Jüdische Rundschau
- Journal
- Jüdische Rundschau
- Volume
- XXX (1925)
- Issue
- Heft 54 (10.7.1925)
- Date
- 1925-07-10
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
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H ^lf. 54_ p---_-—_ i\ Nationaler Bodeaerwerb imd |] Privatinitiative ,fl Von Dr. A. Granowsky, Jerusalem. f j Dieser Artikel ist dem Buch „Probleme der Bodennolitik w Ercz-Isracl", das demnächst im „Jüdischen "i! Verlag", Berlin, erscheint, entnommen. Der Verfasser '';{ erörtert das Verhältnis des nationalen lV>dcnkaufkapitaJs;'-J,) in Palästina (Kcren Kajcmetli) /um privaten Kapital und ■ zeigt, daß die Kompromißbcschlüssc der Londoner Konl'-. \ ferenz zunächst nicht praktisch wurden, weil in den r| » ersten Jahren nach dem Krieg das Privatkapital sich nur l \ an städtischen Böden interessiert zeigte, und fährt dann rj) folgendermaßen fort:; l Erst im letzten Jahre (1Q24/25) hat sich die Lage von V,- nd auf geändert. Die Welle des privaten Bodenkaufs, L'yich ül>cr das Land ergoß, brachte mit sich, daß in einem ji jrc über 150000 Dunam Boden durch die Privatinitiative i gelöst wurden. Die Probleme, die seinerzeit die Londoner rj-Jcrenz so stark beschäftigt haben, treten wieder in den 'CiJergrund des öffentlichen Interesses. Manche, durch diese!;jl!c beängstigt, glauben, daß der sich immer mehr aus<- leitende private Bodenbesitz eine Gefahr für unser Werk Crcz-Israel bedeutet. Es ist nicht ausgeschlossen, daß *\\ dem nächsten Zionistcnkongrcß die Debatte der Londoner '-nferenz wieder aufgenommen wird, und zwar nicht auf Jund von Theorien, sondern als eine Folge der realen 'Wirklichkeit, die eine Stellungnahme zu diesen Fragen verlangt. c\\ Wie man auch zum Prinzip der Nationalisierung des 'Üjdcns stehen mag —■ positiv oder negativ —, darin wird {in sich einig sein, daß eine möglichst rasche Üeberführung Bodens aus nichtjüdischem in jüdischen Besitz die uncr- %'tkht Voraussetzung für das Gelingen des Aufbauwerkes ist. M Wir glauben zwar nicht an die Theorie, die in die Welt trnusposaunt: Kaufet rasch Boden soviel Ihr nur könnt, [;in schon nach zehn, ja nach fünf Jahren wird es zu spät ■ i der Boden nicht mehr zu haben sein. Wir glauben nicht ,hdiese Theorie, weil wir überhaupt Katastrophentheorien lj Zionismus ablehnen. Wir können nicht zulassen, daß Ki der momentanen Gestaltung der Dinge in den nächsten •V};f oder zehn Jahren das Zustandekommen des ganzen {•.erkes abhängig gemacht werden soll. Für uns ist der fienismus ein historischer — sagen wir klar — ein langsamer i^reß, der seine unvermeidlichen Wege geht, und dessen Entwicklung sich nicht erzwingen läßt. Der Zionismus bcjbtet vor allem eine'soziale und wirtschaftliche Umschichr }•:!?, eine neue kulturelle Einstellung des Judentums. Nichtsotoveniger sehen wir ein, daß für die Sicherung der i.:mittelbaren Zukunft und auch für die Versorgung großen Einwanderung in den nächsten Jahren mit dem ^wendigen Boden es wichtig ist, möglichst viel Land m |. .üüchc Hände überzuführen.; Mit den Mitteln der Gemeinschaft allein ist die Aufgabe ,,'itzu bewältigen. Ein genügender Beweis dafür ist die ' ^i>achc, daß der Kcren Kajcmcth im letzten Jahre, trotz •Spannung aller Kräfte und einer starken finanziellen Bcviung für die Zukunft, nur etwa hunderttausend Dunam .den auszulösen imstande war, während die Privatinitiative : der gleichen Zeit viel größere Terrains in ihren Besitz ,:hracht hat. Man bedenke, daß die privatwirtschaftlichen _ dcncrwcrbungcn erst im Anfang stehen, und daß nach den r!;:s aller Welt einlaufenden Mitteilungen in naher Zukunft mit r^icr großen Nachfrage nach Boden seitens des jüdischen