Der Orient
- Journal
- Der Orient
- Volume
- 3 (1842)
- Issue
- Heft 3 (15.1.1842)
- Date
- 1842-01-15
- Page
- Seite 21 (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
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21 Die neueren jüdischen Schulen entsprechen wohl bald den Forderungen der Civilität. Nur in Ländern, — Gottlob, solche werden immer weniger) — wo der Staat sich um Juden und jüdische Angelegenheiten nicht kümmerte, wenn es deren Wohl betraf, und wo es den Israeliten entweder an den materiellen Mitteln zur Verbesserung der Schule fehlte, oder die starre Hyperorthodoxie jedem Bessern den Eingang verschloß, waren und blieben wohl jüdische Schulen, aber von der Art,' daß sie durchaus nicht den Forderungen unserer europäischen Civilisation entsprechen konnten. Hebräisch, und nicht einmal die reine Sprache der heiligen Schrift, sondern der Talmud und seine Ausleger, und zuweilen eine nothdürftige Lection in hebräischer Currentschrift, und wenn's hoch kam, ein Bischen Rechnen, waren die Unterrichtsgegenstände in diesen Instituten, wo der Stock des polnischen Rabbi, — denn Polen, oder doch in Polen unterrichtete Deutsche erhielten vorzüglich Lehrer- und Rabbinenstellen 4 5), — der jüdischen Jugend Respect einbläuete, und Schlag und Wort oft zusammen sielen, so ungefähr wie Luther seine erste Schule beschreibt: „Ich bin von meinem Lehrer in einem Vormittag fünfzehnmal wacker hintereinander gestrichen worden." War nun die Schule der deutschen Juden der Art, — denn die spanischen Juden hielten sich doch immer vom polnischen Einfluß frei, — daß wir wahrlich Mitleid mit einer Jugend fühlen müssten, die in solchen Zuchthäusern erzogen wurde, so werden diejenigen, welche sich noch eines alten polnischen Rabbi's (Lehrers) erinnern, mit Erstaunen ausrufen: Wie war es aber doch möglich, daß liebevolle Eltern ihre Kinder solchen Subjekten anvertrauen konnten? — Und doch meinten es diese Eltern auf ihre Weise so gut mit ihren Kindern! Und doch boten sie Alles auf, um nur ihren Kindern Unterricht in dem Gesetze Gottes ertheilen zu lassen!^) Es war der Mangel an besserer Einsicht, aber nicht am besten Witten, die Kindlein zur Ehre Gottes zu erziehen) — Der Rückblick auf eine so eigenthümliehe Vergangenheit, im Vergleich mit dem Leben in einer Gegenwart, wo sich in Deutschland Alles ganz anders gestaltet hat, und auch in den jüdischen Gemeinden anderer Länder gewiß bald sich anders gestalten wird, fordert uns auf, eine Institution uns zu vergegenwärtigen, die manches Interessante und Lehrreiche dem Pädagogen vom Fache, dem Beamten und Vorgesetzten der Schulanstalten zeigen wird. Wir beabsichtigen in diesen Blättern nicht eine besondere Geschichte des Lehrstandes bei den Israeliten zu geben, sondern stellen uns den jüd. Lehrer als eine thätige Persönlichkeit vor, die nach dem jüd. Rechte, welches in früherer Zeit in denmeisten Gemeinden galt, ihre Rechte und Verpflichtungen hatte; zeigen, in welchem Verhältnisse er und seine Schule zu Eltern oder der Obrigkeit stand und werden Manches über Methodologie im Sinne der alten Rabbinen beibringen. Unsere Abhandlung zerfällt also in vier Abtheilungen: 1) Ueber die Persönlichkeit, den Charakter und die Verpflichtung eines Lehrers; 2) Rechte des Lehrers in Rücksicht auf Eltern und sonstige Vorgesetzte; 3) Verpflichtung der Obrigkeit, der Ettern und der Schüler gegen den Lehrer; und 4) Einiges über die Methode des Unterrichts in den frühern , jüdischen Schulen. 