Mannheim
Compact Memory

Jeschurun · 1918-10-01 · Heft 10 (Oktober 1918) · page 50

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
5 (1918)
Issue
Heft 10 (Oktober 1918)
Date
1918-10-01
Page
– (sequence 50)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
93% known words query
IRI
…/2292929-2292980-2292987--03159-3528800
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

594 Von den litauischen ״Moralisten11. hier fast sämtliche höheren und verantwortungsvollen Waad- Ämter zu, darunter die Kontrolle der Steuerverteilung und Einschätzung1). Das Einladungsschreiben des Waad an die Gemeinden wies folgende stereotypen Einleitungsworte auf: ״Die Oberen des Landes treten im Verein mit den Kronen unseres Hauptes, den Geonim, Vorsitzenden des Gerichtes, zusammen“2), Für ihre Mühewaltung und Reisespesen wurden den Rabbinern eine Entschädigung in doppelter Höhe als den “ראשי־הסדעה" zuerkannt3). Eine Takana statuiert ausdrücklich: ״Ein Kahaisschreiben, das nicht die Signatur des Gerichts- Vorsitzenden (d h. des Ortsrabbiners) aufweist, ist wertlos“4). Diese führende Stellung der Rabbiner war natürlich nicht auf eigene Machtvollkommenheit und gewaltsame Aneignung zurückzuführen. Vielmehr wurde diese Machtstellung vom Volke gutwillig den Rabbinern eingeräumt, in denen es seine in sittlicher und intellektueller Hinsicht überragendsten Männer erblickte und verehrte5). Die Rabbiner drücken denn auch der gesamten Tätigkeit des Waad ihr eigenes Gepräge, das Gepräge der Thora, auf, und erfüllen mit ihrem Geiste, dem Geist des talmudischen Sittengesetzes, das ganze jüdische Offentlichkeitsleben. Kennzeichnend in dieser Beziehung sind zwei Takanoth: ״Mit Fleiß der Thora Obliegenden soll das Steuerjoch erleichtert werden“. (Takana 233). ״Kein Melamed darf in eine Gemeinde aufgenommen werden, der nicht die Genehmigung des Gerichtshofes (d. h. Rabbiners) seiner Stadt vorzeigt, daß seine Abreise mit Einverständnis seiner Frau erfolgt ist260) .4־). Indessen nicht allein um die Durchdringung l) Takanot 99 — 125. Vgl. den zitierten Aufsatz von Wischnitzer, III. ־) ib. II. 3) ib. 4) Takana 153, vgl. auch Tak. 192. 8) In Streitigkeiten zwischen Gemeindebürgern und den ״Machthabern“ (den “״תקיפים) waren die Rabbiner immer auf der Seite der ersteren zu finden. In einer Klage der Wilnaer Juden gegen den Kahal (17ö5) wird auch gegen dessen feindselige Haltung dem Rabbiner gegenüber, ״dem Beschützer des einfachen Volkes“ Einspruoh erhoben. Vgl. Berschadsky, S. 22 u. 50.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.