Der israelitische Volkslehrer
- Journal
- Der israelitische Volkslehrer
- Volume
- 6 (1857)
- Issue
- Heft 2 (Februar 1857)
- Date
- 1857-02-01
- Page
- – (sequence 17)
- Language
- German
- Belongs to
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von vr. Steinhkim. 57 her das Verderben droht, walten lassen; denn der innere Feind ist noch gefährlicher, als der äußere, weil er in der Gestalt eines Freundes naht; weil er sich als unseren Bundesgenossen einführt. — Ich habe den Schritt den ich thue, wohl erwogen; weiß es vollkommen, daß ich von der einen Seite mir den Vorwurf eines Vertreters der Unvernunft und zugleich von der andern den eines Neligionsfcindes — mithin dort Verspottung, hier Verketzerung, über den Hals ziehen werde: Mag kommen, was will, ich kann nicht anders! Ich zertrete dem Heidenthum, der Schlange des mythisch mystischen Wahnes den Kopf, wo ich sie treffe, und am eifrigsten im eigenen Hause! Nabbinisten und Rationalisten, jetzt thut, was ihr nicht lassen könnt. Hier bin ich! Neinbeck, den ZZ. Juni 1355. Steint) eim. Weder rechts, noch links! Weder Nabbin ist, noch Nationalist. — Gegensätze, die in der Theorie mit Eins in ihrer ganzen Scharfe auseinandergehen und vernichtend einander entgegentreten, erreichen in der Praxis die gleichen feindlichen Polarstellungen, nur viel langsamer, erst nach Jahrzehnten, vielleicht erst Aach Jahrhunderten. Eine solche Thatsache praktisch gewordener, theoretischer Gegensätze, zeigt sich uns heutigen Tages innerhalb der meisten Neligivnösrcha'ren, und auch das Judenthum ist nicht zurückgeblieben, es ist vielmehr manchen benachbarten Religionssyftemen voraus gedrungen. Diesen Gegensatz sprach von seiner Seite vor sieben Jahrzehnten der Philosoph M. Mendelssohn in seinem Jerusalem mit der Behauptung aus: die heilige, a itt est a m en ta l i sch e Schrift sei nicht gegeben, einen Gott zu offenbaren, sondern nur bestimmte Gebote und Satzungen. Dieß ist der Gegensatz snntitliesis) zu dem älteren, etwa folgendermaßen zu foruullirenden Satze (tliesis): Zn der heiligen Schrift hat sich Gott dem Menschen, nach seinem Wesen und seinem Willen geoffcubart, die Gesetzgebung im engeren Sinne, ist das Untergeordnete, die bloße Folgerung. So ward durch die Behauptung Mendels sohns nicht sowohl das Untergeordnete zur Hauptsache, sondern vielmehr zum alleinigen Zweck; und was bis dahin, alleiniger zwar nicht, aber doch höchster Zweck genannt wurde, ward Vll. 5