Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 5 (1918)
- Issue
- Heft 11-12 (November 1918)
- Date
- 1918-11-01
- Page
- Seite 705 (sequence 97)
- Language
- German
- Belongs to
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Strenggläubigkeit und Volkstum. 7°5\ Urteil über die realen Tatsachen der ostjüdischen Volksbewegung beirrt: Eine wirklich unbeträchtliche Gruppe des jüdischen Volkes hat, — zum Teil eben infolge ihrer Unbeträchtlichkeit, zum Teil auch durch geschichtliche Vorgänge und nicht zum kleinsten Teil durch die schuldhafte Voreiligkeit ihrer letztvergangenen Generationen — jedenfalls vorläufig nicht die ganze Eignung, ihrer Umgebung gegenüber als jüdisches Volk mit volklichen Ansprüchen und Forderungen aufzutreten. Deshalb soll fast die ganze übrige Judenheit, — die trotz mannigfacher Verschuldung aus den schlimmsten Versuchungen doch volkhaft hervorgegangen ist und unter Umständen lebt, die ihr diese Volkhaftigkeit erleichtern, — auf den breiten "Weg verzichten, auf dem sie zu menschenwürdigen nationalen, politischen und wirtschaftlichen Zuständen kommen kann und lieber auf gewundenen Seitenwegen gehen, auf denen ein Volk von Ehre nicht eine Minute länger, als es unbedingt nötig ist, verharrt und die sie erwiesenermaßen nur immer tiefer ins Dickicht führen. Deshalb soll es ihr verwehrt sein, ihre nationalen Ansprüche anzumelden, zu vertreten und zu erkämpfen und solche Anmeldung, Vertretung und Erkämpfung soll plötzlich so etwas wie ein Verrat am Judentum, an der Lehre Gottes, an der religiöse!» י Bestimmung des jüdischen Volkes sein, dagegen das stilll schweigende, unter Umständen sogar ausdrückliche Bekenntnis zu einem offensichtlich und im tiefsten Wesen fremden uni übrigens meist sogar als fremd zugebenen Volkstum gelegentlich gar fromme Tat? Nun ist man ja in letzter Zeit unter dem Drucke der Tatsachen von der vollen Strenge dieses Standpunktes etwas abgekommen. Ohne die Lehre vom Widerspruch zwischen dem kategorischen Imperativ des Judentums und nationaler Geltung der Judenheit ausdrücklich aufzugeben, gesteht man zu, daß es Länder geben mag, in denen das Auftreten der Juden als Nation mit dem religiösen Interesse vereinbarlieh, ihm vielleicht sogar dienlich sein kann. Aber das Zugeständnis dient nur dazu, um in der Praxis solche günstige Fälle 47