Der Orient
- Journal
- Der Orient
- Volume
- 3 (1842)
- Issue
- Heft 5 (29.1.1842)
- Date
- 1842-01-29
- Page
- Seite 38 (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
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38 - ferner keinen Grund dafür einsehen, fcafr man, wenn man auch die Juden fortwährend als Fremde betrachten wolle, gegen sie anders handeln sollte, als gegen alle anderen Fremden, denen doch nie der Erwerb von Grund-Eigenthum gewehrt werde; und endlich legte man die Abgeschiedenheit der Juden lediglich den jetzigen, von den Christen ausgehenden Jnstitiutonen zur Last, die selbst eine größere Annäherung, wie vielmehr denn eine völlige Vereinigung mit der christlichen Bevölkerung rein unmöglich machten, besonders dadurch, daß. sie die Ehe zwischen Juden und Chriisten nicht ge statteten^ Man hielt sich überzeugt, daß ohne Wegschaffung dieser Hindernisse eine völlige Gleichstellung der Juden mit den Christen auch in aller Zukunft nicht zu bewirken seyn werde, und hielt die Mittel, welche das Gesetz gebe, um die Lage der Juden und sie selbst zu bessern, um so weniger für genügend, als selbst der. Betrieb von Handwerken ein sehr großes Hinderniß in der Ueberfüllung aller Klaffen der Gewerbtreibenden finde. — Den §. 52, nach welchem von mehrern Söhnen eines Juden nie wehr als Einer zum selbstständigen 1 Betriebe des Detailhandels zugelaffen werden soll, bezeichnete cm Deputirter als den jetzigen Zustand verschlechternd, und deshalb um so drückender, da ohnehin die Juden schon von so manchen andern Geschäften ausgeschlossen seym. Auf einer andern Seite glaubte man in dieser Vorschrift nur die Folge einer allgemeinen Maßregel gegen die Vermehrung der Detaühandlungen überhaupt zu erblicken, welche.sich wohl durch die so große Concurrenz derselben rechtfertigen lasse. Dann aber wurde erläuternd bemerkt, daß allerdings auch schon jetzt nur Einem Sohn eines Juden die Erlaubniß zum Detailhandel gegeben zu werden pflege, daß man eine feste Regel hinstellen müsse, um alles zudringliche Sollicitiren abzuschneiden, und endlich, daß gerade ein solcher Detailhandel gar zu leicht in einem wirklichen Schacher ausarte. Nachdem schließlich über die Bestimmung des Entwurfs, daß die Juden bei ihren Gewerben vorzugsweise jüdische Handarbeiter verwenden sollen, ferner über Feststellung der Begriffe vom Schacher oder Nothhandel, sowie endlich über die Verhältnisse der ausländischen Juden gesprochen war, wurde das ganze Gesetz zum ersten Mal angenommen. — In erster Kammer kam bei der zweiten Berachung dieses Gesetzes die Proposttion der Regierung: daß der in Folge der Aufhebung des Schutzverhältniffes der .Juden zum Landesherrn für die königl. Generalkasse entstehende, zu 4144 Khlr. 19 Gr. ermittelte jährliche.Ausfall-.auf die Landeskasse übernommen und zum Ersätze gebracht werde, mit in Erwägung. Ein Mitglied proponirte, die Aufhebung des Schutzverhältniffes gegen Entschädigung aus der Landeskasse für die aus dem Schutzverhältniffe folgenden Leistungen (Schutzgeld) im Gesetz auszusprechen; ein anderes Mitglied beantragte als Amendement dazu, daß das Judenschutzgeld zwar als solches aufgehoben werde, dieselbe bisherige Abgabe jedoch von den Juden ferner zur Verbesserung des Synagogen- und Schulwesens in die Landrabbinatskasse zu, zahlen sei. Beide Anträge wurden mit großer Majorität abgelehnt, dagegen adoptirte man folgenden Vorschlag eines dritten Mitgliedes: „Das Schutzverhältmß der Juden zum Landesherrn, soweit es noch besteht, wird aufgehoben; die bisher von denselben an Unsere Kassen unter dem Namen „Schutzgeld" entrichtete Abgabe aber beibehalten, jedoch dem einzelnen Juden gestattet, sich und seine Nachkommen von dieser Abgabe durch Einzahlung des 25fachen Betrages derjenigen Summe, welche er in dem, vor dem desfallsigen Anträge vorhergehenden letzten Male bezahlt hat, zu befreien. Dies findet auch bei allen rechtlich bestehenden und bis dahin fortdauernden Leistungen jener Art von Privatpersonen, Gemeinden und Körperschaften statt." ' (Schluß folgt.) Licht- und Schattenbilder aus der iüvifcheir Orschichte Der Ge ge «wart. Die Zudenemaneipation in Holstein. ^Fortsetzung von Nr. 52 Jahrg. 1841 und Nr. 2 Jahrg. 1842.) Die Kleinh eit dieser Schrift des Hrn. Christ ern, worin.dem Angriffe des Hrn. Advocat Witt in Altona geantwortet wird, veranlaßt mich, zumal der Verleger sie mir zur freien Benutzung und zur kritischen Besprechung überlassen, dieselbe in ihrer Winzigkeit, mit Weglassung des das übrige Publicum nicht interessirenden Theilchens, aufzunehmen, und dieses hielt ich für um so ersprießlicher, als ich alles Andere über diesen Gegenstand in dem ge sandten Broschürchm, weil wieder das Interesse nicht stark genug ist, unbe- *) In Nr. 2 sehe man in der Ueberschnst: „Fortsetzung" anstatt „Schluß" und am Schluffe „Fortsttzlung folgt". rücksichtigt lassen muß. Es hat aber noch ein anderes Motiv mitgewirkt, daß ich Hrn. Christern ganz habe sprechen laffen müssen, das Motiv nämlich , aus allen seinen Sätzen diejenigen ^Resultate uttb. Betrachtungen zu ziehen, die auch für andere Provinzen Deutschlands nicht ohne Interesse sind. Wie? ich daher in der Einleitung (Nr. 52 Jahrg. 1841) zu diesem Antwortschreiben den Verlaus dieses Streites zusammengestellt, eben so möge hier die Analyse des Ganzen einen Platz finden, nur muß ich meine Leser bitten, die 2 Nummern zur Hand zu nehmen, auf die ich mich bei meiner Analyse berufe. — Der Ton der ganzen Antwort des Hrn. Christern (wie man es schon aus den ersten Sätzen sieht) ist jener ironische, ohrfeigende, lange Zeit für judmthümlich gehalten^ den wir, möge die Sprache des Hrn. Witt gewesen sein, welche sie wolle, bis zum Ekel in der Emancipationssache gekostet und die von Anfang an der Emancipation mehr geschadet als genützt tzat.> Rieß er hat das Werk der Emancipation gefördert, weil er ernst und würdig für sie gespro-