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Jeschurun · 1918-10-01 · Heft 10 (Oktober 1918) · page 11

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
5 (1918)
Issue
Heft 10 (Oktober 1918)
Date
1918-10-01
Page
– (sequence 11)
Language
German
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Nachbemerkungen zu ״Gottes Volk“. 555 und die Umgestaltung des Rabbinats in eine Körperschaft, die das Hirn־ und Hebelorgan der כנסת ישראל darstellt, ihren geistlichen Führerkern, dem, unabhängig von Persönlichkeiten und Massen, die Obhut des Glaubensgutes und die< Beratung des jüdischen Menschen an vertraut und Vorbehalten ist (״Gottes Volk״, Anhang 2, ״Worte der Aufsteigenden״, V)1). Daß gegen die Zweckabteilungen bisher kein Einwand erhoben oder auch nur angedeutet wurde, rührt wohl daher, daß sie am wenigsten auffielen. In Wahrheit sind sie gar nicht so ״harmlos״. Wohl rütteln sie nicht an der Gemeinde, als der ewigen Zelle des jüdischen Lebens, aber an der Unbeküm mertheit, mit der man diese Zelle wuchern statt bloß leben ließ, mit der man vergaß, daß es ein Judentum und eine Judenheit über allen Gemeinden gibt, für die auch übergemeindliche Arbeit geleistet nnd übergemeindliche Arbeitsmöglichkeit geschaffen werden muß. Sie rütteln an dem Leichtsinn, mit dem man lebendige jüdische Kräfte in Unmassen vergeudete, weil man sie überhaupt nicht zur Tat berief oder nicht dorthin zur Tat stellte, wohin sie nach ihren Fähigkeiten und Interessen gehörten. Sie rütteln an der Verblendung, mit der man Judentums- und gesamtjüdisches Heil der privaten oder in letzter Zeit auch privatpolitischen Initiative überließ, während es doch am wirksamsten und natürlichsten durch die souveräne כנסת ישראל erstrebt werden kann. Gottesdienste; für das Studium und die Hütung der jüdischen Sprachen; für das ganze Erziehungswesen. In jeder der Zweckabteilungen soll es Gemeinde-, Bezirks-, Landes- Reichs־d* *H^ und einen רעד ראשי geben. ף Aus den Hauptgrundsätzen für die Einrichtung der Glaubenshüterschaft: ״Die Glaubenshüter sind in Synoden (ככסיווז) geordnet: Es gibt Gemeinde-, Bezirks-, Landes-, Reichssynoden und eine Hauptsynode. Die Hauptsynode ist den Reichssynoden übergeordnet, die Reichssynoden den Landessynoden usw.“ ״Die Ernennung und Entlassung jedes Glaubenshüters geschieht durch die Synode, die derjenigen vorgesetzt ist, der er angehören soll, und er empfängt auch seinen Gehalt von dieser Vorgesetzten Synode und dem Komitee (רעד), das ihr zur Seite steht“.

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