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Der Orient · 1842-01-01 · 1 (1.1.1842) · p. Spalte 13-14

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Journal
Der Orient
Volume
1842
Issue
1 (1.1.1842)
Date
1842-01-01
Page
Spalte 13-14 (sequence 7)
Language
German
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13 11 Analektm. Bemerkungen zu dem rationalen Judenchum von Francolm. er sich zugleich eines stoischen Kunstausdrucks, qpQccyfios, bedient (Diog. ZanL 7, 1, 23, 40.); allein, täuscht mich nicht' Alles, so hat-er dabei-die Regeln der Ueberlieferung, - besonders der masorethischen, im Sinne, wo die Mischna (IV, 443.) schon längst vorgeschrieben hatte, daß durch sie die Vollständigkeit des heiligen Textes erhalten werden. sollen; vergl. bei Philo 303, .14. 589, 26. und Hartmann im anges. B. S. 130—136. Als viertes Beispiel werde noch angeführt, was in dem ersten Buche der Untersuchungen zur Genesis über die Riesenlänge Adams und über seine hellen Augen erzählt wird, welche letzteren so scharf gewesen seien, daß „er auch habe sehen können, was es im Himmel für Natureu und Wesen gäbe und was dort vorgenommen würde, so wie er mit seinem seinen Gehör jedes daselbst gesprochene Wort verstanden habe" (Armen. 2, 23 zu Genes. 3, 1. vergl. ebds. 402., wo sich Aehnliches über die ungeheure und staunenswerthe Leibesgröße Isaaks zu Genes. 27, 8—10 findet). (Fortsetzung folgt.) N n a I e i e n. ELmge Bemerkungen zu: „das rationale Jrrdenthmn" von Dr. I. A. Francolm (Breslau, bei M. Fnedlander, 1840.). Der Standpunkt des Hrn. Vers, ist allzudmtlich in seiner Vorrede angegeben, als daß er eine weitere Untersuchung und Feststellung seines Begriffes bedürfte. Er soll einen Mittelweg in Ausübung der religiösen Gesetze Nachweisen und darstellen, der^die Controvcrsen und verschiedenartigen Gesinnungen in Israel ausgleichen, ihren Erwartungen entsprechen, und ihre Ideen gleichsam ineinander verschmelzen soll. Ob und wie ihm dieser Versuch gelungen, möge jeder unbefangene Leser dieses Werkes bcurtheilen, wem nicht schon der erfolglose Beweis genügt. — Doch dem sei wie ihm wolle, wir unserseits hatten vorläufig nur das eine zu rügen, daß es nämlich sehr sonderbar zu klingen scheint, ein Werk welches die verschiedenen Ansichten in Religionsübungen vermitteln und ausglnchen soll, mit den Namen „r ationalles Iudenthu m" zu belegen; heißt das nicht von vornherein parthmsch? Indessen wollen wir gerne dem Hrn. Verst, seinem Wunsche gemäß, die Anerkennung seines guten Willens, als Nationalist, widerfahren lassen, urid ihm auf einige Irrthümer in gedachtem Werke aufmerksam machen. , Seite 56 sollen nach der Meinung des Hrn. Verf's. die Gaonim schon zur Zeit der Verfassung des Talmud IeruschaLm'i gelebt haben, dem aber nicht so ist. Die Gaonim gehören wie bekannt einer weit spätern Zeit an, sie wirkten erst nach geschloffener Erscheinung des Talmud Babli, welches mehrere-hundert Jahre später war (vergl. Seder ha-Dorot). S. 46. S. 37). „Die Auslösung der Erstgeburt u. s. w. die Formeln dürfen nicht in einer Uebersetzung gesprochen werden". Warum Verf. gerade bei diesen Formeln so ängstlich ist und keine Übersetzung gestatten will, ist mir unbegreiflich, indem doch gerade diese Formeln -0L3 n'JD WM und rn nm Mn wahrscheinlich zu jener Zeit in der Volkssprache (chaldaifch) gesprochen und sie eben darum in dieser Sprache verfaßt wurden, damit sie Jedermann verständlich fein sollen; ist nun jetzt hie und da eine andere Sprache die Volkssprache, warum soll man anstehen, sie nicht in derselben zu sprechen? (Vergl. Codex Orach , Chajim C. 434. f. 2.) —- S. 174 „Der Priester darf weder eine Geschwächte noch eine Geschiedene heirathen". Warum erwähnt Vers, nicht, daß der Priester auch eine ri^fpn, -bve des Schwagers Schuh ausgezogen, nicht heirathen darf? (Vgl. Codex Eben Ha-Eser C. 6. st 1). Geschah dies aus Unkunde, oder darum weil Hr. F. die Ceremonie der Chaliza für jetzige Zeit, Seite 277, als überflüssig gehalten? Allein wenn letzteres der Fall wäre, sollte Hr. F. doch folgerecht auch, von einer Geschiedenen nichts erwähnen, da er doch auch Seite 283 die Ausstellung eines Scheidebriefes für eine überflüssige Förmlichkeit halt. — S. 178 bemühet sich Verst die unnöthigkeit der Schaufäden (n^2) zu beweisen, indem er das hierauf bezügliche Gebot, unter denen die sich auf Nationalität beziehen.,, verstehen will, und doch empfiehlt er S. 289 den Kmdern sämmtliche biblische Gesetze zu lehren, dazu aber auch, wie er sich ausdrückt, die wichtigsten talmudischen Erklärungen, wie z. B. das., Gesetz der Schaufäden, der Denkriemen. —. S. 1993' Sodann wird von der Formel Aschre joschebe u. f.. w. bis Iozer hameorot fortgesetzt, hierauf spricht dev Cantoc „Höre Israel" (Schema), unmittelbar daran schließt sich die Schemen« esre." Es ist doch sonderbar, daß der Hr. Verst die Segensprüche Ahadatrabba und Emet wejazib.bei dem Morgengebete , sowie die Segensprüche Ahabat olam und Emet weümulla bei dem Abendgebete so ganz willkührlich übergeht, indem unsdoch diese Segensprüche in der Mischna (Berachot f. 11) zur unerläßlichen Pflicht gemacht werden worauf der Talmud hinzufügt: „Derjenige, welcher beim Morgengebete das Emet wejazib und beim Abendgebet das Emet weemuna zu sagen unterläßt, erfüllt seine Pflicht nicht; und wenn Verst auch die Autorität der mündlichen Ueberlieferung. (Qyjp min) gänzlich laugnet, wie er sich im 7. Kapitel des gedachten Werkes deutlich ausspricht, so zwar, daß er alle Ceremonialgeft.tze, oder wenigstens ihre Auslegungen-und Deutungen, den Zeitverhältniffen untergeordnet wissen will, so ist doch nicht zu begreifen, welches Hinderniß er an diesen Segensprüchen gefunden har und in wiefern er dieselben im Widerspruche mit dem Zeitgeist glaubt. — Allein dieselbe Frage, wäre ja auch in Bezug der Schemona esre, die er bei dem Abendgottesdienst abgeschafft wissen will, an ihn zu stellen, welche Zeitverhältm'sse dürften wohl dieselben verdrängen oder deren Unterlassung rechtfertigen? — S. 200 „Du sollst den Ewigen deinen Gott lieben von ganzem Herzen, ganzer Seele, und ganzem Vermögen. Dieses .ist die Form des Schema, so oft es im Gottesdienste vorkommt^" Hier ist eine wittkührliche Reducirung ohne Grund und Ursache, die nicht zu rechtfertigen ist, auch im Sinne des Hrn. Verfassers. — Ibid. „Daher spricht der Cautor u. s.

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