4) Jost's jüd. Gesch. Lhl. VIII. p. 234. 5) Vergleiche über solchen Unterricht und überhaupt über den polnischen Einfluß aufdeutsche Juden: S Le i nh e ims Moses Mendelsohn und fline Schule, Hamburg 1640. p, 13 ff. So sehr wir uns auch bemüht haben, unseren Gegenstand ganz zu erschöpfen und allenthalben selbst aus den beßten und zuverläßigsten Quellen die gesetzlichen Bestimmungen beizubringen, so wird doch ein jeder, der das rabb. Recht in seinem großen Umfange kennt, unserer bescheidenen Aeußerung beistimmen: ln magnis voluisse sat est! — Es enthält da6 ju« rabbiuicimi für uns Israeliten in Deutschland, ausgenommen das Eherecht und in einigen Gemeinden auch das Erbrecht, und in vielen Gemeinden selbst diese beiden nicht immer vollständig, als eigentliches jus, nur leges antiquatas et abrogatas. Es verdient aber gewiß doch der Berücksichtigung der gelehrten Juristen und wohl auch der Theologen, die nur nicht so vornehm thuend daran gehen dürfen, wie früher der große I. D. Michaelis, — seiner Consequenz und Schärfe wegen, was. auch gewiß geschehen wird, so die Quellen nur. erst zugänglicher geworden sein werden. Kapitell. Ueber die Persönlichkeit, den Charakter und die Verpflichtung eines Lehrers. §. 1. Wer ist der Jug endlehr er? In der Einleitung bemerkten wir schon, daß der Unterricht in den früheren jüd. Schulen auf gar wenige Gegenstände beschränkt war. Der Unterricht in der Religion sollte nach dem Willen der Eltern und konnte sehr häufig nach den Kräften der Lehrer nur die Haupt-, alles Andere nur Nebensache sein. Wenn auch der Vater verpflichtet.war, seine Kinder Etwas erlernen zu lassen, wodurch sie sich in Zukunft redlich ernähren konnten 6], so war doch der Unterricht in der Religion für die Jugend der einzig nothwendige. Dabei befolgte man zwar einen gewissen methodischen Stufengang, wie wir weiter unten sehen werden, aber das Hebräische (hebräisches Gebetbuch, wenn man nicht gleich zur Bibel griff, Bibel und später Mischna und Gemara) war imm?r und blieb das Mittel, wodurch dem Kinde die Satzungen seiner Religion gelehrt wurden. Die Lehrer der jüdischen Jugend waren also größtenteils nur Religionslehrer, und diesen Begriff müssen wir festhalten, wenn wir vom Jugendlehrer in den jüdischen Gemeinden sprechen. Sein Name war ’pTTj npD'obcr nipj>n "lapp. — Dem, der Lehrer/ welcher die Ärmst und die'Wissenschaft der Jugend lehrte, stand weder bei den Eltern noch bei der Gemeinde, in so hohem Ansehen, noch hatte er gleiche Rechte mit dem sogenannten Religionslehrer. §, 2. Wie muß derselbe sein? Die Persönlichkeit eines Lehrers kann auf zweierlei Art vom Publicum geachtet werden. Entweder ist das Publikum ein, mit dem Lehrer im gleichen Grad gebildetes, wo er dann gewiß einer wahren Hochachtung sich erfreuen darf; oder das Publicum ist ungebildet, wo dann die Achtung, die man dem Präceptor beweist, aus dem Gefühl der eigenen Unwiffenheir und Nichtbildung in Vergleich mit dessen Gelehrsamkeit und Bildung entsteht. So ist's noch heutiges Tages bei uns, so war es im Mittelalter bei den Juden. Aus beiden verschiedenen Ursachen wurde der Lehrer in einer Gemeinde geehrt, geachtet, hochgeschätzt und oft überschätzt. Man sah auf ihn, wie auf den Rabbinen, wenn Einer in der Gemeinde war. Sem Thun und Lassen sollte Andern zum Beispiel dienen, 6) Talmud Tr. Ki dusch in p. 29 u. 30.