuchtet aus allen ihren Institutionen klar hervor. Gehen wir auf dieselbe näher ein. Die Staatsverfassung ist eine republikanische, oder richtiger eine patriarchalische. Weise und erfahrene Männer, die das allgemeine Vertrauen besitzen, werden zu Richtern erwählt (Deut. 1, 13). Vor Gericht gilt kein Ansehen der Person; es giebt weder Adelstand noch Privilegien (Lev. 25, 38—43). Von Besoldung der Staatsbeamten ist keine Rede; wer dem Vaterlande nützlich werden kann, soll es aus reiner Absicht werden (Num. 16, 15). Nur der Stamm Levi, der in Rücksicht seiner geistlichen Funktionen der Industrie nicht obliegen kann, erhält von den übrigen Stämmen, denen er seinen Antheil am Lande abtritt, eine Entschädigung dafür vom Ertrag des Bodens. Das Land unterhalt kein stehendes Herr; jede männliche Person ist Vectheidiger des Vaterlandes. Doch werden im Falle eines Krieges keine Hascher und Presser herumgcschickt, sondern es bleibt Jedemüberlassen, sich freiwillig in Reihe und Glied zu stellen (Num. 31, 3). Denn nicht Zwang, sondern reine Liebe zum Vaterlande und zu seiner Verfassung soll zur Vertheidigung desselben veranlassen. 8 * 10 Ja, vor jeder Schlacht muß sogar ein Priester die patriotisch gesinnten, aber physisch schwachen Krieger ermah- 8) Der Gesetzgeber traute viel auf den Heldenmuth seiner Nation, und . daß er sich nicht getäuscht, beweist die Geschichte zur Genüge. Nie ist der Nus: „Zu den Waffen!" vergebens in Israels Gauen erschollen, stets fanden sich eher zu viel als zu wenig ein (Iud. 7, 4). Zum Beistand im Kriege aufgefordert zu werden, galt für eine hohe Ehre, deren man sich durch bereitwillige Folgeleistung stets würdig erzeigte, wie es hinwiederum für eine große Beleidigung angesehen wurde, bei einem Aufruf zum Kriege ignorirt oder gar zurückgewiescn zu werden (Iud. 12, 1;;2 Ehr. Eap. 25, 11). Wahrlich! dies ist kein Charakterzug eines unkriegerischen Volkes. Wenn Israel dennoch aber in kriegerischer Hinsicht (den Krieg mir den Kanaanitern abgerechnet) sich meist nur defensiv verhalten, so ist der Grund hiervon nur in der mosaischen Verfassung, und nicht im Geiste der Nation zu suchen.

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