ffivatkapitals gerechnet werden kann. Wer wird den Mut habe«, sich dieser Tätigkeit entgegenstellen? Wer wird sagen können: Eher soll der Boden in *i.VIit;i;dischcn Händen verbleiben, als daß er in jüdisches fcrrivntcigcntum übergehe! qi Es dünkt uns, daß sich kaum jemand finden wird, der g&c solche Verantwortung auf sich nehmen würde, auch ti.tcr denjenigen nicht, welche die mit dem jüdischen Privatjfiicntum am Boden für die palästinensische Volkswirtschaft pbundenen Mißstände mit allen Kräften bekämpfen. Wenn I pn auch der Ansicht ist, daß der private Bodenbesitz negative .:f:a'alc Folgen für die jüdische Gemeinschaft haben wird, " ->t man — ün Interesse der schnellsten Errichtung des ' .(lischcn Naticnalhcims — kein Recht, der Auslösung des - •xlcns Ercz-Isracls durch privates Kapital Hindernisse in n Weg zu stellen. Dies wäre national unzulässig, solange '';an nicht die Sicherheit hat, daß die Gemeinschaft imstande i;.;t, die Aufgabe mit eigeucn Kräften zu bewältigen.; Die Zionistische Organisation darf die private Bodcnkaufs-;; i.^keit nicht unterbinden; sie muß sie vielmehr fördern, . '-icm sie für eine zweckentsprechende Organisierung des i Eiindernot ., Ein Stück des Geschichtdramas der Kriegs- und der Nachkriegszeit in den Nachbarländern des Ostens, und vor- 'ifßcnd ein Akt aus der Geschichte des jüdischen Volkes. '"<-' neue Strophe des alten Liedes von jüdischer Not. Die "■'cn Sänger dieses tragischen Epos sind jüdische Kinder. 1 Seibstdarstcllungcti, die Schncerson'') unter kiuder- biologischcu Gesichtspunkten anregte, sichtete und ver- (rtrtc. geben ostjüdischc Kinder ein erschütterndes Bild '"f!" Kriegs- und Pogromerlcbnisse. Der Leser wird cr- /'ifencr Teilnehmer dieser Katastrophen. Hier sieht er, wie;'!"dc.n in ein jüdisches Haus dringen. „Die Balachowbandcn f'Ctcn die Menschen. Wen sie erreichten, töicten sie..... 5<KJe Waisen blieben wir." Er flieht mit Eltern und;indcrn, die wie Bälle von den Ereignissen hin- und her- -'vorfcn werden. „Man trieb uns weiter von Polen nach i'.ias'K... Die Deutschen trieben uns von Pinsk nach Polen, i:icrauf trieben uns die Polakcn von Polen nach Pinsk," Das -fische Kind ein neuer Ahasvcr! Wir leiden mit jüdi- ■rh«i Familien, die an Hunger und Krankheit zugrunde 'rpcn. „Meine Mutter war sehr krank, und wir hatten Stückchen Brot." In schmucklosen, schlichten, darum mehr ergreifenden Worten erzählen die Kinder die Gefliehte ihrer Jugend, und au Stelle von Frohsinn und Kraft ^iimen diese Knaben und Mädchen die Erinnerung an Tod Not als Begleiter und Lehrmeister in ihr Leben mit.? "neerson untersucht darum die Frage: Welche Wirkungen;';r die gegenwärtige und künftige psychische Gestaltung der ^'anwachsenden gehen von diesen Katastrophencrlcbnissen;?s? Manche Kinder tragen in Gestalt eine Krankheit ";ncn akuten, sofort sichtbaren Schaden davon. Andere *crdcn in ihrem ganzen seelischen und geistigen Habitus Rändert. Die spezifischen kindlichen Gcfühlsinhalte verbinden und werden durch tiefernste Erlcbnisinhalte cr- Aus dem harmlosen Kinde mit allen Reizen der |;!n(liiehcn Eigenart wird, um ein Schlagwort moderner Pä- ^'ogik zu gebrauchen, ein „Erwachsener cn miniaturc", 'rühreifert Erfahrungen, mit Neigung zu Reflexionen, 'ij'.unkindlichem Pessimismus. Es entsteht der Typus der;Ariegs. uncj Pogrorakinder". Die ganze Schwere der ^schen Verwüstung dieser Kinder wird durch einen Vcr-; *) F. Schncerson, Die katastrophale Zeit il die heranwachsende Generation. Die ^cnsschule, Heft 14/15, Berlin 1924, C. A. Schwetschkc JUEDISCHE RUH DSC HÄLT privaten Bodcncnvcrbs zur Ausschaltung der gegenseitigen Konkurrenz Sorge trägt, usw. Man