Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 5 (1918)
- Issue
- Heft 11-12 (November 1918)
- Date
- 1918-11-01
- Page
- Seite 648 (sequence 40)
- Language
- German
- Belongs to
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648 Der Völkerbund im Liebte des Judentums. ihr Gleichgewicht hervorgebracht und gesichert wird“ (181 f). Schon heute, meint Kant, können gewisse „Präliminarartikel“ zur Geltung gebracht werden: insbesondere, daß kein Staat gegen den Willen seiner Bewohner soll „erworben“ werden / können, daß stehende Heere abzuschaffen, gewalttätige Einmischungen in die Verfassungen fremder Staaten zu unterlassen und Formen der Kriegführung, die das Zutrauen im künftigen Frieden unmöglich machen müssen, wie Anstellung von Meuchelmördern oder Vertragsbruch, nicht anzuwenden sind (150 ff.). Erst später können die „Definitivartikel“ in Kraft treten, für welche die Menschheit heute noch nicht reif zu sein scheint: 1) Die Verfassung in jedem Staat soll „republikanisch“ (d. h., wie des näheren erläutert wird, nicht despotisch, aber auch nicht demokratisch) sein; 2) Das Völkerrecht soll auf einen Föderalismus freier Staaten gegründet sein: 3) Jeder Mensch soll in jedem Staate (zwar kein Gastrecht, aber) ein Besuchsrecht haben (159ff). Die Bedeutung des Kantischen Entwurfs liegt unseres Erachtens nicht nur in seinem ethischen Gehalt, so herzerfreuend auch berührt, was er S. 185 ff. gegen die alte, von Treitschke wieder aufgewärmte Sophistenmoral oder vielmehr -Unmoral zu sagen weiß. Noch wichtiger ist uns die psychologische Grundlegung. Was St. Pierre übersah (aber z. B. schon Bentham nicht verkannte), kommt hier zu klarem fAusdruck: daß ein ewiger Friede nicht auf den bloßen Utilitarismus gegründet sein kann, sondern sittliche Bildung voraussetzt. Ein Wort des Neuen Testaments wendet Kant (195) so: „Trachtet allererst nach dem Reiche der reinen praktischen Vernunft1) und nach seiner Gerechtigkeit (von Kant gesperrt), so wird euch euer Zweck, die Wohltat des ewigen Friedens, von selbst zufallen.“ Aber Kant geht noch einen Schritt weiter. Er fragt S. 173 ff. nach einer Gewähr oder Garantie des ewigen Friedens. Er *) D. h., wie für den Laien bemerkt sei, der unser sittliches Handeln richtig und allgemeingültig bestimmenden Vernunft.