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Der Orient · 1842-02-05 · Heft 6 (5.2.1842) · p. Seite 44

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Journal
Der Orient
Volume
3 (1842)
Issue
Heft 6 (5.2.1842)
Date
1842-02-05
Page
Seite 44 (sequence 7)
Language
German
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44 eines Andern belehrt haben würde, und nur die geringste Kenntnrß jüdischer. Zustände hatte ihm gezeigt, daß jene Ehe jetzt ganz verboten, sei. Wer zurücksteht, den Sabbat zu entweihen, wo es einem Kranken nachtheilig werden kann, der begeht dieSündezdes Blutvergießens, lehrt Maimonides. Somit entbehrt die Schilderung der kranken Ruth, die wegen des Verbotes an Sabbat Feuer anzuzünden, beinahe erfroren wäre, aller Wahrheit. DasJudenthum weiß nichts von bezahlten Klageweibern, noch von prügeln, die man männlichen Leichen zur Vertreibung der bösen Geister mitgeben soll. Die einfache und kostenlose Bestattung jüdischer Leichen dürfte eher Nachahmung als Tadel verdienen. Dieses möge genügen, den Werth und die Tendenz des Büchleins zu beurtheilen. — Wenn die Menschen im Leben sich oft genug feindlich gegenüber stehen, so wäre um somehr die Aufgabe der Volksschule, die Jugend zur gegenseitigen Liebe zu erziehen und der heilige Beruf des Lehrers, den Glaubenshaß zu unterdrücken und die Vorurtheile zu verscheuchen. So lange aber solche Produkte die Lectüre sind, die den Kindern in die Hände gegeben wird, so lange dürfen wir uns noch keine Hoffnung machen, das Judemachei! auf den Straßen nicht mehr von der lieben christlichen Jugend zu vernehmen; und so lange wird die Humanität noch immer ein leeres bedeutungsloses Wort bleiben. Berlin, 21. Jan. Viel Interesse erregt hier die von dem Eriminalgerichtsactuar Thiele/herausgegebene Schrift : „Die jüdischen Gauner in Deutschland, ihre Taktik, ihre Eigenthümlichkeiten und ihre Sprache rc.", über welche bereits früher in diesem Blatt eine kurze Notiz gegeben wurde. Daß der Verfasser dafür die goldene Medaille für wissenschaftliche und literarische Verdienste erhalten hat, und daß außerdem das Buch von den Ministerien den Gerichts- und Polizeibehörden zur Anschaffung für ihre Bibliotheken empfohlen worden ist, wenigstens theilweise, ist bekannte Weniger bekannt dagegen dürfte bis jetzt noch der Inhalt des Buches sein, worüber ich Ihnen daher einige Mittheilungen machen will. Zuerst, als Einleitung, eine interessante historische Abhandlung über das Gaunerwesen, welche sich mit drei Fragen beschäftigt, nämlich: ob es Gauner gibt, was Gauner sind, und die jüdischen Gauner. Sodann eine geschichtliche Darstellung der Untersuchung wider Lowenthal und Genossen; hiernächst folgt Gauner-Taktik und Resultate daraus, woran sich eine Biographie des ehemaligen berüchtigten hiesigen Polizeivigilanten Rosenthal und eine Beschreibung der in der Löwenthal'schen Untersuchung eingestandenen Verbrechen schließt; den Schluß bildet ein Wörterbuch der Diebessprache, von einer sehr gründlichen Abhandlung über diese Sprache selbst eingeleitet. Das Buch, wie man aus dem Inhalt ungefähr entnehmen kann, bietet außerordentlich überraschende Thatsachen dar. Man staunt mit Recht, wenn man die systematische Consequenz dieser verschwitzten Verbrecher erfährt, von denen z. B. der genannte Rosenthal allein mehr als 200 gewaltsame Diebstähle verübt hat. Ueber die große Anzahl der jüdischen Gauner, wie der Verfasser sie nennt, kann man sich eine Vorstellung machen, da allem in der Löwenthal'schen Untersuchung mehr als fünfhundert implicirt waren. Diese hatten insofern eine ganz besondere Diebstahlsmethode, als sie nicht etwa bescheiden zu Fußgingen, sondern eigens zu ihren diebischen Zwecken