Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 5 (1918)
- Issue
- Heft 10 (Oktober 1918)
- Date
- 1918-10-01
- Page
- – (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
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554 Nachbemerkungen zu * Gottes Volk“. Glaubensmenschen schöpfen können,— diese Vergesellschaftung aber in der unglaublichsten Weise vernachlässigt haben. Keinen, keinen sehe ich, der dies alles wüßte! Ich sehe nur, daß selbst die Besten der Besten ihre besten Kräfte an einer ״Glaubensgenossenschaft“ zermürben, der Gerüst und Herrschafts wesen abgehen, und nicht auf den Gedanken kommen, ihr diese zu verleihen, d. h. eben die einzige, große allumfassende, alleistende בגסה ישראל aufzubauen. Und darum kann ich nicht anders, als hervortreten und mahnen: Baut! Baut die כנסה י,שראל! Mit der anarchischen und bruchstückweisen Art, wie sich heute die Judenheit, auch in ihren*gläubigsten Teilen verwaltet, ist kein Auslangen mehr. Das souveräne Machtgefüge, wie ich es nannte, das sie werden muß, wenn sie sich mit Gesamtheits- ״Zäunen“ umgeben und Heiligungsarbeit auf sich nehmen will, kann sie nur werden, wenn sie für die Fülle der Arbeit genügende und feste Kompetenzen schafft. Es geht da nicht mehr an, daß die Arbeit nur von Zufälligen und daß sie nur in unsinniger Vermengung und nur nach Gemeinden geleistet wird. Und andererseits dürfen die Rabbiner nicht das bleiben, wozu sie — nicht zum mindesten infolge früherer Versäumnisse — in den letzten hundert Jahren herabgesunken sind: Vereinsamte Gemeindediener, unwillig-willige Gefolgsleute böswilliger oder auch gutmütiger Gemeindetyrannen und zugleich unkontrollierte Rechthaber dort, wohin der Ehrgeiz ihrer Herren nicht reicht. Ich fordere vielmehr eine Reihe von sach- und instanzengemäß gegliederten Selbstverwaltungen (Zweckabteilungen) für die mannigfachen Aufgaben der Glaubenswehr und der Heiligung (״Gottes Volk“, Anhang 2, ״Worte der Aufsteigenden“, V)l) ב) Und zwar für die Angelegenheiten des Gottesdienstes, insbesondere die!Leitung der Bet- und Lehrhäuser, sowie der sonstigen heiligen Örtlichkeiten; für das Studium und die Leitung des Siedlungs- und Berufswesens; für die Angelegenheiten der Kolonien im heiligen Lande; für die Kontrolle und Ordnung der Mildtätigkeit in der Gesamtheit; für die Pflege der Gottespracht im Volke, sowohl am Menschen, als an den Dingen, in der Kleidung, in den Sitten und vor allem im