Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 5 (1918)
- Issue
- Heft 11-12 (November 1918)
- Date
- 1918-11-01
- Page
- Seite 611 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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Der Völkerbund im Lichte des Judentums. 6ll kreis dieser Gedanken unermeßlich erweitert hat, zugleich das Verdienst, sie vertieft zu haben, in Anspruch nehmen darf. Zugleich aber gilt es, die Motive, die jetzt und früher zu Völkerbundslehren geführt haben, zu prüfen auf ihre Beziehung zu den Anschauungen der Propheten, unzureichende Begründungen, die den noch immer nicht ohnmächtigen Gegnern Waffen geben, auszuscheiden, die unseres Erachtens ausschlaggebenden zu befestigen und zu bestimmen, welchen Anteil wir an der Arbeit der Friedensbewegung nehmen sollen. I. Der Völkerbundsgedanke im klassischen Altertum. Judentum und Griechentum lieferten die Bausteine zu unserer sittlichen Kultur. Welchen Anteil haben beide an der Idee des Völkerbunds? Das klassische Griechentum, das man auf der Schulbank bis vor kurzem meist ausschließlich kennen lernte, kennt keine Menschheit: noch für Aristoteles gibt es nur Hellenen und Barbaren, jene zum Herrschen, diese zum Dienen bestimmt. Aber schon sein großer Schüler Alexander durchbrach die Schranke. Und das philosophische Denken nachklassischer, sog. hellenistischer Kultur schuf den überaus wichtigen Begriff des Weltbürgers, des „Kosmopoliten“. Besonders in der Stoa kam der Begriff zur Geltung. Ihr Begründer, Zenon (um 300), war selbst kein Grieche von Geburt: er stammte aus Phönizien, und sein Vater hat, wenn neuere Gelehrte recht haben, Manasse geheißen. Als junger Mensch schrieb er ein vielgenanntes Buch über den Staat — und gegen die Staaten. Denn irgend welche Einzelstaaten existierten nicht für sein Denken. Er kennt nur das einzelne Individuum und den einen Weltstaat, dem alle an gehören durch das Naturrecht der Geburt: die Polis (der Stadtstaat), deren ideale Gestaltung Platon und Aristoteles untersuchen, ist ihm nur eine törichte Schöpfung menschlicher Satzung, so gut wie die Familie. Zwischen Einzelheit und Allheit gibt es keine Mittelglieder. Das geregelte Zusammenleben der Menschen in Haus und Staat 41*