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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1918-06-07 · Heft 23 (7.6.1918) · p. Seite 276

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
82 (1918)
Issue
Heft 23 (7.6.1918)
Date
1918-06-07
Page
Seite 276 (sequence 12)
Language
German
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278 allein Heil kommen könnte, gar nichts gesprochen. In dem Abschnitt über die Sprache wird einmal ein Wort meines Vaters über Aramäisch mit Anerkennung zitiert. Ich hebe dieses hervor, weil derartige An- , erkenmmgen bei Schriftstellern der zionistischen Richtung nicht gerade häufig sind. Gerade diese Skizze: „Aramäisch und Jüdisch" ist darum besonders hervorzuheben, weil hier neben dem Allgemeinen das Persönliche hevvortritt, des Autors Jugenderinnerungm werden erzählt und dargestellt. Das Büchlein bietet manches Anregende. Es ist kein Streitheft, sondern ein Buch, das belehren und unterrichten will und tut dies Ln meist empfehlenswerter Weise. L. G. — I. M. Cargh er, „Die Judenfrage in Rumänien". Kriegspolitische Einzelschriften, Heft 21. Berlin 1918, C. A. Schwetschke u. Sohn. Der Friede mit Rumänien ist geschlossen. Da gewinnt die Broschüre des Verfassers, der selbst Rumäne ist, die einschlägige Literatur sowohl in deutscher wie in rumänischer Sprache vorzüglich beherrscht und last not least einen guten deutschen Stil schreibt, um so mehr aktuelles Interesse, als er, wie ich von ihm selbst gehört habe, mit unseren politischen Aemtern in enger Beziehung steht und daher ein fast offiziöses Buch geschrieben hat. Cnrgher verfaßte schon gleich nach der Besetzung -der Walachei durch Mackensen eine Denkschrift: „Lage der Juden in Rumänien", wofür u. a. Professor Struck sein besonderes Interesse betätigt hat. Er reichte sie im Jahre 1915 im Auswärtigen Amt ein und übermittelte sie dem deutschen Gouverneur in Bukarest mit dem schönen Ergebnis, daß die Ausnahmegesetze auf der Stelle ausgehoben' wurden. Vorliegende Schrift wurde Ende 1917 versaßt, um dein Auswärtigen Amt beim Friedensschlutz als Material zu dienen. Der rühmlichst bekannte Abgeordnete Gothein hat auf- Grund derselben im, Ausschuß und im Reichstag wegen d:r rumänischen Judeusrage interpelliert, weshalb^ er, natürlich grundlos, von der ,^reuzzeitnng" angegriffen wurde. Ca-rgher hat persönlich sehr große Verdienste um den In den Paragraphen des Friedens von Bukarest, der freit ich seinen Intentionen nicht so völlig entspricht, wie er erwartet hätte. Ueber diese geschichtlich denkwürdigen Benrühungen wird der junge, hochbegabte Rabbiner selber noch einmal authentischen Bericht erstatten. Gothein hat vorliegender Schrift -selbst ein Vorwort mitgegeben, das leider nicht mehr gedruckt werden konnte. Ich bin durch die Freundlichkeit des Verfassers in die angenehme Lage versetzt, daraus einiges verraten zu können. Gothein schreibt u. a.: „Aufs höchste abstoßend wirkt die unglaubliche Verlogenheit, mit der jede rumänische Regierung alle ihre Verbrechen gegen die jüdische Bevölkerung ableugnete. Das 81 feoisti, nega! war für sie Staatsgrundsatz. Nicht minder verwerflich war die unehrliche und verschlagene Art, wieman Gesetze machte, um sich der Erfüllung der Verpflichtungen zu entziehen, -die man im Artikel 44 des Berliner Vertrages übernommen hatte. Und die Art, wie man bei jeder Krisis die Juden mit dem Versprechen der vollen Bürgerrechte zu'r freiwilligen. Erfüllung der Militärpflicht anlockte, um sie schließlich auch denen zu versagen, die ihr Blut für ihr Vaterland opferten, lvird nur noch übertroffen durch die. von den „Intellektuellen'" und Regierungsorganen herbei geführten häu figen Pogroms. — Die ergreifenden Schilderungen dieses Buches werden dem Friedenskongreß die beste Grundlage 'dafür geben, von Rumänien endlich die Jnnehaltung der Gebote des Rechts wie der Sittlichkeit zu erzwingen." Chargher nimmt für sich ein durch absolute Sachlichkeit und Wissenschaftlichkeit. Er lamentiert nicht und wirkt .gerade durch die Wucht der blutrünstigen Tatsachen nahezu dramatisch. Dieses Buch ist eine brennende Klage und Anklage, ein ehernes J'accuse, dessen Weckruf den Missetätern der wäre Romania in die Ohren gellen wirb, ein peinigendes Dokument von unserer Zeiten Schnrach und Geißel. Der Nachlveis wird gebracht, daß die Rumänen nicht das Recht, haben, die Juden als „Fremde" zu behandeln oder vielmehr zu mißhandeln, da sie tatsächlich noch vor den Moldau-Walachen, zur Zeit der Eroberung Daziens durch die Römer ins Land gekommen stich, während ihre Unterdrücker erst im' 14. Jahrhundert erschienen. Im 7. bis 10. Jahrhundert war hier überdies das Reich 'der jüdischen Chazaren, die den großen Spaniern Schaprut und Juda Halevi den jüdischen Namen so stolz und glorreich