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Der Orient · 1842-01-15 · Heft 3 (15.1.1842) · p. Seite 23

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Journal
Der Orient
Volume
3 (1842)
Issue
Heft 3 (15.1.1842)
Date
1842-01-15
Page
Seite 23 (sequence 13)
Language
German
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23 heißt es denn auch: „Wenn zwei Lehrer vor uns stehen, wovon der Eine Viel lehren kann, aber sich nicht so herabzulasserr vermag, den Kindern dm Lehrgegenstand deutlich und gehörig verständlich zu machen; der Andere hingegen lange nicht so Mel Lehrt, aber was er lehrt, durch Klarheit und Deutlichkeit bei dm Kindern Eingang zu verschaffen weiß: so wähle man Letztem." ,4) §. 5» Man forderte vom Lehrer die größte Gewissenhaftig keit. Dürfen wir es uns nicht verhehlen, daß Eltern und Vorgesetzte bei aller Sorgfalt in den Prüfungen der Lehrer, so wie auch bei den häufigeren der Schüler, dennoch oft hinter das Licht geführt werden über die Fortschritte der Kinder und die Fähigkeiten der Lehrer, und daß man schon ein gar scharfes Auge haben muß, um durch das Gepränge der öffentlichen Examina hindurchzusehen und um genaubeurtheilen zu können, wie es mit einer Schule stehe und von welcher Art und Beschaffenheit die reellen Leistungen der Lehrer seyen; dürfen wir es frei sagen, sag" ich, daß die öffentlichen Examina der Kinder häufig nichts weiter sind als — Staatsvisiten , die das Publikum der Schule ablegt, wobei mancher rühm - und ehrsüchtige Lehrer und eine ehrsüchtig gemachte Jugend sich zu zeigen Gelegenheit haben, — und gestehen wir es uns selbst, daß man eine Schule erst dann richtig üeurtheilen kann, dann erst die Leistungen eines Lehrers tadeln darf, wenn man mehr als ein Mal dem Unterrichte des Lehrers in der Klasse beiwohnte,— obgleich wir die Rigorosa der Lehrer und die öffentlichen Prüfungen der Kinder nicht durchaus als etwas Ueberflüßiges betrachten können: — fo müssen wir es dennoch aussprechen,' daß das heilige Geschäft des Jugend Unterrichts gänzlich der Gewissenhaftigkeit der Lehrer anheim gestellt werden muß. Die möglichste Vorsicht muß die Obrigkeit wohl bei der Anstellung der Lehrer anwenden und sich von deren Fähigkeit zu überzeugen suchen; doch bleibt gar zu viel der Gewiffenhastigkeit der einzelnen Lehrer anheimgestellt. Eine Wahrheit, die uns keiner streitig wachen wird, der das Schulwesen genauer kennt -oder auch selbst Schulmann ist, vorzüglich wenn er seine Wirksamkeit öffentlichen Lehranstalten gewidmet hat. — Von diesem Gesichtspunkte ging auch die Gemeinde aus, wenn sie die Leistungen der Lehrer beurtheilen mußte. Sie schob es dem Lehrer ins Gewissen, sein Amt mit Eifer und Liebe zu verwalten, gleichsam als vermöge sie es nicht, den schlechten Willen des Lehrers und dessen Betrug zu erkennen und ihn deswegen zur Rechenschaft zu ziehen. „Den Jugendlehrer, welcher seine Scholaren vernachläßiget oder in deren Gegenwart andere Dinge betreibt und sich überhaupt sorglos bei dem Unterrichte bezeigt, den trifft der Fluch Gottes: Verflucht sei, wer die Sache Gottes mit Fahrlässigkeit betreibt. (Jer. 48, 19.)"^) Es gab aber in der Gemeinde die gewissenhaftesten Lehrer, die ohne geleisteten Amtseid, wohl eher zu viel als zu wenig für die ihnen anvertraute Jugend thaten, und oft wahrlich aus reiner Gottesfurcht und Gewissenhaftigkeit, was davaus schon hervorgeht, daß sie, wenn die neuere Pädagogik mit Recht einen sechsstündigen Unterricht täglich für die Jugend schon für hinreichend hält, die cl:en Lehrer dieses Stundenmaaß weit überschritten. „Denn, heißt es, er sitze und unterrichte den ganzen Lag und einen Lheit der 14) Jon De ah 245, 19. 