soll sich aber davor hüten, in ein anderes Extrem zu verfallen und zu erklären, daß die bestehende Ordnung die ideale ist und so bleiben muß, und daß nichts unternommen werden darf, um die Dinge in der Zukunft anders zu gestalten, weil einmal das? Wichtigste — die Auflösung des Bodens Erez-Israels, in welcher Form immer — in die Wege geleitet wurde. Der Schaffung dos Kcren Kajemeth durch die Zionistische Organisation lag die Idee, das Ideal zugrunde, daß die gesamte jüdische Kolonisation auf nationalem Boden erfolgen soll. Daß dies bisher nicht allgemein geschehen ist, hat feine Ursache darin, daß die der» nationalen Instituten zur Verfügung stehenden Mittel für Bodenerwerb in keinem Verhältnis zu den Erfordernissen stehen. Wenn das Prinzip des nationalen Bodens in absehbarer Zukunit nur allmählich zur Verwirklichung kommen kann und in der Gegenwart auch andere Formen des Bodenerwerbs zutage treten müssen, so sind dies doch nur Ucbcrgangsformcn. Es muß rechtzeitig der Weg für die stufenweise Verwirklichung der idealen Forderung geebnet werden, um späteren eventuell dabei eintretenden gewaltsamen Störungen vorzubeugen. Die Organisation hat Formen zu finden, die den spateren Ucbcrgang des privaten Bodens in nationalen Besitz sichert. Dafür gibt es verschiedene Wege. So z. B. indem der Kcren Kajcmcth für seinen l5>odcncrwcrb Privatkapital in einer Weise heranzieht, die die Durchführung seiner Prinzipien gewährleistet. Diese Möglichkeit wurde in dem Aufsatz „Die Finanzierung des nationalen Bodenerwerbs" ausführlich erörtert. Es handelt sich hierbei hauptsächlich um die Einräumung von Erleichterungen und Privilegien für jene, die dem Kcren Kajcmcth Geld für Bodenkäufe zur Verfügung stellten, sei es in Form von Darlehen, sei es — und hauptsächlich — in Form der Vorausbezahlung des Pachtzinses für längere Zeit. Vor allem aber soll dem Kcren Kajemeth das Recht eingeräumt werden, unter bestimmten Umständen jeden privaten Boden in einen nationalen umzuwandein. Das kann durch die Anwendung des Prinzips des Vorkaufsrechtes erreicht werden. Vorkaufsrecht bedeutet das Recht des Kcren Kajemeth, bei Vertragsabschluß eines jeden Bodenkaufcs eventuell dazwischenzutreten und den Boden für sich zu übernehmen. Das Vorkaufsrecht kann ein persönliches sein, d. h. ein solches, das nur gegen denjenigen einen Anspruch gewährt, welcher dem Vorkaufsberechtigten das Vorkaufsrecht cinggeräumt hat, oder ein dingliches, welches gegen jeden ►ritten geltend gemacht werden kann. Praktisch bedeutet das, daß der Kcren Kajemeth die Möglichkeit erhält, jeden Boden von Juden zu erwerben, wenn bestimmte Voraussetzungen eintreten: bei jedem Wechsel des Besitzers durch Veräußerung des Bodens, nach Ablauf einer bestimmten Frist u. a. Der Boden wird dann vom Kcren Kaicmcth zu dem von einer speziellen Kommission festgestellten Schätzungswert übernommen. Diese Kommission soll bestehen aus Vertretern des Kcren Kajcmcth, des Verkäufers und einem unparteiischen Dritten. Die Vorteile dieses Vorkaufsrechtes sind klar: Der Kcren Kajcmcth hat das Recht (wohlbcmcrkt, das Recht, aber nicht die Pflicht!), jeden Boden, den er braucht, für sich zu beanspruchen. Er kann auch dort eingreifen, wo besonders wichtige nationale oder soziale Mißstände zu beseitigen sind, so z. Ii. um dem Ucbcrgang von jüdischem Boden in nichtjüdische Hände vorzubeugen. Der Ansiedler wird durch die Ausübung des Vorkaufsrechtes des Kcren Kajemeth materiell nicht geschädigt, weil dieser den Boden samt der auf ihm geleisteten Amcliorationcn zum vollen Werte übernimmt. Auch die auf dem Grundstück errichteten Gebäude werden bezahlt (entweder von dem in