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Jeschurun · 1918-11-01 · Heft 11-12 (November 1918) · p. Seite 701

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
5 (1918)
Issue
Heft 11-12 (November 1918)
Date
1918-11-01
Page
Seite 701 (sequence 93)
Language
German
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J Stxenggiäübigkeit und Volkstum. ' 701 gefeierte Gegensatz von Nation und Religion, von Staat und Kirche ist uns zuinnerst fremd. Und wir müssen uns sehr in Acht nehmen, daß dieser Fremdheit irgendwie Abbruch geschehe. Aber das heißt doch nicht, daß wir auf die Sicherung eben dieser unserer zu bewahrenden Einzigartigkeit verzichten, daß wir ablehnen sollen, die beiden Gruppen von Diskussions־ und Rechtsformen, nach denen jene ihre religiösen und nationalen Beziehungen gesondert regeln, ebenso gesondert — anders geht es ja gar nicht — zu benützen. Und im übrigen haben wir es ja in bezug auf die religiöse Seite unserer Existenz schon bisher so gehalten. Wiewohl zwischen unserer Religion und’ der der anderen nicht nur ein stoffinhaltlicher, sondern auch ein geist-wesentlicher Unterschied besteht, so haben wir es doch niemals verschmäht, für die Durchsetzung dieser unserer religiösen Sonderwesenheit von den gemeinüblich en, formalen Handhaben zum Schutze religiösen Lebens Gebrauch zu machen, haben wir keinen Augenblick gezögert, uns unter das Religionenrecht der Volker zu stellen. Warum sollten wir also zögern, uns auch unter ihr Nationenrecht zu stellen, um uns auch das zu sichern, was man sich in dieser nichtjüdischen Welt eben mir nationenrechtlich sichern kann? II. Wir überlieferungstreuen Juden dürfen uns selbstverstandlieh nicht mit in jenen Landrausch hineintreiben lassen, der die Seele immer ausschließlicher erfüllt, bis ihr nicht nur alles Maß für die zu erwartenden materiellen Wirkungen der Großkolonisation sondern, was tausendfach schlimmer ist, jede Erinnerung daran verloren geht, weshalb wir eigentlich auf der Welt sind, wozu wir ein Land hatten und wieder haben wollen. Aber wir dürfen uns doch nicht aus lauter Angst vor den neuen Stürmern verleiten lassen, die alten Pflichten, die uns an das heilige Land knüpfen, unerfüllt zu lassen. Wir dürfen doch nicht verkennen, daß wir unserem Gotte und unserem Volke, das Gottes ist, Liebe zu diesem Lande schulden und daß wir diese Liebe nicht bloß mit

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