15) JuL*e Deah Cap. 245, §. 17. Nacht (des Abends,) damit er die Jugend einweihe in die Pflicht, Lag und Nacht zu lernen."^) Von dieser Vorschrift ging man in jüd. Schulen selbst in neueren Zeiten zum Lheil noch nicht ab, und Mancher unserer Zeitgenossen wird sich noch gut erinnern, wie er als Schüler vom Morgen bis Abend auf der harten Schulbank hat sitzen müssen, wenn nicht das Mittagsessen und die Vesperzeit eine kleine Variation in dieses einfache Kerkerleben brachte. Gesetzmäßig mußte der Lehrer seinen Unterricht aussetzen Nachmittags an den Vortagen der Sabbathe und Feste17), nach Maimonides auch an den Festtagen")^ am Sabbath durfte Schonerlerntes nur wiederholt, Neues aber nicht einstudirt werden, damit die Sabbatcuhe bei den Kindern nicht gestört werdel9). Außerdem waren einige andere Ferien, deren wir weiter unten bei der Methode, erwähnen werden. §. 6. Der Lehrer darf kein Nebengeschäft treiben. Es ist eine ausgemachte Sache, daß derjenige, welcher mehrere, ganz heterogene Geschäfte treibt, keinem seiner Geschäfte ausschließlich seine Zeit und seine Kraft widmen kann und widmen wird. Nun aber ist das Lehrgeschäft nach dem Sinne der Gemeinde, und gewiß ist diese Meinungmuch in den Augen der neueren Pädagogen gerechtfertigt, — ein solches, das den ganzen Menschen in Anspruch nimmt. Die Gemeinde sieht es daher sehr ungerne, wenn der Lehrer selbst ein Nebengeschäst treibt, das ihn vom Jugendunterricht abzicht, und nur die schmale Besoldung, welche den Beamten zweiten Ranges in der Gemeinde, als dem Schächter, dem jtn, Vorsänger, dem pfcOV Küster und Beglaubigten und dem Lehrer gereicht wurde, machte es ihm erlaubt, außer der Lehrzeit selbst kleinen Geschäften nachzugehen, die an sich schon religiösen Gehaltes waren, als mit einigen Privaten oder in deren Häusern, den täglichen yyti/ zu lernen 20), für Verstorbene täglich einen Abschnitt aus einem religiösen Buche zu lesen und das Kadisch-Gebet zu sagen, in einer rn?n der Rabbi zu sein -l), als pfen 16) ib. 245, 11. 17) ib. ib. 12. 18) Am. des I. L 19) Jo re Deah 245, 14. 20) Der Israelit ist verbunden, täglich das Gesetz Gottes zu studiren. Wohlhabende Leute wählten sich dazu einen Freund und Lehrer, mit dem sie lernten. Doch nahm sich die Principalität nicht immer die Zeit zum Studium, und durch Besoldung eines Schriftkundigen, der tag täglich außer den Sabbaten und Festtagen ins Haus kam, suchte man. dieser Pflicht zu genügen. Die Lection selbst nannte man -fl),"#, modus. — 21) In jüd. Gemeinden gibt es Gesellschaften, Brüderschaften, deren Zweck Wohlthun und Ausübung der göttlichen Gesetze ist. An der Spitze steht: die nP^n, %az’ oxi] v die N&npj? ttppjp, die heilige Gesellschaft, genannt, deren Geschäft d'ie Bestattung der Lodten ist. Die angesehensten, gottesfürchtigsten Männer in einer Gemeinde, und in einigen Gemeinden nur verheirathete Männer (s. oben), in anderen nur die mit dem Chaber-Litel versehenen, was in neueren Zeiten natürlich sich sehr geändert hat, hatten Zurritt zu dieser Brüderschaft. Von dieser getrennt besteht in größeren Gemeinden die Verbindung der Q^ipj p-lpp, Verpflegung der Kranken. Genannte zwei Verbindungen finden bei den

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