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Der Orient · 1842-01-08 · Heft 2 (8.1.1842) · p. Seite 12

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Journal
Der Orient
Volume
3 (1842)
Issue
Heft 2 (8.1.1842)
Date
1842-01-08
Page
Seite 12 (sequence 7)
Language
German
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12 ihre Aüfmerksarnkeit schenken; wundern aber mußte es die Mitglieder, daß der Vorstand auch nur einen Augenblick seine Stellung vergessen konnte. Die Aachen-Münchener Feuer- Versicherungs-Gesellschaft hat nämlich durch ihren Subdirector, Herrn Brüggemann, dem Vorstande eine Unterstützung von Fünfhundert Malern zustellen lassen, sich aber jeden öffentlichen Dank verbeten. Der Vorstand hat darauf für gut befunden, sämmtlichen 400 Mitgliedern des Vereins von dieser Ln ihrer Bescheidenheit so höchst edlen Handlung unter der Aufforderung Kenntnis' zu geben, daß dieselben keine Gelegenheit vorübergehen lassen mögen, ohne der genannten Gesellschaft und ihrem Vertreter, Herrn Brüggemann, ihre Hochachtung zu beweisen. Wenn diese Art des Dankes den Gebern auch immerhin schon genügen mag, so kann in der jetzigen Zeit nicht bezweifelt werden, daß sie der schönen Handlung beiweitem nicht entspricht. Der Dank soll des Geschenkes immer möglichst würdig sein. Wer das vor nicht langer Zeit bekannt gewordene Verfahren der Gothaer Bank gegen die Juden kennt, wird mit großer Zufriedenheit in der Handlung des Hnrrn Hofraths Brüggemann den Beweis finden, daß nicht alle Gesellschaften einer solchen Intoleranz fähig sind wie die Gothaer Bank. Daß daher die auf den edelsten Motiven beruhende Schenkung der Aachen- Münchener Feuer-Versicherungs-Gesellschaft allgemein bekannt — daß sie zur Anerkennung des ganzen Publicums der Oeffentlichkeit übergeben werde, mußte Sorge des Vorstandes sein. Das von dem Letztern darin Versäumte hiermit nachzuholen, ist der Zweck dieser Zeilen. Ein Mitglied der G esellschaft der Freunde. Aus Oberschlesierr, im Dec. Es circuliren jetzt überall bei uns Abschriften der Adresse, welche die Deputaten der Iudengemeinden Schlesiens dem Könige bei dessen Anwesenheit in Breslau überreichten. Sie lautet wie folgt: „Allerdurchlauchtigster, großmachtigster König, Allergnädigster König und Herr! In dem großen Jahre, das eines jeden treuen Schlesiers Herz höher schlagen läßt, in dem Erinnerungsjahre an den nun hundertjährigen Verband, welcher die Provinz Schlesien an die Krone Preußen knüpft, wird uns das Glück zu Lheil, unfern gnädigen König in unserer Provinz mit tiefer Ehrfurcht begrüßen, Höchstihm unsere Huldigungen darbringen zu dürfen. Der Vierte Ihres Namens sind Ew. Maj. zugleich der Vierte aus dem hohen Regentenhause, dessen Gnade und Huld auch die Schlesier empfinden; mit Freude und eingedenk der empfangenen Wohlthaten darf Schlesien, dürfen auch dessen jüdische Bewohner auf die hochseligen Regenten sehen, die Ew. Maj.' vorangegangen sind; mit Freude und froher Zuversicht blicken wir auf die Regierung Ew. Maj., deren Anfänge schon uns Höchstdero Weisheit und Huld verbürgen. Nicht uns Allen ist es vergönnt, Ew. Maj. in ihrer Mitte sehen und ihre Segenswünsche darbringen zu können; so mögen denn Höchstdieselben es verstatten, daß wir, die Vorsteher der wichtigsten jüdischen Gemeinden Schlesiens, uns vereinigen, unsere Unterthanengefühle schriftlich darzulegen. Wohl verdanken wir es Ew. Maj. hochseligem Vater, unserm gnädigen König und Herrn, daß auch wir, die Unterthanen jüdischen Bekenntnisses, denen anderer Bekenntnisse gleichgestellt als Bürger, vor Ew. Maj. durch die Magistrate und Verordneten der Städte vertreten werden. In dieser durch das Edict vom 11. März 1812 huldvoll verliehenen Gleichstellung liegt aber auch zugleich für uns die dringende Veranlassung, dem hohen Sohne die Gefühle des Dankes darzubringen, die wir ihm nicht minder als dem hochseligen Vater schulden. Beglückt uns ja die frohe Zuversicht, daß Ew. Maj. im Sinne jenes Ediktes das Wort der Gnade gegen Höchstdero jüdische Unterthanen beendigen wollen. Unser hochseliger König und Herr hat ausdrücklich angegeben, mit den getroffenen Bestimmungen über die Verhältnisse der Juden keineswegs abschließen zu wollen, und Er hat dem für alle Seine Unterthanen offenen Herzen Ew. Maj. die schöne Erbschaft hinterlassen, weitere Huld gegen die jüdischen Unterthanen üben zu können. Dem blos provisorisch aufgehobenen §. 