Nachfolge tretenden Erbpächter des Kcren Kajcmcth oder von einer speziellen Kreditanstalt). Nach der allgemeinen Regel tritt das Vorkaufsrecht bei Bcsitzwechsel infolge Veräußerung in Kraft, bei Vererbung nur dann, wenn der Erbe kein Jude ist. (Im Vcrerbungsfaile kann das Vorkaufsrecht nicht allgemein gelten, um dem Bodenbesitzer die Möglichkeit zu lassen, den Boden seinen Kindern zu vererben.) Das Vorkaufsrecht kann auch zeitlich bestimmt werden. Beispielsweise tritt es nach fünfundzwanzig oder fünfzig Jahren nach Erwerb des Grundstückes ein, wenn der Besitz inzwischen nicht anders als im Erbwcgc gewechselt wurde. Jn diesem Falle kann festgesetzt werden, daß, wenn keine besonders wichtigen nationalen Momente dagegensprechen, der Besitzer oder seine Erben als Erbpächter zu den allgemeinen Bedingungen des Kcren Kajcmcth auf dem Boden verbleiben können. Das Vorkaufsrecht der» Kcren Kajcmcth darf kein persönliches, sondern muß ein dingliches sein, d.h. es ist nicht mit der Person des Besitzers, sondern mit dem gleich mit den deutsch-jüdischen Kindern offenbar, die Schncerson nach denselben psychologischen Methoden untersuchte. Gewiß sind auch sie Zeitgenossen und Mitleidende der Kriegs- und Nachkricgsnötc. Aber sie sind gleichsam nur die „Etappenträger". Und dieser Abstand bereits genügt, um ihnen die kindliche Eigenart, die Naivität und Unbesorgtheit, die Empfänglichkeit für die kleinen, freudig erregenden Erlebnisse des Alltags, eine häusliche Feier, die erste Eisenbahnfahrt usw. zu erhalten. Noch andere Kinder gehen scheinbar unverletzt aus den Katastrophen hervor. Aber die seelische Wunde des Erlebnisses ist nur toberflächlich vernarbt. Unter der Narbe schwärt die Wunde weiter, bereit, zu gegebener Zeit aufzubrechen und mit ihrem Inhalt den psychischen Menschen zu vergiften. Dies ist das Gesetz der psychischen S p ä t w i r k u n g. Ein letzter Kindertypus beansprucht in besonderem Maße unser Interesse und unsere Sympathie: das überbegabte, „harmonische" Kind, das mit äußerster Anmut seelische Grazie verbindet und überall, wo es auftritt, Freude verbreitet und Sympathien weckt. In einer katastrophalen Situation, in der die Erwachsenen die Fassung verlieren, benimmt es sich, als ob es die Gefahr nicht merkte. Die sechsjährige Riva springt den Banditen, die mordlüstern mit gezückten Messern ins Haus dringen, fröhlich entgegen, tanzt vor ihnen, spielt Karten und — läßt sie gewinnen. Völlig unbefangen und in scheinbarer Unkenntnis der Geschehnisse. Aber als die Räuber das Haus verlassen haben und die Mutter die Tränen nicht mehr zurückhalten kann, tröstet s 1 c: „Mutter, die Gefahr ist jetzt doch vorüber." Mit der heldenhaften Energie einer Judith unterdrückt sie, solange die Gefahr besteht, die eigene Furcht und spielt die Naive, und mit dem Raffinement einer Circe umgarnt sie durch gesellschaftliches Talent und katzenhaftes Schmeicheln die Räuber und Mörder. So Ist sie in der ganzen Bande bekannt und beliebt, und ihr Erscheinen schon genügt, um die Ausübung von Mord und Vergewaltigung zu verhüten. Wo im Städtchen eine Gefahr droht, wird Riva gerufen. „Sic geht retten." Als aber die Banden endgültig die Stadt verlassen haben und Ruhe einkehrt, zerbricht ihre Kraft: sie verfällt einer schweren Melancholie. Vor diesen Tatsachen erheben sieh zwei Fragen: Wie wird das im Schatten solcher Jugcndcrlebnissc heranwachsende Geschlecht imstande sein, den harten Lebenskampf des Erwachsenen zu bestehen? und was kann, was muß die jetzige Generation tun, um die bereits bestehenden Schäden der Jugend zu heilen und die erst in Jahren manifest werdenden Spätwirkungen der kata**rophalen