Der Orient
- Journal
- Der Orient
- Volume
- 3 (1842)
- Issue
- Heft 7 (12.2.1842)
- Date
- 1842-02-12
- Page
- Seite 53 (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
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53 wendig, so wert zu gehen. Man war der Ansicht, daß dieser Zweck, die Betreibung von Gewerben und damit die Hervorrufung und Beförderung einer festern und geregelter» Lhä- Ligkeit der Juden, vollkommen erreicht werde, wenn man ihnen den Erwerb eines Hauses und dreier Morgen Landes, welche zur Bestreitung der Wedürsniße einer Familie hinreichend sein würden, nur unter der Bedingung des „selbsteignen Gebrauches" gestatte Darauf wurde ein besonderer Antrag gerichtet. Man bestritt jenen Antrag als-völlig unausführbar, und einen Wucher ohnehin wegen der Unmöglichkeit, den Wiederverkauf zu verbieten, keineswegs hindernd. Man bestritt ihn aber auch wegen der zu bestimmten Beschränkung auf drei Morgen Garten- oder Ackerland, lheils weil diese weder zum Unterhalt einer Familie, noch zur Betreibung des einen oder andern Gewerbes hinreichend seien: theils weil ohnehin kein innerer Grund dafür vorliege, um jeden auch nur wenig größern Besitz von Grundeigenthum von höherer Genehmigung abhängig zu machen; und endlich weil, abgesehen von einem möglichst zu beschränkenden, Lediglich die Kosten vermehrenden und den Verkehr hemmenden Concessionswesen, nachtheilige Folgen aus einer gänzlichen Freigebung des Grundeigenthumserwerbes sich weder in Ostftiesland noch in Holland gezeigt hätten, und anderwärts, namentlich im Paderborn'schen, wo dergleichen Nachtheile bemerkt seien, der Grund dafür in besondern, vorzüglich in dm Steuerverhältniffen zu suchen sein möchte. Man empfahl daher besonders die Gestattung des Erwerbs eines genügenden Grundeigenthums auf dem platten Land, indem nur dadurch, daß des Juden ganze Thätigkeit auf andere Weise in Anspruch genommen werde, seine Neigung zum Wucher und Schacher zu unterdrücken sei, eine Gewöhnung zum Ackerbau aber in den Städten keineswegs erreicht werden könne. In diesem Falle proponirte ein Deputirter, daß den Juden auch der Erwerb ganzer Höfe und Complepe von Grundstücken, jedoch nur zum Zwecke der eignen Benutzung, gestattet werden möge. Ein anderes Mitglied wiederholte einen frühem, in Beziehung auf das Object noch weiter gehenden Antrag. Es wurde endlich noch daran erinnert, daß der frühere Entwurf, in welchem größere Befugnisse gestattet gewesen seien, besonders in erster Kammer bedeutenden Widerspruch erlitten habe; daß die Regierung durch die damals beschlossenen, die Ausführung des Gesetzes ganz unmöglich machenden Beschränkungen dazu bestimmt sei, in dieser Beziehung lieber Alles beim Alten zu belassen; und daß aus jeden Fall die Sache, wie z. B. durch das Erforderniß des eignen Gebrauchs, nicht zu künstlich gestellt werden dürfe, sondern einfach und rein gehalten werden müsse. Darauf wurde zur Abstimmung geschritten, und dabei, unter Ablehnung aller übrigen Anträge, der erste angegenommem, welcher den Juden den freien Erwerb von Häusern und drei Morgen Garten- oder Ackerland gestattet. (Beschluß folgt.) MHL- ANA ausder jüÄ Eschen Geschichte der GegenwKrt. Das neue Hamburger Gebetbuch des LsraelitLscherr Tempels«*) Schreiben des KLerrabbmers Dr. Frankel an die Directwn des Lempelverems zu Hamburg. VorvemerMmg. Die Veröffentlichung dieses Schreibens, das nach dem eigentlichen Plane des Unterzeichneten aus dem Kreise einer ’) Unter diesem Litel wurde in Nr. 48 des vorigen Jahrganges ein Aufsatz über diesen wichtigen Gegenstand begonnen und in Nr. 49 desselben Jahrganges fortgesetzt; die gegenwärtige treffliche Mittheilung aber hängt mit jenem Aufsatze nur Privatcorrespondenz von seiner Seite nicht heraustreten sollte, wurde durch mehre in Zeitungsartikeln und Broschüren sich laut über die Hamburger Streitfrage aussprechenden Stimmen hervorgeruftn. Diese Frage ist nun der Oessentlichkeit verfallen, und es ist von den sich gegenüberstehenden Parteien und den sie vertretenden Persönlichkeiten abzuschen: der Gegenstand gehört nun dem Publikum an und dieses will über eine seine heiligsten Interessen berührende Frage sich aufgeklärt wissen. Es wurde mit scheinbarem Rechte Partei für das neue Gebetbuch des Lempelvereins genommen, weil der darin zusammen, daß beide ein und dasselbe Object zur Behandlung haben. Die Ursachen, warum jener Aussatz bis jetzt noch nicht beendigt werden konnte, liegt ganz in äußern Hindernissen. Als nämlich der Aufsatz begann, war dem Abfasser weder das Schrfftchen von Dr. Holdheim bekannt, noch die von Dr. Salomo n und Dr. Frankfurter erschienen; Beides ist nun im Verlause der jüngsten Zeit geschehen, aber trotzdem daß ersich selbst an den Verleger gewendet ist es ihm nicht gelungen jene Schriften zu erhalten, und nur die von Dr» Salomon verdankt er der aufmerksamen Freundschaft. Dieses die Antwort aus die vielen Anfragen, warum jener Auf-, satz bis jetzt nicht weiter geführt wurde. Red.