erscheinen ließen. Den Juden war schon im Pariser. Frieden 1856, der die Selbständigkeit der -beiiden Fürstentümer Moldau und Walachei garantierte, der Genuß der bürgerlichen Rechte zugesichert. Als der Freiheitsheld Alexander Cuza das einheitliche Rumänien begründete, gewährte er großflnnig den Juden 1859 die graduelle Emanzipation und bewährte so den Adel seiner hervorragenden Mrsönlichkeit. Doch dann beginnt die Leidensgeschichte) und schon 1868 ist es so weit), daß Crdmieux und die Allianee .Eingreifen müssen uvd sich Msnmrck beim Fürsten Earvk dipümMW ins Mittel legt. Seit der Verfassung, 1866, kann, kein Jude rnchr nchrrrakifirrt werden-, und schauerliche NachÜüwer >dvS HaW und der Verfolgung erfüllen blnttritzsenb die-Jahre 1866 bis 1877„ bis der Riusfisch-Türkische Krieg 1877 endlich zum Berliner Vertrage (1878) führt. Wieder ist es der Eiserne Kanzler, der, von der Jüdischen Gemeinde Berlin benachrichtigt, sich der Sache der Menschlichkeit und Kultur nachdrücklich arrmrnrnitr und sie namentlich gegen die russische Bestialität geschickt verteidigt. Deutschland und Frankreich haben damals das Beste getan und sich wahrhaft als die Vorkärnpfer europäischer Zivilisation erwiesen. Obwohl die Anerkennung Rumäniens gerade von der Emanzipation der rumänischen Juden abhängig macht wurde, haben diese Barbaren durch ein frevelhaftes Ränkespiel die Großmächte betrogen und Unrecht auf Unrecht, gehäuft, um die „Frernden" von Schule, Handel, Heer, überhaupt von j^>ern höheren Leben, abzuschließen, ja ihnen sogar, wie es einst in den Tagen Rabbi Meirs von Rotenburg geschah, die Auswanderung verwehrt. Wie übel den, Juden ihre loyale Tapferkeit im Balkankrieg 1913 und noch jetzt im Wettkrieg gelohnt wurde, brennt noch nur zu hell in unserer Erinnerung. Der rumänische Rückzug wurde nicht etwa am Feinde gerächt, sondern mit teuflischer Grausamkeit an dem unschuldigen, jüdischen Schlachtvieh, das in Hekatomben geopfert wurde.. Noch während der FriedenSverhandlungen vernahmen wir von scheußlichen Grausamkeiten, die in Beßarabien vorgefallen sind und an die Greuel von, Kischinew unseligen zaristischen An^- gedenkens erinnern. Die Artikel 27 und 28 des Friedensinstr.uments von Bukarest) sind zweischneidig und doppeldeutig, da sie es der rumänischen Tücke sreistellen), di« Einschreibung der Juden bei den Gerichten zu Hintertreiben. Es wäre besser gewesen, daß man ihnen die Gleichberechtigung sans jphrase verliehen hätte. Jedenfalls heißt es hier für die Zentralmächte sowohl wie für die jüdische Gesamtheit: Videant consules! Der Schlußgedanke des- Autors trifft zu: Nicht die Entente, sondern vor allen: Deutschland ist berufen, die Sache der Menschlichkeit ritterlich in Rumänien zu vertreten/- bis zum knock out, und zu vollenden, waS unter Bismarck so glorreich begonnen ward. Das rumänische Ränkespiel hat sich inzwischen schon jetzt wieder unliebsam bemerkbar gemacht; denn die Versckpechterung des Judenparagraphen des Bukarester Friedens kann doch nur von rumänischen Taschenspielern -bewirkt sein, nachdem die deutschen Staatsmänner und unser Paul Nathan, der zu den Vorberatungen zugezogen wurde, sich dahin geeinigt hatten, daß allen rumänischen Juden, soweit sie nicht fremder Staatsangehörigkeit waren, die volle Gleichberechtigung ohne jede Kau tele zu gewähren sei. Auch wissen wir noch nicht, ob jenes Gesetz inzwischen wirklich erlaffen sei, welches nach Kap. 7 Art. 28 noch vor der Friedensrattsikation gegeben werden sollte, und welches diese Gleichberechtigung verspricht. Da nach einem finnischen Sprichwort dem nicht getraut werden kann, der sich schon einmal vergangen hat, müssen wir auf unserer Hut sein und wünschen, daß eine aus Deutschen und Juden gemischte Kommission zur Ueberwachung der loyalen- Durchführung aller Emanzipationsverheißungen schleunigst nach Rumänien abginge. Denn schließlich geht es um das Glück vieler grausam-entrechteter Existenzen, und wenn schon die Getreide- und Petroleumlieferungen peinlichst kontrolliert werden, so muß es die rumänische „Toleranz" erst recht. Es handelt sich dort unten um unser eigenes Wohlergehen und um unsere Ehre, undwir werden nicht ruhen, bis Zustände geschaffen sind, die unserer Humanität und unserem Europäertum entsprechen. S. Asch ne r. Mcherriulsuk. Besprechung der Bücher Vorbehalten. Zurücksendung der Büch« findet in keinem Falle statt. „Mein Weg zmn EhaffidiSrnuS." Erinnerungen von Martin Buber. 1918. Literarische Anstalt Rütten u. Loening, Frankfurt a. M. - Strichätzung zu Nr. 21, S. 248. Herr Oberrabiner Netter in Metz weift daraus hin, daß von seiner Arbeit nur drei Bogen in der Brmmschen Monatsschrift gedruckt, das übrige in dem Neudruck hmzugefügt worden ist. Die Red.

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