Erlebnisse zu verhüten? _ Seile 471 Grundstück verbunden und als solches in das Grundbuch einzutragen. Ein persönliches Vorkaufsrecht kann dem Kercn Kajemeth sehr wenig nützen. Erstens, weil es nur für den einen Fall des ersten Bcsitzwcchscls Giltigkcit hat. Darnach schon erlischt das Recht, und der zwciic Besitzer des Grundstückes ist dem Kcren Kajcmcth gegenüber jeder V«-rpflichlung enthoben. Zweitens, weil es zeitlich sehr bcsrhüukt ist. In Lrez-Israel wechselt der Boden häufig seinen Ik-Mt/er wa-> besonders für die erste Zeit zutrifft. Zum Beispk-I bei Leuten, die aus anderen Berufen zur Landwirisdiaft kommen und oft nach kurzer Zeit einsehen, daß sie für diese Arbeit nicht geeignet sind. Auch ist im allgemeinen das Risiko des Mißlingens in der ersten Zeit am größten Spater wird die Lage stabiler und Bcsitzwechsel kommt weniger häufig vor. Der Kcren Kajcmcth hat aber gerade ' ein Interesse daran, die Ausübung seines Vorkaufsrechtes nach Möglichkeit hinauszuschieben. In der Regel wird er Boden von Juden doch erst dann kaufen, wenn der Bodenerwerb von Nichtjuden seltener oder schwieriger sein wird. Für viele, viele Jahre gehört das Primat dem Erwerb von Boden aus nichtjüdischem Besitz und so wird der Kcren Kajcmcth in der nächsten Zukunft von dem Vorkaufsrecht nicht gut Gebrauch machen können. Bei einem dinglich gesicherten Vorkaufsrecht gibt es keine Beschränkung, weder in bezug auf Personen noch auf Zeit. Bei jeder stattfindenden Veräußerung kann der Kercn Kajemeth sein Vorkaufsrecht ausüben. Nur so wird dieses zu einem mächtigen Mittel, mit dem sehr viel erreicht werden kann. Auf welche Weise soll dem Kercn Kajcmcth das Vorkaufsrecht eingeräumt werden? Es liegt auf der Hand, daß dies nicht durch staatliche Verfügungen geschehen kann. Es gibt dafür aber andere Wege: der Kongreß, der Druck der öffentlichen Meinung und schließlich die moralische Einwirkung. Jede bodenverkaufende Gesellschaft soll in die Verträge mit ihren Käufern eine Klausel bezüglich des Vorkaufsrechtes des Kcren Kajcmcth aufnehmen. Darnach soll der Käufer des Grundstückes beim Erwerb desselben verpflichtet sein, das Vorkaufsrecht des Kcren Kajemeth duTch Eintragung ins Grundbuch dinglich zu sichern. Ebenso sollen Sicdluugsgcscllschaften — Achusoth oder die in letzter Zeit; sehr zahlreich gewordenen Gruppen zwecks Gründung einer Kolonie —• in ihre Statuten die Bestimmung aufnehmen, daß in jedem Falle des Verkaufes eines Anteils durch eines ihrer Mitglieder der Keren Kacjmcth ein Vorkaufsrecht crliält. Der Kongreß könnte allen Gesellschaften — boderikaufenden oder kolonisierenden — die seiner Kontrolle unterstehen (und es gibt jetzt mehrere solcher Gesellschaften, die unter Kontrolle der Organisation gestellt werden möchten) als eine Bedingung vorschreiben, das Vorkaufsrecht des Kcren Kajcmcth zu einer Regel zu machen. Vieles könnten in dieser Hinsicht auch die Krcditinstitufioncn der Organisation leisten: vor allem der Kcren Hajessod, — insoweit er die Kreditgewährung auf Siedlungen ausdehnt, die nicht auf Kcren Kajemeth begründet sind —; ferner die Hypothekenbank — ciic Gebäude auf privatem Boden beleiht — könnten die Kreditgewährung mit der Aufnahme einer Verpflichtung seitens des Darlehensnehmers, dem Kercn Kajcmetli ein dinglich gesichertes Vorkaufsrecht einzuräumen, verbinden. Es steht außer jedem Zweifel, daß der vorgeschlagene Modus auf viele Widerstände stoßen wird. Es liegt in der Psychologie des Juden, daß er ira Vorkaufsrecht des Kcren Kajemeth eine Beschränkung seines Eigentumsrechtes sehen könnte. Sache der zionistischen Erziehung ist es daher, die jüdische Öffentlichkeit mit der Idee