8 des mehrfach genannten Ediets, welcher wörtlich lautet: „Sie (die Juden) können daher akademische Lehr- und Schul-, auch Gemeinde-Aemter, zu welchen sie sich geschickt gemacht haben, verwalten", folgt in h'. 9: „Inwiefern die Juden zu andern öffentlichen Bedienungen und/Staatsämtern Zugelaffen werden können, behalten Wir Uns vor, in der Folge der Zeit gesetzlich zu bestimmen." Und der Schluß jenes Edrets §. 39 lautet r „Die nöthigen Bestimmungen wegen des: kirchlichen Zustandes und der Verbesserung des Unterrichts der Juden werden Vorbehalten, und es sollen bei der Erwägung derselben Männer des jüdischen Glaubensbekenntnisses, die wegen ihrer Kenntnisse und Rechtschaffenheit das öffentliche Vertrauen genießen, zugezogen und mit ihrem Gutachten vemommen werden." Was Ew. Maj. hochseliger Vorgänger Hiermit für die Zukunft angedeutet, das wird, diese frohe Ueberzeugung durchdringt uns, von unserm gnädigen Monarchen uns nun werden. Fast 30 Jahre sind es nun, daß Friedrich Wilhelm 111., unser unvergeßlicher König, verkündigt hat, Er setze in uns das Vertrauen, daß wir die Rechte des Bürgers zweckmäßig anzuwcnden wissen. Dieses Vertrauens uns rvmdig zu beweisen war unser ernstes Streben, und nicht minder, das Wohlwollen unserer Mitbürger zu gewinnen. Die verschiedensten Gewerbe wurden von uns ergriffen, und unsere Provinz zählt eine verhältnißmäßige Anzahl jüdischer Handwerker aller Art; nach Kräften für das Wohl des Staates witzuwirken war unsere heiligste Pflicht, und in den wichtigen Iah-ren, in denen Schlesien seinen biedern, treuen Sinn bewährte, fochten jüdische Jünglinge mit in den Reihen ihrer Brüder, und manche Auszeichnung wurde ihnen zu Theil, die leider später ihnen verschlossen ward; an den Communalangelegenhickten nehmen wir den lebhaftesten Anthcil, und in großen wie in kleinen Städten finden sich Juden mit dem Zutrauen ihrer Mitbürger beehrt durch die Wahl in die Collegien der Sladtverordneten und der Magistrate. Abgesehen davon, daß, wie schon in alten Zeiten, jüdischen Aerzten ohne Bedenken Leben und Gesundheit anvertraut wird, sprach sich auch in unserer Provinz das Vertrauen zu der Gesinnung wie zur Fähigkeit mehrer unserer Glaubensbrüder aus dadurch, daß sie zu Schiedsmännern, Armenärzten, Depositalrendanten und dergl. gewählt wurden, wobei sie nur bedauern mußten, ihren Eifer und ihre Brauchbarkeit nicht beweisen zu können, weil dü Bestätigung ihnen fehlte. Dreißig Jahre, eine lange Zeit vorbereitender Entwickelung, sind sicherlich nicht umsonst air uns vorübergegangen, und so Ist gewiß unsere Hoffnung' jetzt keine vergebliche, daß wir mm voll und ohne Einschränkung in den Bürgerverband eintreten werden. Damit die Juden ihre Anlagen'nach allen Seiten ausbilden, wird den Edlenr und Bessern unter ihnen der Beruf, zu dem höhere Bildung und höhere Interessen sie drangen, nicht verschlossen bleiben; der Weg der Ehre, nicht blos der des materiellem Erwerbes/wird ihnen geöffnet werden, und in Wissenschaft und Kimst, im Felde wie im Amte wird dann ihre Thätigkeit bald sich erproben, der Staat wird' über bisher unbenutzt Kräfte verfügen können, die Gesammtheit der Juden einen neuen Sporn, zu immer größerer Veredlung erhalten und zu der schönen Höhe sich erheben, welche der Bewohner Preußens, der Uniterthan Ew. Maj. erklimmen soll. Nur verschiedene Glaubensbekenntnisse vor sich sehend, wird

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