Mannheim
Compact Memory

Jeschurun · 1918-11-01 · Heft 11-12 (November 1918) · p. Seite 668

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
5 (1918)
Issue
Heft 11-12 (November 1918)
Date
1918-11-01
Page
Seite 668 (sequence 60)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
90% known words query
IRI
…/2292929-2292980-2292988--03235-3528877
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

668 Über die Entstehung falscher Minhagim. Die Bedeutung des Minhag kommt auch zum Ausdruck in der Bestimmung des Schulchan Aruch Orach Chaim 690, 17 ״ ואין לבטל שום מנהג או ללעוג עליו כי לא להנם הדקבעוund man verletze keinen Minhag oder spotte nicht über ihn, denn nicht umsonst sind die Minhagim festgesetzt worden“. Ebenso 619, 1 ואל ישנה אדם ממנהג העיר אפילו בניגונים או בפיוטים שאומרים שם ״und niemand verändere den Minhag der Stadt, nicht einmal bezüglich der eingeführten Melodien und poetischen Einlagen“. Die Minhagim haben auch dann Geltung, wenn erlaubte Dinge durch sie verboten werden und man hat nicht das Recht diese Minhagim in Gegenwart von jenen Leuten, denen sie als verboten gelten, zu mißachten □דברים המותרים ואחרי נהגו בהן איסור אי אתה רשאי ■ להתירן בפניהם (Pesachim 50b). Danach braucht man jene Dinge nicht zu beachten, wenn diejenigen, denen sie als verboten gelten, nicht anwesend sind. Wie Rabbenu Jeruchom (תולדות אד□ ודיוה IV 1) ausführt gilt dies ״jedoch nur für einen minderwertigen Minhag, nicht aber für einen bedeutungsvollen, der von Talmide Chachomim eingeführt wurde“ והא דאמרינן דשלא בפניהם מותר דוקא מנהג גרוע שלא נעשה ע״פ ת״ח ות״ח עמהם אי אתה רשאי להתירו אפילו שלא בפניהם כך כתבו המפרש והתוספות. Allerdings ist bei jenen Minhagim, welche eine freiwillige Erschwerung bedeuten, aus Vorsicht angenommen sind, (לסייג ולפרישות), die Anwesenheit eines תלמיד הכם nicht erforderlich, für Giltigkeit der Be- Stimmung ״ .אי אתה רשאי להתירו בפניהםAnders ist es jedoch bei einem Minhag, der durch einen Irrtum entstanden, weil sie annahmen, daß ein Verbot vorliege, einen solchen Minhag darf man in deren Gegenwart verletzen und wenn sie (wegen Auflösung des Neders) fragen darf man es ihnen auf lösen״ אבל מנהג בטעות שנהגו שהיו סבורים שהוא אסור אתה רשאי להתירו בפניהם ואם נשאל מתירין לו. Dieser Standpunkt bezüglich der Wichtigkeit der Minhagim und deren Unantastbarkeit wurde zu allen Zeiten festgebalten. Interessant ist was R. Chaim Jair Bachrach im Chawath Jair 238 hierüber schreibt: ״Trotzdem scheint mir, daß selbst der in allen Punkten noch so Fromme nicht das Recht hat einen

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.