sich Fuhrwerke hielten, mit welchen sie auf ihre Verbrechen aussuhren. Die Art und Weise, wie sie. bei ihren Spitzbübereien zu Werke gehen, wie da Alles bis ms kleinste Detail geregelt und geordnet ist, wie sie sich Diebesmstrumente, namentlich Nachschlüssel verschaffen, endlich wie sie der Polizei und Justiz zu entschlüpfen verstehen, alles Dies grenzt ans Fabelhafte und vergegenwärtigt einen Zustand, von dem man in der That im bürgerlichen . Leben gar keine Ahnung hat. Es ist darum gewiß gut, daß der Verfasser, was nach seiner früher» Erklärung anfangs nicht in seiner Absicht lag, das Buch auch dem Publicum zugänglich gemacht hat, da dasselbe Belehrungen und Aufschlüsse darin findet, die für die Erhaltung des Eigenthums von unbezahlbarer Wichtigkeit sind. Es ist eine so eigentümliche Erscheinung dieses Buch, sein Inhalt ist so neu und doch für die gesellschaftlichen Verhältnisse so wichtig, daß es gewiß nicht ohne Einfluß aus diese Verhältnisse selbst bleiben wird. Der Verfasser hat mit treffender Wahrheit die vorzüglichsten'Umstände bezeichnet, welche dem Gaunerwesen, diesem Krebsschaden des Staats, zum Wachsthllme dienen, und er eifert namentlich gegen den Handel der gemeinen Juden, den sogenannten Noth- und Schacherhandel. Und in der iLhat, darin kann jeder Einsichtsvolle ihm nur beistimmen. Die jüdischen Gauner, die er uns kennen lehrt, find keine herumziehende Räuber, keine Vogelfteie, die in Wäldern und Erdhöhlen Hausen (die Zeiten, sagt er, seien vorüber), sondern es sind lauter wohnhafte Handelsjuden! In einzelnen Cirkeln hat man hier verschiedentlich Anstoß daran genommen, daß der Verfasser zu seinem Buche grade den angegebenen Titel gewählt. Man fragt: warum grade jüdische Gauner? Gibt sts deren christliche ja doch noch mehr! Dies ist indessen wol eine unzeitige Empsindelei, die überall gleich Angriffe gegen das Iudenthum zu sehen glaubt. Daß dies m des Verfassers Absicht nicht gelegen,hat er in dem Buche selbst deutlich genug ausgesprochen. Er redet sowol von christlichen als von jüdischen Gaunern, und so lange man überhaupt in der Criminalsprache christliche und jüdische Verbrecher kennt, kann in der Bezeichnug „jüdische wol kein offener oder versteckter Angriff liegen. Der Verfasser hat sein Werk im Selbstverläge, wie er sagt, um möglichst zu verhindern,' daß dasselbe auch in die Hände der Gauner und Diebe komme. (A. L. Z.) ■ Hanrrover (Schluß.). Bei fortgesetzter zweiter Berathung des Iudengesetzes kam auch die Militairpflicht der Juden zur Sprache. Ein Mitglied wünschte, daß dieselbe in dem Gesetze selbst bestimmt ausgesprochen würde, weil in Zukunft kein Grund mehr vorhanden sey, die Juden vom Militairdienste zu befreien und, wie versichert worden, in der jüdischen Religion in dieser Hinsicht auch keine Hindernisse lägen. Ein anderes Mitglied hielt die proponirte Bestimmung für unnöthig, weil die Juden auch schon jetzt Untertanen und deshalb schon der Militairpflicht unterworfen seyen. Es genüge deshalb, wenn man, wie im Jahr 1837, die Regierung in dem Begleitschreiben zu dem Gesetz ersuche, „nunmehr die Juden zur wirklichen Leistung der Militairpflicht'anzuhalten, da kein Grund weiter vorhanden sey, die factische Befreiung noch ferner fortdauern zu lassen, zu welcher Stände lediglich in Erwartung der gegenwärtigen Gesetzgebung die Einwilligung gegeben hätten." Ungeachtet der ofsiciellen Erklärung des Regierungscommissairs, daß noch in der gegenwärtigen Diät eine Mttheilung über den »fraglichen Gegenstand von der Regierung an die Stände werde gebracht werden, wollte der Proponent seinen Antrag nicht ausgeben, da er zwar keine Belästigung der Iu-

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