des Kercn Kajcmcth und des naiionalcn Bodens so vertraut zu machen, daß jeder Jude die großen nationalen tmd sozialen Vorteile desselben einsieht. Es ist anzunehmen, daß bei einer geeigneten Beeinflussung der öffentlichen Meinung und durch die Autorität des Zionistcnkongresscs die Vurschläge allmählich in die Tat umgesetzt werden können. Ebenso vermag eine entsprechende Propaganda und Aufklärung vieles für die Vergrößerung des nationalen Bodenbesitzes ohne Geldaufwand seitens des Kcren Kajcmcth zu tun. So z. B. durch Einführung des Brauches, dem Kercn Kajcmcth Boden in Ercz-Israel testamentarisch zu hinterlassen. Die Zahl der Juden, die in Ercz-Isracl Boden besitzen, wird immer größer, und eine testamentarische Ucbcrlassung desselben könnte zu einer wesentlichen Vergrößerung des Kercn Kajcmcih-Vcrmögcns beitragen; ferner durch Schenkungen von Böden, wie sie in der letzten Zeit vorgekommen sind. Die Verwirklichung der Vorschläge ist möglich, wenn der Gedanke des nationalen Bodenbesitzes in Erez-lsracl in seiner ganzen Größe jedem Juden voll zu Bewußtsein kommen wird. Diese Fragen haben eine allgemeine Bedeutung, die hier nicht erörtert werden kann. Aber den jüdischen Zeitgenossen gehen sie besonders an, und jeden von uns stellen sie vor die verantwortungsvolle Aufgabe: teilzunehmen an der bewußten, systematischen und umfassenden Fürsorge für die kriegs- und pogromgeschädigten Kinder. Das Schicksal der heranwachsenden, seelisch geschädigten Generation ist die # Schicksalsfrage auch des künftigen Geschlechts. S o z i a 1 p ä d a g o g i s c h hat die Gesellschaft die Pflicht, die an den Kindern unterbrochene Erziehungsarbeit wieder aufzunehmen und zu vollenden, die Erziehung der Schulentlassenen, deren Schulcrzichung in der katastrophalen Zeit abgeschlossen wurde, durch Einrichtung von Brwachscuenkursen usw. fortzuführen, und für diejenigen Schwerbeschädigten, deren seelischer Zustand die Miterziehung mit der Allgemeinheit nihet zuläßt, besondere heilpädagogischc Unterrichts- und Erziehung*möglichkeitcn zu schaffen. Diese Aufgabe aber muß in umfassender und systematischer Weise erfüllt werden. Die individuelle Erziehung der kriegs- und pogrombcr.chädigten Kinder muß auf die Abschwächung der Katastrophenschäden auf dem direkten Weg des natürlichen Vergessens hinzielen, die frühreifen Erlebnis- und Vor- «■.telhmgsinhalte durch kindliche Gcfühlsinhalte ersetzen. D.n Kind muß wieder „vcrkimllichi" werden, und hierin trifft sich Schncerson, von anderem Ausgangspunkte kommend, mit den Zielen der Schulreformen Eine ethischsoziale, künstlerische, religiöse Erziehung in Arbeitsschulen wird diese Aufgabe am besten lösen können. Sic wird aber noch ein weiteres erreichen müssen: eine Mobilisierung der natürlichen, kindlichen psychisch-geistigen Schutzkräf'tc, eine Erhebung der Leiden aus der Tiefe der ind:- vidueli-cmotionellcn Erschütterung auf ein höheres Niveau gcistig-seelisrhcr Prozesse, eine Umkehr der negativ wirkenden tragischen Erlebnisse in positiv wirkende psychische Spannungen und Leistungen, mit anderen Worten: eine Veredelung des Leidens, und damit: Entwicklung des individuellen Charakters des Leidenden zum allgemeinindividuellen Charakter, Entwicklung des Individuums zum Glied der Gemeinschaft. Für uns Juden haben diese Probleme eine noch erhöhte Bedeutung, denn noch sind die Leiden der Juden im Osten nicht zu Ende. Die blutigen Pogrome und die gewaltsamen Vertreibungen der ersten Nachkricgsjahre sind abgelöst durch unblutige und „zivilisicrtcrc", in ihren Endwirkungen aber nicht weniger eingreifende Methoden der Peinigung: Untergrabung der wirtschaftlichen Existenz auf