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Der Orient · 1842-01-29 · Heft 5 (29.1.1842) · p. Seite 36

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Journal
Der Orient
Volume
3 (1842)
Issue
Heft 5 (29.1.1842)
Date
1842-01-29
Page
Seite 36 (sequence 7)
Language
German
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36 legenheiten der Juden, betreffend die Erhaltung der einmal wohlerworbenen Rechte, durch das eintretende neue Gesetz nicht geschmälert werde. Hier in meiner lieben Vaterstadt nun, welche früher zum Saaldeparrement des vormaligen Königreichs Westfalen gehörte, war der Sitz eines Rabbinats-Collegiums (bestehend aus einem Rabbiner und einem Adjunkt); auch war Hieselbst die Syndicatsbehörde für den Halberstädter und Blankenburger Distrikt (durch drei Syndici verwaltet). Jedoch Nichts ist mehr von dieser amtlichen Wirklichkeit zu verspüren, und es haben sich namentlich die orthodoxen Gemeindemitglieder., stets bemüht, die wohlthatigen Consistorialeinrichtungen, soviel als nur irgend möglich war, aufzuheben und vorzugsweise sind die gottesdienstlichen Verordnungen, die nach der Consistorialverfügüng, d. d. Cassel den 24. Decbr. 1810 als so zeitgemäß und weise zu betrachten waren, verschwunden. Von allen den westfälischen Einrichtungen, die zur Ausbildung und zu dem Fortschreiten in der Religionsausübung und den Ritualien dienen sollten, findet man hier keine Spur mehr, und würde sich der Gemeindevorsteher nicht Syndkcus, der Gemeindesecretaic nicht Syndicatssecretair nennen, und außerdem die sich verehelichenden Israeliten beiderlei Geschlechts von ihren Mitgiften und Brautfchatzgeldern 1 pro Cent Abgaben nicht zahlen müssen*)- alsdann wüßte man nicht einmal, daß jemals ein israelitisches Consistorium existirt hätte. 83..... Frankfurt- 7. Jan. (A. Z.) Die altberühmte hiesige Judengasse wird nun bald aus der Reihe der historischen Merkwürdigkeiten verschwinden. Nachdem bereits mehre der ältesten Häuser abgerissen, sind nun über 30 derselben zum Abbruch ausgeboten. Dennoch hat die hochbetagte Mutter des Hrn. v. Rothschild mir ehrwürdiger Anhänglichkeit an ihre Glaubensgenossen wiederholt erklärt, daß sie das kleine Stammhaus ihrer Familie, welches am Ausgange jener Gasse liegt, bis an ihr Ende nicht verlassen werde. — Die neue Begräbnißordnung für die israelitische Gemeinde, welche von dem aufgeklärten Gemeinde-Vorstände entworfen und von unsecm Senate genehmigt worden, ist nun seit dem 1. d. M. in Wirksamkeit getreten. Die altherkömmlichen israelitischen Begräbniß-Gesellschaften hatten sich dieser ordnungsstistenden Neuerung lebhaft entgegengesetzt; aber ihre Opposition ist an der Energie des einsichtsvollen Gemeindevorstandes gescheitert. Seiner Thätigkeit verdankt die hiesige Gemeinde bereits sehr bedeutende Fort¬ *) Diese Abgabe sollte nach den Bestimmungen des Regulativs vom 1v. November 1809 zum Besten des Sch ul fand erhoben werden, fließt aber nach eigenmächtiger Bestimmung mmmehro Ln die Gemeindekasse. . schritte. Die Lehr-Anstalten sind trefsiich, die milden Stiftungen in blühendem Zustande, und für Stadt und Umgegend sind Handwerksvereine in erfreulicher Wirksamkeit. Überhaupt bildet jetzt die rabbinische Partei unter den 4000 israelitischen Bürgern nur noch eine kleine Minorität. ■— Es verdient bemerkt zu werden, daß jetzt Israeliten bereits Mitglieder sind des Museums, der naturforschenden Gesellschaft, des polytechnischen Vereins und der Musikvereine; eben so sind mehre derselben betheiligt bei der Mozartstiftung, dem Börftnbau und andern gemeinnützigen Unternehmungen. Selbst das Eastno hat Hrn. v. Rothschild unter seine Mitglieder ausgenommen. Auf diese Weise verschwinden immer mehr die zwischen unserer christlichen und der israelitischen Bevölkerung stattsindenden Differenzen. Hannover, 14. Jan. Die Berathungen der Ständevecsammlung in Hannover über die jüdischen Angelegenheiten und ihrer bürgerlichen Verhältnisse ziehen jetzt bei der großen Windstille in der Emancipationsftage die allgemeine Aufmerksamkeit auf sich, und die Leser des Orients werden es gewiß sehr gern sehen, wenn hier nicht blos das Resultat, das wie es scheint, nur sehr gering sein wird, sondern auch die Verhandlungen selbst gegeben werden, von einer Schlußbetrachtung begleitet. Die nicht durch die besten Mittel zusammengebrachte jetzige Stände-Versammlung wurde den 2. Decbr. 1841 eröffnet und in der von einem Regierungs-Beamten gehaltenen Thronrede kommt über die Juden Folgendes vor: „Se. Maj. werden von Neuem die Angelegenheiten aufnehmen lassen, deren frühere Erörterung lediglich wegen nothgedrungener (?) plötzlicher Auflösung der letzten Ständeversammlung unterblieben ist. Dahin gehören Gesetzentwürfe über die bürgerlichen Verhältnisse der Juden." Diese Verhältnisse berührten nun die Sitzung vom 16. Decbr., ferner die 12. und 18. Sitzung im Januar dieses Jahres, welche in dieser Beziehung für diese Verhältnisse wichtig sind, obgleich wie gesagt, diese Verhandlungen kein erquickliches Resultat zu liefern scheinen. Am wichtigsten ist aber die 12. und 18. Sitzung: in ecsterer wurde der Gesetzentwurf über die Rechtsverhältnisse berathen, welche die Hannoversche Zeitung vollständig mittheilt; wir geben sie hier daher in der kürzern Fassung, wie sie schon diese genannte Zeitung reproducirt hat. Zum §. 6, welcher die Juden von der Ausübung aller politischen Rechte, insbesondere von dm Wahlen der Gemeindebeamten und Gemeindevertreter ausschließt, glaubte ein Mitglied demnächst einen Verbesserungsantrag machen zu müssen, welcher den Juden die active Wahlfähigkeit gebe, was nur billig und recht genannt werden könne. Diese Ansicht wurde von einem zweiten Deputaten unterstützt, theils weil schon jetzt, nach einem vorliegenden offiziellen Atteste, die Juden in einzelnen Orten auch in Gemeindeangelegenheiten überhaupt mitzustimmen hätten, was, wenn der Entwurf hier keine Aenderung erleide, künftig wegfallen müßte; theils, weil keine Gefahr dabei sei, da die Schacherjuden ohnehin ausgeschlossen

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